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ALN - Robot
09.02.2007, 11:10
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif
Sozialgericht Schleswig
AZ: S 2 AS 12/07 ER



Schleswig (ddp.djn).

Keine Regelsatzkürzung während Mutter-Kind-Kur
Der monatliche Regelsatz für Arbeitslosengeld-II-Empfänger ist eine pauschale Leistung, die unabhängig vom tatsächlichen Bedarf gezahlt werden muss.
Das stellte das Sozialgericht Schleswig klar (Beschluss vom 26. Januar 2007, AZ: S 2 AS 12/07 ER).

Damit entschieden die Richter zu Gunsten einer Mutter, deren Regelsatz für die Dauer einer Mutter-Kind-Kur gekürzt wurde.
Die Behörde begründete die Absenkung damit, dass die Familie während der Kur auf Kosten der Einrichtung verpflegt werde
und daher nicht den vollen ALG-II-Regelsatz benötige.

Die Richter sprachen der ALG-II-Empfängerin jedoch den vollen Regelsatz zu.
Selbst wenn durch die Verpflegung während der Kur Geld gespart werde, dass normalerweise für Lebensmittel ausgegeben werde,
dürfe die Ersparnis nicht als zusätzliches Einkommen auf den Regelsatz angerechnet werden.
Es gebe keine Rechtsgrundlage dafür, die bei Arbeitsverhältnissen zulässige Anrechnung von freier Kost und Logis auf
Kur- oder Krankenhausaufenthalte zu übertragen.

Der monatliche Regelsatz für Arbeitslosengeld-II-Empfänger ist eine pauschale Leistung, die unabhängig vom tatsächlichen Bedarf gezahlt werden muss.
Das stellte das Sozialgericht Schleswig klar (Beschluss vom 26. Januar 2007, AZ: S 2 AS 12/07 ER).
Damit entschieden die Richter zu Gunsten einer Mutter, deren Regelsatz für die Dauer einer Mutter-Kind-Kur gekürzt wurde. ...


Quelle: yahoo finanzen (http://us.rd.yahoo.com/dailynews/rss/search/alg+ii/SIG=12o15r6qr/*http%3A//de.biz.yahoo.com/09022007/336/regelsatzkuerzung-waehrend-mutter-kind-kur.html)