PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag wurde abgelehnt - finanziell am Ende !!


Ulli
19.01.2006, 10:47
Hallo zusammen !
Mein Bruder hat am 02.11.2005 einen Antrag auf Grundsicherung bei der zuständigen ARGE gestellt, und am 09.01.2006 telefonisch Bescheid bekommen, daß der Antrag abgelehnt wird, weil die Rückkaufswerte seiner Lebensversicherungen ca. 4.200,- € über dem Schonvermögen liegen. (Dummerweise haben wir vorher keinen Verwertungsausschluss mit der Versicherung vereinbart, da wir völlig naiv waren...)
Seitdem warten wir jeden Tag auf den Ablehnungsbescheid, um den Widerspruch einlegen zu können. Da jeder Tag Wartezeit die existentielle Lage meines Bruders verschlimmert, brauche ich dringend Rat, was wir jetzt machen sollen. Die Bank fordert die komplette Rückzahlung des Dispo-Kredits bis 15.02.06 und der Vermieter hat angedroht, bei 2 Monatsmieten Rückstand zu kündigen. Den Dispo hat mein Bruder bisher genutzt, um die Bearbeitungszeit seines Antrags zu überbrücken, und naiv wie wir sind, habe wir gedacht, daß die ARGE ja rückwirkend seit Antragstellung ab 02.11.05 bezahlen wird, und so der größte Teil seines Dispos wieder ausgeglichen ist.
Mir gehen so viele Fragen durch den Kopf, aber bei der ARGE hat man sich geweigert, uns Auskunft zu geben, da wir keinen Termin hatten. (Ich habe mir extra Urlaub genommen an diesem Tag und bin 60 Kilometer gefahren, da mein Bruder und ich nicht in der selben Stadt leben – aber das hat dort niemanden interessiert.).
Meine Fragen sind:
1. Kann ich den Widerspruch darauf begründen, daß der Verkauf der LV unwirtschaftlich ist, da der Rückkaufswert mehr als 10 % unter den bisherigen Einzahlungen liegt ( ist nach meiner Berechnung auch wirklich so)?
2. Wie groß sind die Aussichten, daß dem Widerspruch mit dieser Begründung stattgegeben wird?
3. Da meinem Bruder das Wasser bis zum Hals steht, können / müssen wir jetzt schon die LV beleihen (mit dem Betrag, der über dem Schonvermögen liegt) oder kündigen, was ist besser?
4. Worauf müssen wir achten, damit der Anspruch seit 02.11.05 nicht erlischt? (Der Typ am Telefon hat gesagt, er soll eine LV kündigen, 4 Monate davon leben und dann einen neuen Antrag stellen, oder die ARGE würde einen Kuckuck drauf machen – wie sähe das praktisch aus?)
5. Wenn die LV jetzt ausgezahlt wird, hat er doch wieder zuviel Geld und ist nicht anspruchsberechtigt, oder? Aber bei einem Neuantrag müßte er dann doch den Kontostand angeben, was aber wenn die Bearbeitung wieder so lange dauert, und das Geld verbraucht ist, die ARGE aber sagt, bei Antragstellung war ja noch Barvermögen vorhanden, und der Antrag erneut abgelehnt wird?
6. Kann man nachträglich eine Verwertungsausschlußklausel in die Versicherungsverträge einbringen, so daß die ARGE das akzeptiert?
7. Gilt die Widerspruchsfrist erst ab Erhalt des Bescheides, oder lassen wir gerade wertvolle Zeit verstreichen, da schon die telefonische Info zählt?

Ich hoffe, ich habe nicht zu wirr geschrieben
Gruß
Ulli

balu77md
19.01.2006, 11:41
hallo,

zu allen punkten kann ich zwar keine auskunft geben, aber bekanntlich mach ja kleinvieh auch mist ;-).

die widerspruchsfrist beginnt mit dem erhalt der ablehnung.
da ich nicht weiß wie alt dein bruder ist, kann ich dir auch nur eine relative antwort bezüglich der lebensversicherung geben.
es gibt einen betrag von ca. 200€ (den genauen wirst du bestimmt im forum finden) den du mit seinem alter multiplizieren musst. das ist dann der wert den dein bruder frei hat. alles darüber hinaus geht wird dann angerechnet.
kündigen der lebensversicherung muss theoretisch nich sein. da kann dir ein guter versicherungsvertreter aber mehr zu sagen. versicherungen sind ja bekanntlich über jeden vertrag froh den sie nicht kündigen..
mehr fällt mir erstmal nicht ein. soll auch erstmal nur als kleine hilfe gewärtet werde.
hoffe trotzdem das die eine oder andere frage damit beantwortet ist und dein bruder eine kleinen lichtblick ab horizont sieht.
viel glück

Doreen82
19.01.2006, 11:43
Hallo Ulli,

selbstverständlich müsst Ihr Wiederspruch einlegen und geht nochmal zur ARGE lasst euch nicht abweisen, eine telfonisch Ablehnung des Antrags ist gar nicht zuzlässig. Es ist aber richtig das die Lebensversicherung angerechnet werden darf. Allerdings gibt es auch Freibeträge ( dazu die Anlage )

Eins ist klar, lasst euch nicht verarschen, den es ist möglich, das er Abzüge erhält, aber es kann nicht sein, dass ich durch seine Lebsnversicherung gar kein ALG II Geld erhält. Rechnet einfach mal aus wo der Freibetrag liegt und dann geht zur ARGE.

Und das Geld müssen Sie rückwirkend zahlen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Gruß Doreen

Anlage: Quelle:www.finanztip.de/recht/sozialrecht/arbeitslosengeld-II.htm


Anrechnung von Vermögen für Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II):
Grundsätzlich werden alle Vermögensbestandteile angerechnet. Neben Kapitalvermögen wie Ersparnisse, Aktien, Wertpapiere zählen hierzu auch Lebensversicherungen (Kapitallebensversicherung) und auch wertvolle Antiquitäten oder Gemälde. Es gelten folgende Freibeträge: 200 Euro pro Lebensalter, jedoch maximal 13.000 Euro pro Person (26.000 Euro für Paare) sowie ein Pauschalbetrag von 750 Euro (Regelleistung). Eine Sonderregelung gilt für vor dem 1.1.1948 Geborene: Hier gilt ein Freibetrag von 520 Euro pro Lebensjahr, jedoch maximal 33.800 Euro und die Pauschale von 750 Euro.

Nicht selbst genutzte Immobilien gehen in die Vermögensanrechnung ein und müssen verkauft werden, wenn der Verlust beim Verkauf nicht größer als 10 Prozent des Verkehrswertes ist. Die Zumutbarkeit der Verlustgrenze von 10 Prozent gilt auch für anderes Vermögen. So ist eine Lebensversicherung nur vorzeitig aufzulösen, wenn die vorzeitige Auflösung (Kündigung) zu nicht mehr als 10 Prozent Verlust der eingezahlten Beiträge führt.

StephanK
19.01.2006, 12:37
:welcome: Ulli,
zu 1.: Ja. Falls allerdings schon das letzte Fünfte der Laufzeit erreicht ist, muss geprüft werden, ob sie beliehen werden kann.
zu 2.: Sollten eigentlich groß sein, denn die Vorschriften sind insoweit recht eindeutig.
zu 3.: siehe zu 1. - muss nur im letzten Fünftel der Laufzeit. Vorher liegt üblicherweise Unwirtschaftlichkeit vor.
zu 4.: Jetzt während des Widerspruchsverfahrens bleibt eigentlich nur, sich in Geduld zu fassen.
zu 5.: Ja. Eine Verwertung der LV scheint aber - von Deinen Angaben ausgehend - vermeidbar, so dass diese Fragen sich eigentlich nicht stellen sollten.
zu 6.: Leider keine Ahnung - fragt bitte den Versicherer!
zu 7.: Ja, aber vielleicht ist der Bescheid ja schon da. Ein Verwaltungsakt kann nämlich auch telefonisch bekanntgegeben werden. Wenn der Anruf am 9.1. eindeutig die Ablehnung des Antrags beinhaltete (also keinen Hinweis darauf enthielt, dass man auf Behördenseite noch überlege oder wahrscheinlich ablehnen werde) und somit eine verbindliche Entscheidung enthielt, dann war das schon der Verwaltungsakt selbst, dessen noch ausstehende schriftliche Bestätigung nicht abgewartet werden muss. Dann kann auch schon Widerspruch dagegen eingelegt werden. Er sollte sich aber auf eine u.U. lange Bearbeitungszeit einrichten.