Ulli
19.01.2006, 10:47
Hallo zusammen !
Mein Bruder hat am 02.11.2005 einen Antrag auf Grundsicherung bei der zuständigen ARGE gestellt, und am 09.01.2006 telefonisch Bescheid bekommen, daß der Antrag abgelehnt wird, weil die Rückkaufswerte seiner Lebensversicherungen ca. 4.200,- € über dem Schonvermögen liegen. (Dummerweise haben wir vorher keinen Verwertungsausschluss mit der Versicherung vereinbart, da wir völlig naiv waren...)
Seitdem warten wir jeden Tag auf den Ablehnungsbescheid, um den Widerspruch einlegen zu können. Da jeder Tag Wartezeit die existentielle Lage meines Bruders verschlimmert, brauche ich dringend Rat, was wir jetzt machen sollen. Die Bank fordert die komplette Rückzahlung des Dispo-Kredits bis 15.02.06 und der Vermieter hat angedroht, bei 2 Monatsmieten Rückstand zu kündigen. Den Dispo hat mein Bruder bisher genutzt, um die Bearbeitungszeit seines Antrags zu überbrücken, und naiv wie wir sind, habe wir gedacht, daß die ARGE ja rückwirkend seit Antragstellung ab 02.11.05 bezahlen wird, und so der größte Teil seines Dispos wieder ausgeglichen ist.
Mir gehen so viele Fragen durch den Kopf, aber bei der ARGE hat man sich geweigert, uns Auskunft zu geben, da wir keinen Termin hatten. (Ich habe mir extra Urlaub genommen an diesem Tag und bin 60 Kilometer gefahren, da mein Bruder und ich nicht in der selben Stadt leben – aber das hat dort niemanden interessiert.).
Meine Fragen sind:
1. Kann ich den Widerspruch darauf begründen, daß der Verkauf der LV unwirtschaftlich ist, da der Rückkaufswert mehr als 10 % unter den bisherigen Einzahlungen liegt ( ist nach meiner Berechnung auch wirklich so)?
2. Wie groß sind die Aussichten, daß dem Widerspruch mit dieser Begründung stattgegeben wird?
3. Da meinem Bruder das Wasser bis zum Hals steht, können / müssen wir jetzt schon die LV beleihen (mit dem Betrag, der über dem Schonvermögen liegt) oder kündigen, was ist besser?
4. Worauf müssen wir achten, damit der Anspruch seit 02.11.05 nicht erlischt? (Der Typ am Telefon hat gesagt, er soll eine LV kündigen, 4 Monate davon leben und dann einen neuen Antrag stellen, oder die ARGE würde einen Kuckuck drauf machen – wie sähe das praktisch aus?)
5. Wenn die LV jetzt ausgezahlt wird, hat er doch wieder zuviel Geld und ist nicht anspruchsberechtigt, oder? Aber bei einem Neuantrag müßte er dann doch den Kontostand angeben, was aber wenn die Bearbeitung wieder so lange dauert, und das Geld verbraucht ist, die ARGE aber sagt, bei Antragstellung war ja noch Barvermögen vorhanden, und der Antrag erneut abgelehnt wird?
6. Kann man nachträglich eine Verwertungsausschlußklausel in die Versicherungsverträge einbringen, so daß die ARGE das akzeptiert?
7. Gilt die Widerspruchsfrist erst ab Erhalt des Bescheides, oder lassen wir gerade wertvolle Zeit verstreichen, da schon die telefonische Info zählt?
Ich hoffe, ich habe nicht zu wirr geschrieben
Gruß
Ulli
Mein Bruder hat am 02.11.2005 einen Antrag auf Grundsicherung bei der zuständigen ARGE gestellt, und am 09.01.2006 telefonisch Bescheid bekommen, daß der Antrag abgelehnt wird, weil die Rückkaufswerte seiner Lebensversicherungen ca. 4.200,- € über dem Schonvermögen liegen. (Dummerweise haben wir vorher keinen Verwertungsausschluss mit der Versicherung vereinbart, da wir völlig naiv waren...)
Seitdem warten wir jeden Tag auf den Ablehnungsbescheid, um den Widerspruch einlegen zu können. Da jeder Tag Wartezeit die existentielle Lage meines Bruders verschlimmert, brauche ich dringend Rat, was wir jetzt machen sollen. Die Bank fordert die komplette Rückzahlung des Dispo-Kredits bis 15.02.06 und der Vermieter hat angedroht, bei 2 Monatsmieten Rückstand zu kündigen. Den Dispo hat mein Bruder bisher genutzt, um die Bearbeitungszeit seines Antrags zu überbrücken, und naiv wie wir sind, habe wir gedacht, daß die ARGE ja rückwirkend seit Antragstellung ab 02.11.05 bezahlen wird, und so der größte Teil seines Dispos wieder ausgeglichen ist.
Mir gehen so viele Fragen durch den Kopf, aber bei der ARGE hat man sich geweigert, uns Auskunft zu geben, da wir keinen Termin hatten. (Ich habe mir extra Urlaub genommen an diesem Tag und bin 60 Kilometer gefahren, da mein Bruder und ich nicht in der selben Stadt leben – aber das hat dort niemanden interessiert.).
Meine Fragen sind:
1. Kann ich den Widerspruch darauf begründen, daß der Verkauf der LV unwirtschaftlich ist, da der Rückkaufswert mehr als 10 % unter den bisherigen Einzahlungen liegt ( ist nach meiner Berechnung auch wirklich so)?
2. Wie groß sind die Aussichten, daß dem Widerspruch mit dieser Begründung stattgegeben wird?
3. Da meinem Bruder das Wasser bis zum Hals steht, können / müssen wir jetzt schon die LV beleihen (mit dem Betrag, der über dem Schonvermögen liegt) oder kündigen, was ist besser?
4. Worauf müssen wir achten, damit der Anspruch seit 02.11.05 nicht erlischt? (Der Typ am Telefon hat gesagt, er soll eine LV kündigen, 4 Monate davon leben und dann einen neuen Antrag stellen, oder die ARGE würde einen Kuckuck drauf machen – wie sähe das praktisch aus?)
5. Wenn die LV jetzt ausgezahlt wird, hat er doch wieder zuviel Geld und ist nicht anspruchsberechtigt, oder? Aber bei einem Neuantrag müßte er dann doch den Kontostand angeben, was aber wenn die Bearbeitung wieder so lange dauert, und das Geld verbraucht ist, die ARGE aber sagt, bei Antragstellung war ja noch Barvermögen vorhanden, und der Antrag erneut abgelehnt wird?
6. Kann man nachträglich eine Verwertungsausschlußklausel in die Versicherungsverträge einbringen, so daß die ARGE das akzeptiert?
7. Gilt die Widerspruchsfrist erst ab Erhalt des Bescheides, oder lassen wir gerade wertvolle Zeit verstreichen, da schon die telefonische Info zählt?
Ich hoffe, ich habe nicht zu wirr geschrieben
Gruß
Ulli