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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Löbauer Modell"


blauezampel
09.02.2007, 18:37
Hallo Miteinander!
Nun hat man ja aus der Drangsalierungs-Kiste wieder etwas Neues:

Absperren von einzelnen Zimmern, Heizung abdrehen usw.

Mich würde mal interessieren, ob solche Massnahmen überhaupt mit dem GG Artikel 13 vereinbar sind;
bzw. wo man dies zuverlässig in Erfahrung bringen könnte!



mfg
blauezampel

StephanK
09.02.2007, 19:38
:welcome: blauezampel,
das ist gar kein Thema für Art. 13 GG. Der betrifft nur direkte staatliche Eingriffe in die Wohnung z.B. durch eine Hausdurchsuchung.

aloti
10.02.2007, 06:17
Das Abschliessen von Zimmern, klingt erstmal ja wirklich absurd.
Bei näherem Hinsehen scheint das aber dort die beste Lösung für alle Beteiligten. Die Wohnungsbaugesellschaft hat keine kleine Wohnungen - also schließt sie einfach ein Zimmer zu und verzichtet auch auf einen Teil der Miete. Denn ein leeres Zimmer ist nicht so schlimm, wie massig leerstehende große Wohnungen. Die Mieter wiederum sind froh, wenigstens nicht um- und wegziehen zu müssen. Das Amt ist auch zufrieden, denn es spart Geld und hält die Vorgaben ein.

StephanK
10.02.2007, 08:51
Die beste Lösung? Wie wäre es denn, wenn die Wohnungsbaugesellschaft einfach mit ihren Mieten etwas runter ginge und den Mietern iher "zu großen" Wohnungen ließe? Niemand hätte einen Verlust dadurch. So müssen die Mieter sich platzmäßig einschränken - für nix und wieder nix. :wut:

andreas90
11.02.2007, 15:16
Die beste Lösung? Wie wäre es denn, wenn die Wohnungsbaugesellschaft einfach mit ihren Mieten etwas runter ginge und den Mietern iher "zu großen" Wohnungen ließe? Niemand hätte einen Verlust dadurch. So müssen die Mieter sich platzmäßig einschränken - für nix und wieder nix. :wut:

Dann wollen die anderen Mieter ohne Hartz 4Bezug ihre Wohnungen bestimmt auch billiger haben. Alles nicht einfach.
Wäre es nicht gerechter, alle bekommen ein Bundes durchnittliche Einheitssume als Miete und es bleibt jedem überlassen wie und wo er wohnt. Verwaltungsmässig kein Aufwand vorhanden. Ob der eine gut und teuer wohnt und trocken Brot frisst oder der andere im Hinterzimmer lebt und sich jeden Tag ein Jägerschnitzel verputzt. Das wäre in meine Augen gerecht.

StephanK
11.02.2007, 15:26
Nein, das wäre nicht gerecht, und der Grund dafür ist auch leicht zu sehen: Im bayerischen Wald sind die Mieten nun mal deutlich niedriger als in Duisburg, und in Duisburg sind sie deutlich niedriger als in Hamburg oder München.
Man muss das also schon je nach Mietniveau in der jeweiligen Stadt oder Region unterscheiden.

Wenn man es nicht täte, hätte das zumindest längerfristig zur Folge, dass die Alg II-Bezieher aus den Städten und ihren Umgebungen heraus auf's "platte Land" gedrängt würden, wo es im Zweifel noch weniger Chancen auf Arbeit gibt.

#Das kann's also auch nicht sein.

andreas90
11.02.2007, 21:18
Nein, das wäre nicht gerecht, und der Grund dafür ist auch leicht zu sehen: Im bayerischen Wald sind die Mieten nun mal deutlich niedriger als in Duisburg, und in Duisburg sind sie deutlich niedriger als in Hamburg oder München.
Man muss das also schon je nach Mietniveau in der jeweiligen Stadt oder Region unterscheiden.

Wenn man es nicht täte, hätte das zumindest längerfristig zur Folge, dass die Alg II-Bezieher aus den Städten und ihren Umgebungen heraus auf's "platte Land" gedrängt würden, wo es im Zweifel noch weniger Chancen auf Arbeit gibt.

#Das kann's also auch nicht sein.

Du hast recht, ist haabe das mal grob umrissen. Ich meinte ja auch, evtl. Durchnittsmiete Raum München oder Friesland. Man muss ja auch jetzt eine Genhemigung holen zum Umzug. Also kann der Ostfriese ohne Job auch nicht nach München ziehen der höheren Miete wegen.
Der Hamburger bekommt aber auch keine 45 m2 Wohnung in Blankenese für 20 Euro den Quadratmeter bezahlt. Deswegen meinte ich, grob gerechnet die Durchschnittsmiete des letzt gemeldeten Wohnsitzes.

blauezampel
13.02.2007, 01:11
Hallo Miteinander,
:welcome: blauezampel,
das ist gar kein Thema für Art. 13 GG. Der betrifft nur direkte staatliche Eingriffe in die Wohnung z.B. durch eine Hausdurchsuchung.

Wieso soll das kein Thema sein? Die ARGE ist ja keine Heilsarmee!
Egal, wie man es auch dreht und wendet, bleibt es doch ein massiver Eingriff in die Privatsphäre, oder nicht?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand begeistert ist, wenn irgendwelche Kunden mit einem Schlüssel durch MEINE Wohnung latschen.

Ich stell mir das gerade vor: Du hast Besuch, oder ein Date; auf einmal kommt das ARGE-Heizungs-Kontroll-Kommando!...apropo Date: und die Angebetete(die du vielleicht vor 3 Std. kennengelernt hast) darf gleich noch einen Antrag zwecks Bedarfsgemeindschaft ausfüllen!!! Aber Hallo!!!
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Natürlich gibt es wirtschaftliche Zwänge, aber das hätte man vorher wissen können(müssen). Die Crux ist ja die, dass das ganze Hartz IV-Ding
zusammengeschustert wurde, wie jetzt die Gesundheitsreform.
Keiner will Verantwortung übernehmen, jeder versteckt sich hinter irgendwelchen Gutachten, Gremien oder Aussschüssen.
Und wer badet die Sch... wieder aus, wieder wir Kleinen.

mfg

blauezampel:rolleyes: