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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heiz- und Warmwasser-Rückerstattung nach Austritt aus ALGII?


Man2
19.01.2006, 13:06
Liebe Leser,

nach Problemen im Haushalt meines Vaters bin ich zum 01.2005 in eine eigene Wohnung ausgezogen und lebte bis 11.2005 vom ALGII.

Nun bin ich Zivildienstleistender und beziehe die Miet- und Nebenkosten von der Unterhaltssicherungsbehörde.

Leider Gottes wohne ich auf dem Dachboden und da er zum größten Teil aus Holz konstruiert wurde und im Winter viel kalte Luft aus irgendwelchen Spalten hineintritt, muss ich dementsprechen heizen.
Nun habe ich eine Heizkostennachzahlung von ~150€ erhalten.

Da ich als Zivi nicht viel mehr Geld zur Verfügung habe als ein ALGII-Bezieher, würde es schwer für mich, den Betrag selber zu bezahlen.

Die USB übernimmt lediglich den umgerechneten Betrag für den Zeitraum, in dem sie mir Leistungen zur Verfügung stellt(sprich vom 11.2005 bis zum 31.12.2005). Der dortige Beamte meinte, dass das AAmt den Restbetrag nicht übernehmen werde.

Deshalb wollte ich euch fragen, ob das AAmt auch Nebenkostennachzahlungen übernimmt, wenn das ALGII-Verhältnis bereits vorher aufgelöst wurde???

StephanK
19.01.2006, 13:27
Hmmm... es könnte leider sein, dass Du da ziemlich in ein hinteres Körperteil gekniffen bist...

Alg II funktioniert halt - genau wie die Sozialhilfe - nach dem Prinzip, dass es immer um den aktuellen Bedarf (d.h. im jeweiligen Monat) geht. Da Du aber schon aus dem Alg II-Bezug ausgeschieden bist, wird da wohl nix mehr zu machen sein. Der Heizbedarf war zwar noch zu Deiner Alg II-Zeit, aber die Rechnung und damit der finanzielle Bedarf dafür kommt eben erst jetzt.
Allerdings finde ich das selbst sehr unbefriedigend, denn die Abrechnungsperioden für die Heizung hast Du ja nicht in der Hand.
Du kannst natürlich versuchen, mit dem früheren Alg II-Träger zu reden und hoffen, dass er ein Einsehen hat, aber ich bin sehr skeptisch, was die Erfolgsaussichten angeht.

Deswegen: Klopf besser beim Sozialamt an! Sozialhilfe gibt es auch für einmalige Bedarfe.