coconutkiss06
10.02.2007, 11:59
hallo,
wenn ich einen befristeten arbeitsvertrag auf 1 jahr unterschrieben habe, der erst in 2 wochen anfängt, kann ich dann einfach vor vertrgasbeginn kündigen ohne dass ich Strafe zahlen muss. da steht nämlich, wenn man vor vertragsbegnn kündigt droht einem ne vertragsstrafe in höhe eines bruttogehaltes mit evtl. folgekosten. ist das durchsetzbar? oder wie komme ich am besten aus dem vertrag raus...?? habe nämlich jetzt ein besseres angebot ohne schichtarbeit und das bessere angebot finge schon in 2tagen an!!! heul*
:-x
wenn ich einen befristeten arbeitsvertrag auf 1 jahr unterschrieben habe, der erst in 2 wochen anfängt, kann ich dann einfach vor vertrgasbeginn kündigen ohne dass ich Strafe zahlen muss. da steht nämlich, wenn man vor vertragsbegnn kündigt droht einem ne vertragsstrafe in höhe eines bruttogehaltes mit evtl. folgekosten. ist das durchsetzbar? oder wie komme ich am besten aus dem vertrag raus...?? habe nämlich jetzt ein besseres angebot ohne schichtarbeit und das bessere angebot finge schon in 2tagen an!!! heul*
:-x