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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1 € Job wegen Krankheit abgelehnt.. 30% gekürzt worden


Uhrwerk
10.02.2007, 12:41
Hallo,

ich habe letzten Monat einen Brief bekommen wo ich einen 1 Euro Job in einem Vogelpark anfangen sollte, als der Biref kam rief ich sofort bei der Arge an und sagte das ich dieses aus gesundheitlichen Gründe nicht könne da ich Asthmatiker bin!
Ich bekam daraufhin vom Amt einen Brief zugeschickt wo ich mich nochmal schriftlich zu äussern solle, dies tat ich auch, wieder mit der begründung auf mein Asthma!
Nun bekam ich heute einen Brief wo drinnesteht das sie mir 30% gekürtzt haben! das finde ich verdammt hart und möchte einen Wiederspruch machen, kann mir vielleicht jemand sagen wie ich das schreiben kann? Oder ist die Arge etwa im Recht??

danke

StephanK
10.02.2007, 13:25
:welcome: Uhrwerk,
die ARGE ist nicht im Recht, aber jedenfalls so wie ich Deinen Beitrag lese hast auch Du einen Fehler gemacht, den es jetzt auszubügeln gilt.

Es reicht nicht, sich einfach auf eine bestehende Krankheit zu berufen, Du musst sie schon auch nachweisen. Die ARGE dürfte annehmen, dass Du einfach etwas vorschützt.

Deswegen solltest Du am Montag zu Deinem behandelnden Arzt gehen und um ein Attest bitten, in dem Deine gesundheitliche Einschränkung genauer beschrieben ist und erklärt wird, warum die konkret vorgesehene Einsatzstelle nicht in Frage kommen kann bzw. welche gesundheitlichen Folgen sie für Dich hätte.

Darauf solltest Du (schriftlich und nachweisbar) Widerspruch einlegen und die ärztliche Bescheinigung beilegen.

Uhrwerk
10.02.2007, 16:07
danke für deine schnelle Antwort, ich werde mein Glück versuchen!!

Limone
11.02.2007, 14:48
Hallo!

Du darfst die AGM ablehnen, wenn du einen "Wichtigen Grund" hast. Eine Allergie bzw. Asthma ist definitiv ein wichtiger Grund. Aber wie Stephan schon sagt, Behaupten kann das ja im Grunde jeder, daher wird es der Arge nicht gereicht haben. Also schnell zum Arzt, den Sachverhalt bestätigen lassen oder einen Allergieausweis vorlegen, was immer du an Unterlagen hast. Ich weiss nicht, wie es bei euch organisiert ist, aber bei uns dauert die Bearbeitung eines Widerspruchs sehr lange. Ich würde daher einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter ausmachen und den Sachverhalt schildern, damit die Sanktion zurückgenommen wird. Wenn das nicht klappt, dann kannst du imer noch binnen der 4 Wochen nach Bescheiderlass Widerspruch einlegen.