Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Selbständigkeit und Überbrückungsgeld - und am 30.06.06 ??
Hallo,
also wenn ich mich - rein fiktiv - am 01.05.2006 selbständig machen würde (ach so, ich beziehe ALG 1) und Überbrückungsgeld beziehen würde - und nach 6 Monaten hätte es leider nicht geklappt, dann habe ich doch nach dem momentanen Recht weiterhin für die Dauer meines Arbeitslosenzeitraumes Anspruch auf ALG...
Was ist denn nun - da das Überbrückungsgeld nur bis 30.06.05 genehmigt ist - wenn alles abgeschafft wird? Muß das Amt mich dann weiterhin für die restlichen Monate mit Überbrückungsgeld unterstützen und ich habe danach auch weiterhin Anspruch auf ALG oder würde ich dann in das neue Recht reinfallen?
Und unter Umständen dann gar keinen Anspruch auf Leistung mehr haben?
Vielen Dank für Hilfe !!
Hallo,
also wenn ich mich - rein fiktiv - am 01.05.2006 selbständig machen würde ......e ich dann in das neue Recht reinfallen?
Und unter Umständen dann gar keinen Anspruch auf Leistung mehr haben?
Vielen Dank für Hilfe !!
Sofern das tragfähig ist siehst Du das meiste m.E. alles richtig.
Es wird übrigens nur die Ich-AG eingestellt.
Gruss
:Respekt:
Hallo debbie,
ich weiß jetzt nicht, ob die Gesetzesänderung auch für das Überbrückungsgeld gilt. Normalerweise ist es in Deutschland aber so, dass Anträge, die vor einer Gesetzesänderung gestellt werden, nach altem Recht genehmigt werden, Du solltest Dein Überbrückungsgeld also in voller Höhe und Umfang ( 6 Monate ) bekommen.
Zum Anspruch auf ALG 1:
Ich habe mich 2003 selbstständig gemacht, das ging dann nach einem Jahr in die Hose und ich erhielt wieder ALG 1. Aber Vorsicht, mir wurden wegen meiner Selbständigkeit 3 Monate vom Anspruchszeitraum abgezogen. Erkundige Dich da mal bei Deinem Arbeitsvermittler, der hat mir damals auch sehr geholfen.
Weitere Schwierigkeiten hatte ich mit dem Zusammenarbeiten verschiedener Ämter:
Ich habe damals eine Gaststätte eröffnet. Überbrückungsgeld erhälst Du erst, wenn Du den Gewerbeschein vorlegst. Diesen Gewerbeschein bekam ich jedoch erst nach Erhalt meiner Konzession. Die Konzession beinhaltete allerdings auch die Abnahme der Geschäftsräume.
Ich musste also erst die Geschäftsräume pachten und als diese dann irgendwann von Feuerwehr und Ordnungsamt abgenommen waren, erhielt ich nach 6 Wochen Wartezeit endlich die Konzession und damit den Gewerbeschein. Erst dann konnte mein Antrag auf Überbrückungsgeld bearbeitet werden. Also Vorsicht mit dem Datum der Abmeldung aus der Arbeitslosigkeit!!! Ich habe mich damals abgemeldet, als ich den Laden gepachtet hatte, weil ich ja auch während der Vorbereitungszeit für die Geschäftseröffnung nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand. Schließlich stand ich da 6 Wochen lang ohne Geld.
Ich wünsche Dir viel Glück,
Rainer
Hallo debbie,
....
Zum Anspruch auf ALG 1:
Ich habe mich 2003 selbstständig gemacht, das ging dann nach einem Jahr in die Hose und ich erhielt wieder ALG 1. Aber Vorsicht, mir wurden wegen meiner Selbständigkeit 3 Monate vom Anspruchszeitraum abgezogen. Erkundige Dich da mal bei Deinem Arbeitsvermittler, der hat mir damals auch sehr geholfen. ....Rainer
Hi Rainer,
ich habe auch Ügeld. Mich würde interesseieren, wo das mit dem 3mon Abzug steht. Habe 'gehört', dasss es kein Abzug gibt.
Gruss
:engel:
Betroffener
20.01.2006, 19:23
Hallo Rainer,
ich denke, da hat Dich ein übereifriger Beamter um 3 Monate Leistung gebracht. Das solltest Du ggf. noch einmal aufrollen.
Ich bin auch seit 2003 selbständig (mit Überbrückungsgeld) und habe zwischendurch letzten Herbst eine Pause wegen schlechter Auftragslage gemacht (das geht ab 2005) und mich temporär als Arbeitslos gemeldet. Da wurden anstandslos und direkt die angemeldeten 2 Monate aus dem Restfundus des bestehenden Leistungsanspruches bezahlt.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt übrigens bei einem Einstieg in 2003 mit Überbrückungsgeld volle 4 Jahre erhalten - also bis 2007.
Wer sich am letzten Tag der Rahmenfristzeit wieder arbeitslos meldet, bekommt den gesamten Restanspruch noch gewährt, ab diesem Tag.
Hier stimmt also etwas grundsätzlich nicht bei der Behandlung von Deinem Fall.
Hallo Jumbo,
mir wurden ca 3 Monate von meinem Arbeitslosengeld-Anspruch, den ich vor meiner Selbständigkeit noch hatte abgezogen, weil ich die "Anwartschaftszeiten innerhalb der Rahmenfrist" nicht mehr erfüllt habe.
Siehe hier:
I. Anspruchsvoraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Arbeitslosengeld zu bekommen:
→ Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
→ Sie müssen arbeitslos sein.
→ Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Anwartschaftszeit
Die Anwartschaftszeit erfüllt, wer in den letzten drei Jahren (Dreijahresfrist) vor der Arbeitslosmeldung, in der so genannten Rahmenfrist, vor der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war (es zählen auch Zeiten des. Krankengeldbezugs u.ä.)
Ab dem 1. Februar 2006 erfüllen Sie die Anwartschaftszeit nur noch dann, wenn Sie innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig waren. Die Sonderregelungen für Saisonarbeitnehmer und Wehr- und Zivildienstleistende entfallen.
Es gilt bei Anspruchsberechtigung ab dem 01.02.06:
für unter 55jährige
180 Tage bei 12 Monaten versicherungspflichtiger Tätigkeit innerhalb der Rahmenfrist
240 Tage bei 16 Monaten versicherungspflichtiger Tätigkeit innerhalb der Rahmenfrist
300 Tage bei 20 Monaten versicherungspflichtiger Tätigkeit innerhalb der Rahmenfrist
360 Tage ab 24 Monaten versicherungspflichtiger Tätigkeit innerhalb der Rahmenfrist
( Quelle: http://www.recht-e.de/rechtsanwalt-sozialrecht-alg-i.0.html )
Bei mir war das nun so:
Ich hatte bis Dez. 2002 jahrelang regelmäßig gearbeitet und wurde dann arbeitslos. Nach 5 Monaten ALG 1 - Empfang habe ich mich dann im Mai 2003 selbständig gemacht, da hatte ich noch 270 Tage Anspruch auf ALG.
Im Mai 2004 kam dann die Geschäftsaufgabe und ich bezog wieder ALG 1.
Nun haben die gerechnet:
Grundvoraussetzung für ALG: mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 3 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet,
das entspricht Dez. 2001 bis Dez 2002, = 1 Jahr
plus zwei Jahre ohne versicherungspflichtige Arbeit = 3 Jahre, = Dez 2004.
Also hatte ich nach meiner Selbständigkeit nur noch bis Dez 2004 Anspruch auf Arbeitslosengeld, also nur noch 180 Tage statt der auf dem alten Bewilligungsbescheid angegebenen 270 Tage.
Ich hoffe, das war jetzt nicht zu verwirrend :-x
Gruß,
Rainer
Hallo Rainer,
...
Hier stimmt also etwas grundsätzlich nicht bei der Behandlung von Deinem Fall.
Jetzt bin ich doch etwas beruhigt... werde evt. auch nochmal die Kollegin von der AfA anmailen, aber später.
ciao
:goodpost:
Hallo Jumbo,
...
Rainer
Hi Rainer,
alles paletti, dürfte mich nicht betreffen, da ich für kurze zeit ALGI bezogen habe.
Gruss
:Respekt:
Hallo Jumbo,
Du sollst ja auch nicht pleite machen :lol:
Aber hast ja gelesen, wenn es Dir trotzdem mal passieren sollte, ist Dein Anspruch auf ALG 1 in einem Jahr bereits weg ( innerhalb der letzten zwei Jahre 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet ).
Ich wünsche Dir gute Geschäfte,
Rainer
Betroffener
20.01.2006, 20:02
Hallo Rainer,
und es dürfte trotzdem falsch sein und Dir wurden 3 Monate gestohlen.
Die Rahmenfrist beträgt 4 Jahre in "unserem" Fall. Das habe ich schriftlich.
Da haben wohl die Sachbearbeiter den §434j geflissentlich "überlesen" oder die alten Texte nicht mehr vorliegen gehabt (die aber benötigt werden, um die Negierungen in §434j verstehen zu können.
Das was Du da anführst, sind die ganz neuen Regelungen ab Februar 2006.
Zum Nachlesen bitte den Link in meiner Signatur zu den SGB-Texten klicken:
Im SGB III auf §51 sowie den §434j, der etliche Neuerungen begrenzt ausschliesst.
Betroffener
20.01.2006, 20:08
Hallo Rainer,
Aber hast ja gelesen, wenn es Dir trotzdem mal passieren sollte, ist Dein Anspruch auf ALG 1 in einem Jahr bereits weg ( innerhalb der letzten zwei Jahre 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet ).
Sachlich nicht richtig, wenn es sich um einen "alten" Fall handelt.
Wer aber erst ab Februar 2006 in ALG I fällt, der ist davon betroffen.
Die versuchen offensichtlich alles, um die eingenommenen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zurück an die Staatskasse bzw. als ALG II Zahlung zu überführen.
Hallo Jumbo,
...
Rainer
Hier gilt das was bertoffener schrieb. Immer erst ALG beantragen, DANACH Ügeld... 8)
ciao
:engel:
Hallo Betroffener,
danke für den Link, ich werd's mir morgen mal in Ruhe ansehen, muss mich jetzt erst mal um mein Schätzchen kümmern, die sitzt schon wieder seit Stunden alleine im Wohnzimmer :wink:
schönes Wochenende,
Rainer
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