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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dipl. Prüfung trotz ALGII


Upsala
19.01.2006, 23:17
Scheinbar bin ich drin! Danke!

Ich konnte aus finanzillen Gründen vor ca. 5 Jahren meine Dipl. Prüfung nicht antreten und habe als Bauleiter an einigen Baustellen gearbeitet. Seit knapp 2 Jahren bin ich arbeitlos, aber nicht passiv. Ich habe Kontakt zu meinem ehemaligen Betreuer (Dipl. Arbeit) aufgenommen. Er würde die Arbeit aktzeptieren. Wenn das Prüfungsamt mich zulässt brauche ich ca. 3 Monate um mich auf die Prüfungen vorzubereiten.
So, nun die Frage! Wie bringe ich das dem Fallmanager bei und läßt er mich leben mit dem Geld, was ich jetzt bekomme? Bin derzeit für eine Eingliederung eingeteilt (lernen , wie man einen Computer einschaltet usw.), aber parallel seit ca. fünf Wochen Arbeitunfähig. Real krank, aber :engel: sei Dank!

StephanK
20.01.2006, 12:39
:welcome: cupido
(ich hab' Dich ein wenig umbenannt, weil Du mir Deinem Namen nicht gerecht zu werden scheinst... :lol: )

Du bist nicht der erste, der wegen einer vergleichbaren Situation hier anfragt.
Das Problem ist eben, dass Dein Fallmanager Dich auf Teufel-komm-raus "vermitteln" muss - und wenn es keinen regulären Job gibt, steckt er Dich halt in irgendeine Maßnahme, und Du bist für ein paar Wochen aus der Statistik raus.
Es ist schlechterdings nicht vorgesehen, dass der Alg II-Träger jemanden mal ein Weilchen in Ruhe lässt, damit er z.B. seinen Abschluss machen kann - auch wenn danach seine Vermittlungschancen wesentlich besser sind.

Entweder Du hast einen vernünftigen Fallmanager, der das mit Deinen Vermittlungschancen auch so sieht und Deine Akte mal für drei Monate zur Seite legt. Dann sollte das als "gentlemen's agreement" zu bewerkstelligen sein. Oder Du hast einen, der sich solche Eigenwilligkeiten nicht traut. Dann kannst Du nur durch "Flucht in die Krankheit" sicherstellen, nicht in den nächsten tollen Kurs gesteckt zu werden, in dem Du Tage absitzt, die Dich keinen Millimeter weiterbringen. Allerdings ist das für einen Dreimonatszeitraum auch recht bedenklich, denn irgendwann kommt der Alg II-Träger dann auf die Idee, er könnte Dich vielleicht aussteuern und der Rentenversicherung anheimstellen.

Patentlösung gibt's also wohl leider keine für diese Situation, nur die Auswahl zwischen zwei Schleichwegen mit Fußangeln.

Upsala
20.01.2006, 20:49
Na so eine Liebeserklärung habe ich nicht gleich erwartet! :Respekt:
Eros ist in der griechischen Mythologie der Gott der Liebe. Ihm entspricht in der römischen Mythologie Amor. Oft wird er auch Cupido oder Cupidus genannt. :oops: Im Latein nicht aufgepasst, oder?

Die Antwort habe ich so, oder ähnlich erwartet. Die Hoffnung stirbt zuletzt und Orwell hatte keine Phantasie!
Werde ich meinem Fallmanager doch noch eine gescheite Fortbildung auf das Auge drücken müssen und die Prüfung etwas nach hinten schieben.
Aber ertmal danke!!! Kommen sicherlich noch mehr Fragen....