Markus30
12.02.2007, 00:46
Hallo Zusammen,
habe bereits viel gegooglet zu dem Thema, aber bisher nichts brauchbares gefunden. Habe folgendes Problem:
Ich bin an einer Uni für ein Fern-Teilzeitstudium eingeschrieben, welches nach Stundenplan einen Umfang von 20 Stunden wüchentlich hat.
Hauptberuflich gehe ich aber einer Vollzeitbeschäftigung im Umfang von 38,5 Stunden nach.
Das Ganze lässt sich so auch gut miteinander vereinbaren.
Schließlich gehen auch die meisten Mitstudenten einer ganz normalen Tätigkeit nach.
Leider werde ich jetzt zum 01.03. arbeitslos und weiss nun nicht, ob ich ALG-1 bekomme oder evtl. auch ob ich mit Kürzungen rechnen muß.
Könnte mir vorstellen, daß es bei Amt heisst, dass ich ja dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung stehe..
Hat hier jemand Erfahrung damit..?
Vielen Dank.
Gruß
Markus
habe bereits viel gegooglet zu dem Thema, aber bisher nichts brauchbares gefunden. Habe folgendes Problem:
Ich bin an einer Uni für ein Fern-Teilzeitstudium eingeschrieben, welches nach Stundenplan einen Umfang von 20 Stunden wüchentlich hat.
Hauptberuflich gehe ich aber einer Vollzeitbeschäftigung im Umfang von 38,5 Stunden nach.
Das Ganze lässt sich so auch gut miteinander vereinbaren.
Schließlich gehen auch die meisten Mitstudenten einer ganz normalen Tätigkeit nach.
Leider werde ich jetzt zum 01.03. arbeitslos und weiss nun nicht, ob ich ALG-1 bekomme oder evtl. auch ob ich mit Kürzungen rechnen muß.
Könnte mir vorstellen, daß es bei Amt heisst, dass ich ja dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung stehe..
Hat hier jemand Erfahrung damit..?
Vielen Dank.
Gruß
Markus