ditta
20.01.2006, 06:17
Zum 15.12.05 wollte ich einen Antrag auf ALG2 stellen. Bis zum 14.12.05 bezog ich den Existenzgründungszuschuss. Die nötigen Formulare holte ich am 6.12. im Jobcenter ab und teilte der Bearbeiterin natürlich mit, dass ich ALG2 ab dem 15. beantrage.
Am 15.12. gab ich den Antrag ab.
Schon 5 Tage später erhielt ich einen Bewillungungsbescheid ab dem 1.12.05. Darin wurde die volle Höhe des Existenzgründerzuschusses, den ich für den Monat vom 15.11. bis 14.12. am 12.12. bekam, von den Leistungen des Monats Dezember für unsere Bedarfsgemeinschaft abgezogen. Auf meinen mündlichen Widerspruch wurden zwar mehrere andere Fehler in der Berechnung des Jobcenters geändert, aber nicht der Zeitraum der Bewilligung.
Meine Fragen nun: hat diese Behörde tatsächlich das Recht eigenmächtig über den Zeitpunkt der Antragstellung entscheiden?
Wann gilt ein Antrag als gestellt, mit dem Abholen der Formulare, oder mit der Abgabe? Spielt es keine Rollen, welchen Zeitpunkt ich angebe? Muss mich in einem solchen Fall die Beraterin nicht darüber informieren, dass ich die Formulare nicht im Voraus abholen sollte, sondern erst zu dem Datum, an dem ich den Antrag stellen möchte. Darf ich den Zeitpunkt des Beginns der Leistungen nicht mehr selbst entscheiden?
Ich fühle mich jetzt völlig entmündigt. Aber vielleicht kann mir hier jemand mit Infos weiterhelfen?
Am 15.12. gab ich den Antrag ab.
Schon 5 Tage später erhielt ich einen Bewillungungsbescheid ab dem 1.12.05. Darin wurde die volle Höhe des Existenzgründerzuschusses, den ich für den Monat vom 15.11. bis 14.12. am 12.12. bekam, von den Leistungen des Monats Dezember für unsere Bedarfsgemeinschaft abgezogen. Auf meinen mündlichen Widerspruch wurden zwar mehrere andere Fehler in der Berechnung des Jobcenters geändert, aber nicht der Zeitraum der Bewilligung.
Meine Fragen nun: hat diese Behörde tatsächlich das Recht eigenmächtig über den Zeitpunkt der Antragstellung entscheiden?
Wann gilt ein Antrag als gestellt, mit dem Abholen der Formulare, oder mit der Abgabe? Spielt es keine Rollen, welchen Zeitpunkt ich angebe? Muss mich in einem solchen Fall die Beraterin nicht darüber informieren, dass ich die Formulare nicht im Voraus abholen sollte, sondern erst zu dem Datum, an dem ich den Antrag stellen möchte. Darf ich den Zeitpunkt des Beginns der Leistungen nicht mehr selbst entscheiden?
Ich fühle mich jetzt völlig entmündigt. Aber vielleicht kann mir hier jemand mit Infos weiterhelfen?