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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zeitpunkt der Antragstellung vom Jobcenter zurückdatiert


ditta
20.01.2006, 06:17
Zum 15.12.05 wollte ich einen Antrag auf ALG2 stellen. Bis zum 14.12.05 bezog ich den Existenzgründungszuschuss. Die nötigen Formulare holte ich am 6.12. im Jobcenter ab und teilte der Bearbeiterin natürlich mit, dass ich ALG2 ab dem 15. beantrage.
Am 15.12. gab ich den Antrag ab.
Schon 5 Tage später erhielt ich einen Bewillungungsbescheid ab dem 1.12.05. Darin wurde die volle Höhe des Existenzgründerzuschusses, den ich für den Monat vom 15.11. bis 14.12. am 12.12. bekam, von den Leistungen des Monats Dezember für unsere Bedarfsgemeinschaft abgezogen. Auf meinen mündlichen Widerspruch wurden zwar mehrere andere Fehler in der Berechnung des Jobcenters geändert, aber nicht der Zeitraum der Bewilligung.

Meine Fragen nun: hat diese Behörde tatsächlich das Recht eigenmächtig über den Zeitpunkt der Antragstellung entscheiden?
Wann gilt ein Antrag als gestellt, mit dem Abholen der Formulare, oder mit der Abgabe? Spielt es keine Rollen, welchen Zeitpunkt ich angebe? Muss mich in einem solchen Fall die Beraterin nicht darüber informieren, dass ich die Formulare nicht im Voraus abholen sollte, sondern erst zu dem Datum, an dem ich den Antrag stellen möchte. Darf ich den Zeitpunkt des Beginns der Leistungen nicht mehr selbst entscheiden?

Ich fühle mich jetzt völlig entmündigt. Aber vielleicht kann mir hier jemand mit Infos weiterhelfen?

sascha10
20.01.2006, 10:48
hallo,

also ich kann da nur von mir berichten.
bei uns in trier ist es so das die arge ab dem tag zahlt andem ich den antrag abgeholt habe.
nur ist das wohl eine große ausnahme wie man hier lesen muss.
da es in der sache wie schon gesagt große unterschiede gibt kann ich nur für meinen fall reden.

StephanK
20.01.2006, 13:19
:welcome: ditta,
mir scheint schon, dass das JobCenter das richtig gemacht hat und dass der Zeitpunkt der Antragstellung dabei gar nicht die Rolle spielt, die Du ihm zuschreibst. Es dürfte eher um die Bedürftigkeit gehen.

Beim Alg II wird immer die Bedürftigkeit im jeweiligen Kalendermonat betrachtet. Am 12.12. bekamst Du den Existenzgründungszuschuss, der die Bedürftigkeit für den Kalendermonat Dezember um diesen Betrag vermindert hat.

Allerdings - das muss ich einräumen - wäre es schon korrekt gewesen, in dem Bewilligungsbescheid festzuhalten, dass Bedürftigkeit erst ab 15.12. bestanden hatte. Schließlich hat der genaue Zeitraum der Bewilligung Auswirkungen hinsichtlich Kranken- und Rentenversicherung. Trotzdem wird

Möglicherweise liegt das auch einfach an der Software, mit der das JobCenter arbeitet; vielleicht erlaubt sie grundsätzlich nur, komplette Kalendermonate zu bearbeiten. Das ist aber nur eine Vermutung.