Gismofighter
20.01.2006, 09:14
Hallo,
ich musste jetzt für Februar Antrag auf ALG2 stellen.
Nun hab ich ein Problem mit der Wohnungsgröße.
Ich lebe alleine und habe eine 3-Zimmer-Wohnung mit 73m².
Die habe ich vor 2 Jahren bezogen, weil ich zwei Kinder (Mädchen, im Alter von 6 und 4 Jahren) habe,
die sich regelmäßig bei mir aufhalten, also garantiert alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag, und zwischendurch auch immer wieder;
immer, wenn sie es wollen.
Ab Februar geht meine Ex auch wieder arbeiten, und da sind meine Kinder dann auch immer Montag und Dienstag bei mir.
Jetzt sagt die ARGE, ich solle einen WBS vorlegen, obwohl ich gar keine WBS- geförderte Wohnung bewohne.
Ich habe auch bisher immer Wohngeld bekommen, da werden die Kinder bei der Wohnungsgröße und der Berechnung auch berücksichtigt.
Reicht nicht der BEscheid der Wohngeldstelle, um die Angemessenheit der Wohnung nachzuweisen?
Kann mir jemand sagen, was ich da nun vorlegen muss, damit die Miete ab nächsten Monat auch bezahlt wird?
Viele Grüsse
Bernd
ich musste jetzt für Februar Antrag auf ALG2 stellen.
Nun hab ich ein Problem mit der Wohnungsgröße.
Ich lebe alleine und habe eine 3-Zimmer-Wohnung mit 73m².
Die habe ich vor 2 Jahren bezogen, weil ich zwei Kinder (Mädchen, im Alter von 6 und 4 Jahren) habe,
die sich regelmäßig bei mir aufhalten, also garantiert alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag, und zwischendurch auch immer wieder;
immer, wenn sie es wollen.
Ab Februar geht meine Ex auch wieder arbeiten, und da sind meine Kinder dann auch immer Montag und Dienstag bei mir.
Jetzt sagt die ARGE, ich solle einen WBS vorlegen, obwohl ich gar keine WBS- geförderte Wohnung bewohne.
Ich habe auch bisher immer Wohngeld bekommen, da werden die Kinder bei der Wohnungsgröße und der Berechnung auch berücksichtigt.
Reicht nicht der BEscheid der Wohngeldstelle, um die Angemessenheit der Wohnung nachzuweisen?
Kann mir jemand sagen, was ich da nun vorlegen muss, damit die Miete ab nächsten Monat auch bezahlt wird?
Viele Grüsse
Bernd