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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnungsgröße bei Geschiedenen + gemeinsames Sorgerecht


Gismofighter
20.01.2006, 09:14
Hallo,
ich musste jetzt für Februar Antrag auf ALG2 stellen.

Nun hab ich ein Problem mit der Wohnungsgröße.

Ich lebe alleine und habe eine 3-Zimmer-Wohnung mit 73m².
Die habe ich vor 2 Jahren bezogen, weil ich zwei Kinder (Mädchen, im Alter von 6 und 4 Jahren) habe,
die sich regelmäßig bei mir aufhalten, also garantiert alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag, und zwischendurch auch immer wieder;

immer, wenn sie es wollen.
Ab Februar geht meine Ex auch wieder arbeiten, und da sind meine Kinder dann auch immer Montag und Dienstag bei mir.

Jetzt sagt die ARGE, ich solle einen WBS vorlegen, obwohl ich gar keine WBS- geförderte Wohnung bewohne.

Ich habe auch bisher immer Wohngeld bekommen, da werden die Kinder bei der Wohnungsgröße und der Berechnung auch berücksichtigt.

Reicht nicht der BEscheid der Wohngeldstelle, um die Angemessenheit der Wohnung nachzuweisen?

Kann mir jemand sagen, was ich da nun vorlegen muss, damit die Miete ab nächsten Monat auch bezahlt wird?

Viele Grüsse

Bernd

StephanK
21.01.2006, 15:18
:welcome: Bernd,
es ist nicht so, dass die Maßstäbe beim Wohngeld und beim Alg II exakt die gleichen wären.
Trotzdem denke ich, dass es eine ganz gute Idee ist, den Wohngeldbescheid vorzulegen.

Außerdem wäre es wahrscheinlich vernünftig, wenn Du den Umfang Deines Umgangsrechts nachweisen könntest, vermutlich durch einen Beschluss des Familiengerichts.

Das Verlangen der ARGE, einen WBS vorzulegen, halte ich für blanken Unsinn.

Für die Diskussion mit der ARGE solltest Du auch § 1 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 SGB II zitieren können: Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass (...)
4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen (...), berücksichtigt werdenIch weise darauf hin, weil Du aus ARGE-Sicht eben nur ein Single in einer "sehr großen" Wohnung bist. Du bekommst aber nicht einfach nur irgendwelchen Besuch, sondern es geht um die Dir bei den gegebenen Verhältnissen mögliche Form des Familienlebens. Ich denke, dass dieses Argument wichtig ist, um Deinen Wohnraumanspruch begründen zu können.

Im übrigen ist mir nicht bekannt, wie die Handhabung in MG genau ausschaut. Einen Eindruck könnten Dir die im nahegelegenen Krefeld geltenden Richtlinien (http://www.my-sozialberatung.de/files/KdU_Krefeld.pdf)(PDF-Datei) geben. Oder Du hörst Dich mal beim Arbeitslosenzentrum MG (http://www.arbeitslosenzentrum-mg.de/) um, denn in solchen lokal geregelten Fragen wissen die Leute am Ort eben immer am genauesten Bescheid.
Gutes Gelingen!