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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildungsmaßnahme abbrechen?


Kiki12
12.02.2007, 23:49
Hallo,

zur Zeit nehem ich an einer Weiterbildungsmaßnahme vom AA teil. (Leider Gottes habe ich diesen Vertrag unterschrieben.)

Nach nun 4 Monaten theoretischen Unterrichts soll Ende Februar ein drei monatiges Praktikum erfolgen.
Ich möchte aber kein Praktikum absolvieren, da mich dieses nicht beruflich weiter bringt.
Außerdem habe ich mehrere Bewerbungsverfahren laufen, worauf ich mich jetzt mehr konzentrieren möchte.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass ich diese Maßnahme abbreche ohne, dass mir Kosten entstehen?
Ich erhalte vom Arbeitsamt kein Arbeitslosengeld oder sonstige Leistungen.

Besteht die einzige Möglichkeit für mich aus dieser Maßnahme herauszukommen in dem Weg der Freiberuflichkeit für ca. 2 Monate?

Ich danke euch für eure Antworten.
Gruß Kiki12

x_anonymus_x
13.02.2007, 06:35
Hallo Kiki,

Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass ich diese Maßnahme abbreche ohne, dass mir Kosten entstehen?

grundsätzlich gilt, dass man jede Maßnahme dann abbrechen kann, wenn man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt und somit seine Arbeitslosigkeit beendet.

Ich erhalte vom Arbeitsamt kein Arbeitslosengeld oder sonstige Leistungen.

Nunja, Du erhälst schon Leistungen, der Kurs selbst fällt ja nun nicht vom Himmel ;-)

Des weiteren gilt auch hier, wie bei allen anderen, dass wenn eine Weiterbildung genehmigt und gezahlt wird, dann entweder ganz, d.h. mit Übernahme der Kurskosten, Fahrt- und möglicher Kinderbetreuungskosten oder eben gar nicht.

Ich drücke Dir für Deine Bewerbungen die Daumen! :razz:

HTH

x_anonymus_

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr

StephanK
13.02.2007, 08:24
:welcome: Kiki12,
bitte überleg auch noch mal, ob Deine Einschätzung, dass ein Praktikum Dich nicht weiter bringe, wirklich stimmt und denk dabei nicht nur an Dich selbst, sondern an den Eindruck, den Leser Deiner Bewerbungen haben.

Vor allem wenn Du schon länger arbeitslos sein solltest und/oder wenn Du in einer sehr dynamischen Branche zuhause bist kann das durchaus ein Plus in Deinem Lebenslauf sein, das dem Eindruck "wer rastet, der rostet" entgegenwirkt. Vielleicht lernst Du nichts neues, aber Du demonstrierst immerhin, dass Du "am Ball bleibst". Das kann wichtig sein.

Kiki12
13.02.2007, 21:30
Hallo,
danke für die Antworten.
@ x_anonymus_x:
Ich habe 16 Monate durchweg in die Arbeitslosenvers. eingezahlt und dann ein Stipendium bekommen. Das AA bestätigte mir 2005, dass ich 2006 Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Tja, aber die Regierung hat die Rahmenfriest dieses Jahr auf 2 Jahre reduziert. Fazit 16 Monate eingezahlt und keinen Cent davon erhalten. (Klage vor dem Sozialgericht läuft) Also könnte man sagen den Kurs bezahle ich von dem Geld, welches mir nicht gezahlt wurde.

@ StephanK
Das Praktikum bringt wirklich nichts, da ich nicht genau weiß, was ich lernen soll. Das wäre so als würde man einen Juristen in ein medizinisches Labor stecken und nach den drei Monaten sagen. So sie können auch als Laborant arbeiten.
Ich bin erst seit knapp 1/2 Jahr arbeitslos und mir wurde schon gesagt bei Bewerbungsgesprächen:"Verschweigen Sie die Maßnahme." Selbst der Arbeitsvermittler (die Inkompetenz in Person) sagte zu mir, das ich das Praktikum ja nicht in meinem Lebenslauf zu erwähnen bräuchte.

Nun meine Frage: Würde ich aus dem Kurs rauskommen, wenn ich mich Freiberuflich selbständige mache als Beraterin?

x_anonymus_x
14.02.2007, 06:55
Guten Morgen Kiki12,

Ich bin erst seit knapp 1/2 Jahr arbeitslos und mir wurde schon gesagt bei Bewerbungsgesprächen:"Verschweigen Sie die Maßnahme." Selbst der Arbeitsvermittler (die Inkompetenz in Person) sagte zu mir, das ich das Praktikum ja nicht in meinem Lebenslauf zu erwähnen bräuchte.

:confused:

Gut, ich habe jetzt nichts dazu gefunden, was genau Du vorher gemacht hast und was Inhalt dieser Maßnahme ist, aber schon eine seltsame Geschichte - nungut, egal :razz:

Nun meine Frage: Würde ich aus dem Kurs rauskommen, wenn ich mich Freiberuflich selbständige mache als Beraterin?

Unter Vorbehalt und nur afaik: ja!

HTH

x_anonymus_

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr

sedanon
18.02.2007, 19:46
Schreib mal, was Du vorher gemacht hast und um was für eine Maßnahme es sich handelt.
Du bestreitest also alles aus eigener Tasche (Krankenkasse, Lebensunterhalt,etc.) ?
Falls ja, kannst eigentlich jederzeit aussteigen, da dir kein finanzieller Schaden entsteht. Allerdings wäre es scon ungewöhnlich, dass jemand Leistungen/Maßnahmen bekommt, ohne einen Leistungsanspruch zu haben.
Und um es vorweg zu nehmen. Da du anscheinend studiert hast, wird dich keine Maßnahme der AA auf dem akademischen Weg weiterbringen. Du kannst nur ein wenig dafür tun, dass der Lebenslauf nicht völlig bescheiden aussieht.


Nur kurz :

1) Scheinselbstständigkeit wäre die schlechtest Lösung, da du ja wieder zu dem Sachbearbeiter zurück darfst und falls du inzwischen Geld beziehen willst, sieht es duster aus. Im Zweiifel stehst du danach noch schlechter da, weil du sicher keine Maßnahme mehr zugesprochen bekommst.

2) Praktika machen sich immer besser, als nichts getan zu haben (auch und gerade in den Augen eines Personalmenschen). Ob nichts zu tun besser im Lebenslauf aussieht, als ein Praktikum, kann man sich leicht selber beantworten. Ich mache trotzdem für dich : Tut es nicht.

3) Man kann es vermutlich tausendfach schreiben, aber die Arbeitslosenversicherung ist keine Versicherung und vor allem keine, die den bisherigen Status Quo schützen soll (schon garnicht wenn man sagenhaften 16 Monate "einbezahlt" hat).


Lange Rede kurzer Sinn : Du wirst (ebenso wie ich) vom hohen Roß steigen müssen, damit dich die AA nicht am langen Arm verhungern läßt.
Ich absolviere auch gerade ein 20wöchiges Vollzeit-Praktikum, das mir (blumig ausgedrückt) ziemlich auf den Sack geht, vor allem, da ich morgens um kurz vor 8 aus dem Haus gehe, und erst um 18.30 wieder zu Hause antanze. Und das natürlich für lau (d.h. 318 € ALG II-Bezüge für ca 170 Std. Arbeit)
Aber ich motze den Lebenslauf etwas auf und verscherze es mir nicht mit der AA bzw. ARGE.
Stolz muß man sich leisten können und ich kann ihn mir leider momentan nicht leisten.

Also : Zähne zusammenbeißen und durch.

Kiki12
20.02.2007, 23:50
Hallo Sedanon,

ich konnte erst jetzt antworten, da ich letzte Woche zwei Vorstellungsgespräche hatte.
Nun zu deinen Fragen, ich bin verheiratet und daher finanziell abgesichert, Gott sei dank. Die Mitarbeiterin von AA meinte nachdem mein Bescheid abgelehnt wurde. Ich könnte doch ALGII beantragen. Da habe ich nur gedacht, wie gut, dass die liebe Frau mir zu gehört hat als ich erzählte welche Arbeit mein Mann ausübt. Ich sagte noch selbst sich Scheiden lassen würde sich nicht lohnen.
Ich erhalte keinen Cent vom Arbeitsamt, besitze dort also den Status arbeitssuchend. Daher habe ich ja auch gedacht ich kann den Kurs "Trainee für die Wirtschaft für Akademiker" einfach kündigen. Aber nein, mir wurde eine finanzielle Strafe angedroht. Das will ich ja nicht.
zu 1)
Scheinselbständig bedeutet ja ich arbeite freiberuflich für eine Firma. Nein ich wäre selbstständig und arbeite selbst und ständig.
zu 2)
Bevor ich ein Praktikum mache gehe ich lieber noch mal zur Uni und studiere. Da mache ich auf jedenfall etwas sinnvolles.
zu 3)
Ich weiß, dass es keine Versicherung ist und ich habe auch nur 16 Monate gearbeitet, aber warum habe ich eingezahlt. Lieber hätte ich das Geld irgendwo angelegt, als es mir von meinem Lohn wegnehmen zulassen. Ich denke, jetzt habe ich viele Gemüter verstimmt, aber ich bin einfach so sauer auf das AA. Von diesem Verein kann man sowieso nichts verlangen. Der Leute in den von mir besuchten Kurs steckt, die BWL bzw. VWL studiert haben. Mit der Begründung, dort könnt ihr noch etwas lernen bzw. eure Kenntnisse auffrischen. Da kann ich nur sagen, man lernt sich zu langweilen und verblödet durchs Nichtstun.

So nun habe ich genug getottert über das AA und diesen Kurs. Vielleicht klappt es ja mit dem Job.

Tschüß Kiki12