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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkommenssteuererklärung trotz Arbeitslosigkeit


Harry
19.04.2005, 09:37
Hi,

ich bin seit Sommer 2002 leider arbeitslos und alle Bemühungen dies zu ändern blieben bisher vergeblich.

Daher erhalte ich seither zunächst Arbeitslosengeld, dann Arbeitslosenhilfe und seit 1.1.05 ALG II.

Für das halbe gearbeitete Jahr 2002 reichte ich meine letzte Einkommenssteuererklärung ein.

Heute erreichte mich nun überraschend ein standardisiertes Schreiben des Finanzamtes, in dem ich an die ausstehende Einkommenssteuererklärung für 2003 erinnert werde.

Was sollte ich konkret tun, da ich ja schon seit Mitte 2002 nur noch oben genannte Sozialleistungen bezog.

Vielen Dank für jeden Tipp.

Tschüs

Harry

mel35
19.04.2005, 14:47
Hi

Ist eigentlich ganz einfach....am ende des Jahres müßtest du eigentlich von der AA einen Leistungsnachweis/Entgeltbescheinigung bekommen haben.
Dieser reicht eigentlich als nachweis fürs FA (jedenfalls 50Km weiter beim FA Mainz Süd :) ).
Diese Bescheinigung hab ich bis jetzt immer nach ablauf eines Jahres oder Bewilligungszeitraums bekommen.

Betroffener
19.04.2005, 18:20
@Harry,
von Deiner Misere weiß das Finanzamt ja nichts. Insofern ist das ein normale Routineabfrage.

Aber auch wenn Du kein zu versteuerndes Einommen hattest, kann sich der Jahresausgleich lohnen, da ja trotzdem Werbungskosten, Versicherungen und was weiß ich, was bei Dir anliegt, entweder pauschal oder mit echten Werten abgerechnet werden können.

Wenn was bei rauskommt für Dich, mußt Du das der ALG-II Stelle melden, weil das als Einkommen für den Monat der Rückzahlung angerechnet wird auf die ALG-II Leistungen mit den Freibeträgen nach den bekannten Staffeln.
Bislang gibt es aber noch keinen Datenabgleich zwischen Finanzamt und BA.

Harry
20.04.2005, 21:22
Hi mel35 und Betroffener,

bitte entschuldigt, dass ich erst jetzt antworte, da ich nicht jeden Tag Gelegenheit habe ins Internet zu gehen.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Den Leistungsnachweis/Entgeltbescheinigung habe ich in meinen Unterlagen nicht finden können. Da ihn das AA ja wahrscheinlich schon 2003 geschickt haben dürfte, weiß ich aber nicht, ob ich ihn versehentlich wegwarf oder er nie eintraf. Ich werde mal versuchen, ob ich eine Zweitschrift bekommen kann.

An Versicherungen habe ich derzeit nur die KV, deren Kosten vom AA übernommen wird.

Seit ich arbeitslos bin, hatte ich mich um neue Stellen beworben. Zu Beginn geschah dies sogar ziemlich oft. Als eine Absage nach der anderen kam, ich vom AA keinen Kostenzuschuss mehr erhielt und die Firmen anfingen sich nicht mehr auf meine Bewerbungen zu melden und meine Bewerbungsunterlagen behielten halt weniger.

Trotzdem hatte ich aber ja einen Teil meiner Bewerbungskosten selbst bezahlt. Könnte ich die als Werbungskosten geltend machen auch wenn ich keine Quittungen mehr habe bzw. nur Bons vom Schreibwarenhandel (Versandtaschen, Briefpapier) und der Post für Porto?

Ich danke Euch nochmals für Euer Bemühen und wünsche alles Gute.

Tschüs

Harry

Betroffener
20.04.2005, 22:05
@Harry,


An Versicherungen habe ich derzeit nur die KV, deren Kosten vom AA übernommen wird.

"Übernommen" ist nicht so ganz das richtige Wort. Als ALG-II Empfänger wirst Du von der AA sowohl Renten- als auch krankenversichert.

Bei der KV zahlt die AA zur Zeit monatlich 125 Euro, was für die Krankenkassen natürlich nicht kostendeckend ist.

Ohne Quittung läuft nichts beim Finanzamt, aber ich denke mal daß die im Standard angerechnete Werbungskostenpauschale erheblich höher ist, als das was Du da an Quittungen zusammen getragen hättest.

Wenn Du genügend Zeit hast, kannst Du Dir auch auf dem Finanzamt direkt beim Ausfüllen helfen lassen. Die sind zur Beratung verpflichtet.

Wenn Du aber keinerlei Einkommen hattest, gibt es auch nichts abzusetzen und die ganze Mühe macht keinen Sinn.

Also in diesem Fall kurzen Dreizeiler mit Deiner Steuernummer drauf, wo Du dem Finanzamt schreibst, daß Du als Arbeitsloser bzw. ALG-II Empfänger kein Einkommen hattest und das wars.

Harry
22.04.2005, 12:45
Hallo Betroffener,

nochmals Dankeschön für Deine Antwort.

Nun leider ist es so, dass ich außer Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe kein weiteres Einkommen hatte. Schade für den erhofften "Geldsegen".

Ein gutes hatte die ganze Angelegenheit aber doch, da ich dadurch dieses exzellente Forum kennenlernte.

Ich werde auf jeden Fall auch in Zukunft vorbeisehen und soweit es möglich ist mich aktiv beteilien.

Schönes Wochenende.

Tschüs

Harry