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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die Antwort auf einen Widerspruch


Mausezahn
13.02.2007, 12:21
Heute haben wir endlich Antwort auf einen Widerspruch vom 14.06.06. erhalten.
Darin steht folgendes:

Sehr geehrter Herr XY,

Ihrem Widerspruch vom 14.06.06 helfe ich hiermit auch förmlich in vollem Umfange ab. Wie Ihnen bekannt ist ........

Ich muss sie jedoch im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht darauf hinweisen ......

Wie soll ich das deuten?
Ich bin der Meinung, der Widerspruch wurde abgelehnt. Mein Mann meint, wir bekämen von unserer ARGE gegenüber der Widerspruchsstelle Unterstützung. Dazu ist zu sagen, dass der Widerspruch damals direkt an die Widerspruchsstelle ging und der Brief heute von unserer ARGE kam.

Liebe Grüße
Mause

StephanK
13.02.2007, 13:18
Wie soll ich das deuten?
Ich bin der Meinung, der Widerspruch wurde abgelehnt. Mein Mann meint, wir bekämen von unserer ARGE gegenüber der Widerspruchsstelle Unterstützung. Dein Mann hat recht. 8-)
Wenn einem Widerspruch, einer Beschwerde oder ähnlichem abgeholfen wird, dann wird Abhilfe geschaffen und der Grund für Deinen Widerspruch beseitigt.
So ist die Ausdrucksweise in der Rechtssprache. Umgangssprachlich würde man sagen, dem Widerspruch sei stattgegeben worden.
Also: Grund zur Freude! :)

Seebarsch
13.02.2007, 14:17
Hallo mausezahn,
dieser Bescheid beendet das Widerspruchsverfahren zu Deinen Gunsten.
Zur Abwicklung des Vorgangs müsste jetzt noch ein Änderungsbescheid zu dem angefochtenen Bescheid kommen und dieser natürlich auch ggfls. durch Zahlung ausgeführt werden.
:razz:

Mausezahn
14.02.2007, 14:48
Ihr Lieben - danke für eure Antworten.

Schön, dass mein Mann recht hatte und nicht ich :-)


Geld haben wir zwar dadurch keines zu erwarten, aber wir haben unser
Recht bekommen und das ist und war uns sehr wichtig.

Liebe Grüße
Mause