Mausezahn
13.02.2007, 12:21
Heute haben wir endlich Antwort auf einen Widerspruch vom 14.06.06. erhalten.
Darin steht folgendes:
Sehr geehrter Herr XY,
Ihrem Widerspruch vom 14.06.06 helfe ich hiermit auch förmlich in vollem Umfange ab. Wie Ihnen bekannt ist ........
Ich muss sie jedoch im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht darauf hinweisen ......
Wie soll ich das deuten?
Ich bin der Meinung, der Widerspruch wurde abgelehnt. Mein Mann meint, wir bekämen von unserer ARGE gegenüber der Widerspruchsstelle Unterstützung. Dazu ist zu sagen, dass der Widerspruch damals direkt an die Widerspruchsstelle ging und der Brief heute von unserer ARGE kam.
Liebe Grüße
Mause
Darin steht folgendes:
Sehr geehrter Herr XY,
Ihrem Widerspruch vom 14.06.06 helfe ich hiermit auch förmlich in vollem Umfange ab. Wie Ihnen bekannt ist ........
Ich muss sie jedoch im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht darauf hinweisen ......
Wie soll ich das deuten?
Ich bin der Meinung, der Widerspruch wurde abgelehnt. Mein Mann meint, wir bekämen von unserer ARGE gegenüber der Widerspruchsstelle Unterstützung. Dazu ist zu sagen, dass der Widerspruch damals direkt an die Widerspruchsstelle ging und der Brief heute von unserer ARGE kam.
Liebe Grüße
Mause