mike007
20.01.2006, 21:05
Erstmal zur Situation:
Es geht um meine Eltern, zur Bedarfsgemeinschaft gehören meine Eltern mein Bruder und meine Schwester. Ich Student 21 Jahre bekomme Bafög bin nicht in der Bedarfsgemeinschaft.
Der Antrag wurde am 7.12.2005 abgegeben, einige Tage später kam ein schreiben es würde das Formblatt 2 und die Selbstauskunft bei der Bank fehlen, meine Mutter war bei der Bank hat keine Selbstauskunft sonder nur eine Bestätigung von der Bank bekommen die im Prinzip die gleichen Infos enthielt. Wir haben mehrmals versucht den Sachbearbeiter telefonisch oder persönlich zu erreichen doch das war nicht möglich also Formblatt 2 und bestätigung bis ca 21.12 oder so abgegeben.
Kurz nach silvester kam dann die ablehnung des antrags wegen mangelder Mitwirkung.
Danach hat meine Mutter mich zu Rat gezogen, ich habe dann bei der Bank die Selbstauskunft beatragt (dauert 3-4 Werktage und kostete 17€), und es war den Mitarbeitern nur sehr schwer zu erklären wozu man die braucht aber egal.
Diese hat meine Mutter nach erhalt abgegeben, und wieder kam gestern ein schreiben das wir ein sparbuch meines bruders in der vermögenserklärung unterschlagen hätten, und das der widerspruch nicht bearbeitet werden kann bis dieses nachgereicht wird.
zu dem Sparbuch es wurde irgenwann mal 1995 eröffnet und soweit ich es weiß niemals benutzt, das buch an sich gibt es nicht mehr.
Wir werden am Montag versuchen von der Bank irgendeine bestätigung zu erhalten aber das kann wieder wie bei der Selbstauskunft einige Tage dauern. und das können sich meine Eltern kaum leisten sie haben seit anfang Dezember kein Geld mehr weder für Miete noch für die restlichen Rechnungen. Zudem kam gestern noch ein Brief von der AOK in dem steht das sie nicht versichert sind.
Den sachbearbeiter habe ich nur einmal erreicht, und der wollte mir überhaupt keine Informationen geben, meinte nur ob ich glaube das wenn ich anrufe die sache schneller gehen würde und hat dann aufgelegt.
Nun meine Fragen:
Wird ab dem Tag der Antragstellung gezahlt oder erst ab der Bewilligung?
Wirkt die vesicherung auch im nachhinnein oder auch erst ab dem Tag an dem der Antrag bewilligt worden ist (da meine Mutter in der Zwischenzeit beim Artzt war)?
Und ist der Sachbearbeiter nicht verpflichtet wenn man ihn in der Sprechzeit anruft auskunft zu geben?
Es geht um meine Eltern, zur Bedarfsgemeinschaft gehören meine Eltern mein Bruder und meine Schwester. Ich Student 21 Jahre bekomme Bafög bin nicht in der Bedarfsgemeinschaft.
Der Antrag wurde am 7.12.2005 abgegeben, einige Tage später kam ein schreiben es würde das Formblatt 2 und die Selbstauskunft bei der Bank fehlen, meine Mutter war bei der Bank hat keine Selbstauskunft sonder nur eine Bestätigung von der Bank bekommen die im Prinzip die gleichen Infos enthielt. Wir haben mehrmals versucht den Sachbearbeiter telefonisch oder persönlich zu erreichen doch das war nicht möglich also Formblatt 2 und bestätigung bis ca 21.12 oder so abgegeben.
Kurz nach silvester kam dann die ablehnung des antrags wegen mangelder Mitwirkung.
Danach hat meine Mutter mich zu Rat gezogen, ich habe dann bei der Bank die Selbstauskunft beatragt (dauert 3-4 Werktage und kostete 17€), und es war den Mitarbeitern nur sehr schwer zu erklären wozu man die braucht aber egal.
Diese hat meine Mutter nach erhalt abgegeben, und wieder kam gestern ein schreiben das wir ein sparbuch meines bruders in der vermögenserklärung unterschlagen hätten, und das der widerspruch nicht bearbeitet werden kann bis dieses nachgereicht wird.
zu dem Sparbuch es wurde irgenwann mal 1995 eröffnet und soweit ich es weiß niemals benutzt, das buch an sich gibt es nicht mehr.
Wir werden am Montag versuchen von der Bank irgendeine bestätigung zu erhalten aber das kann wieder wie bei der Selbstauskunft einige Tage dauern. und das können sich meine Eltern kaum leisten sie haben seit anfang Dezember kein Geld mehr weder für Miete noch für die restlichen Rechnungen. Zudem kam gestern noch ein Brief von der AOK in dem steht das sie nicht versichert sind.
Den sachbearbeiter habe ich nur einmal erreicht, und der wollte mir überhaupt keine Informationen geben, meinte nur ob ich glaube das wenn ich anrufe die sache schneller gehen würde und hat dann aufgelegt.
Nun meine Fragen:
Wird ab dem Tag der Antragstellung gezahlt oder erst ab der Bewilligung?
Wirkt die vesicherung auch im nachhinnein oder auch erst ab dem Tag an dem der Antrag bewilligt worden ist (da meine Mutter in der Zwischenzeit beim Artzt war)?
Und ist der Sachbearbeiter nicht verpflichtet wenn man ihn in der Sprechzeit anruft auskunft zu geben?