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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wird ab Atragstellung oder erst ab bewilligung gezahlt?


mike007
20.01.2006, 21:05
Erstmal zur Situation:

Es geht um meine Eltern, zur Bedarfsgemeinschaft gehören meine Eltern mein Bruder und meine Schwester. Ich Student 21 Jahre bekomme Bafög bin nicht in der Bedarfsgemeinschaft.

Der Antrag wurde am 7.12.2005 abgegeben, einige Tage später kam ein schreiben es würde das Formblatt 2 und die Selbstauskunft bei der Bank fehlen, meine Mutter war bei der Bank hat keine Selbstauskunft sonder nur eine Bestätigung von der Bank bekommen die im Prinzip die gleichen Infos enthielt. Wir haben mehrmals versucht den Sachbearbeiter telefonisch oder persönlich zu erreichen doch das war nicht möglich also Formblatt 2 und bestätigung bis ca 21.12 oder so abgegeben.

Kurz nach silvester kam dann die ablehnung des antrags wegen mangelder Mitwirkung.

Danach hat meine Mutter mich zu Rat gezogen, ich habe dann bei der Bank die Selbstauskunft beatragt (dauert 3-4 Werktage und kostete 17€), und es war den Mitarbeitern nur sehr schwer zu erklären wozu man die braucht aber egal.

Diese hat meine Mutter nach erhalt abgegeben, und wieder kam gestern ein schreiben das wir ein sparbuch meines bruders in der vermögenserklärung unterschlagen hätten, und das der widerspruch nicht bearbeitet werden kann bis dieses nachgereicht wird.

zu dem Sparbuch es wurde irgenwann mal 1995 eröffnet und soweit ich es weiß niemals benutzt, das buch an sich gibt es nicht mehr.
Wir werden am Montag versuchen von der Bank irgendeine bestätigung zu erhalten aber das kann wieder wie bei der Selbstauskunft einige Tage dauern. und das können sich meine Eltern kaum leisten sie haben seit anfang Dezember kein Geld mehr weder für Miete noch für die restlichen Rechnungen. Zudem kam gestern noch ein Brief von der AOK in dem steht das sie nicht versichert sind.

Den sachbearbeiter habe ich nur einmal erreicht, und der wollte mir überhaupt keine Informationen geben, meinte nur ob ich glaube das wenn ich anrufe die sache schneller gehen würde und hat dann aufgelegt.

Nun meine Fragen:

Wird ab dem Tag der Antragstellung gezahlt oder erst ab der Bewilligung?

Wirkt die vesicherung auch im nachhinnein oder auch erst ab dem Tag an dem der Antrag bewilligt worden ist (da meine Mutter in der Zwischenzeit beim Artzt war)?

Und ist der Sachbearbeiter nicht verpflichtet wenn man ihn in der Sprechzeit anruft auskunft zu geben?

StephanK
20.01.2006, 22:31
:welcome: mike007,
Ich Student 21 Jahre bekomme Bafög bin nicht in der Bedarfsgemeinschaft....aber wahrscheinlich derjenige in der Familie, der mit dem Internet am besten vertraut ist und den diese Aufgabe deswegen getroffen hat... :wink:

Wird ab dem Tag der Antragstellung gezahlt oder erst ab der Bewilligung?Ab Antragstellung, wobei anscheinend die Handhabung uneinheitlich ist, was die Frage angeht, ab wann ein Antrag als "gestellt" gilt. Es gibt freundliche Alg II-Träger, die es als Antragstellung betrachten, wenn Du Dich dort gemeldet und ein Antragsformular erst mal nur mitgenommen hast; weniger freundliche, die den Zeitpunkt des Formulareingangs als Antragstellung ansehen und ganz unfreundliche, die, wenn es Nachfragen bzw. die Notwendigkeit gibt, Unterlagen nachzureichen, erst den Zeitpunkt nehmen, wenn alle Unterlagen und Nachweise vollständig auf dem Tisch liegen.
Diese Uneinheitlichkeit ist unbefriedigend, aber wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter...

Wirkt die vesicherung auch im nachhinnein oder auch erst ab dem Tag an dem der Antrag bewilligt worden ist (da meine Mutter in der Zwischenzeit beim Artzt war)? Siehe oben!

Und ist der Sachbearbeiter nicht verpflichtet wenn man ihn in der Sprechzeit anruft auskunft zu geben?Na, er sollte schon. Aber lies bitte mal die Grundregeln im Umgang mit dem Alg II-Träger (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=16632). Per Telefon funktioniert selten was. Wenn man nicht gerade große Entfernungen zu überwinden hat, ist selbst hingehen immer besser!

mike007
20.01.2006, 22:45
Wir haben nur etwa 800m bis zur Behörde, das Problem ist man kommt nur zur Information wo man Unterlagen abgeben kann und spärliche Infos bekommt. Danach versperren einem drei Sicherheitsbeamte ,von denen jeder an einer Tür steht ,die etwa jeweils 3m voneinander weg sind den weg, und einen persönlichen Termin gibt uns der Sachbearbeiter eh nicht, obwohl wir schon mehrmals danach gebeten haben (telefonisch, schriftlich und persönlich an der Information).
Zudem muss ich sagen das ich in meinen 21 Jahren die ich lebe noch nie so eine unsympatische und unhöfliche abfuhr am telefon bekommen habe.

Aber nun zu deiner antwort kann das heißen das meine Eltern im schlimmsten Fall erst Geld kriegen, wenn ich am Montag hoffentlich die Unterlagen abgebe und er sich diese anschaut? Kann man dagegen Klagen, denn das heißt für meine Eltern mit Miete und etc über 1000€ die sie dann in den miesen wären.

P.S. Falls ich von der Bank überhaupt etwas sinnvolles zu diesem Sparbuch bekomme, und es nicht wieder heißt ich müsse einen Antrag stellen der an die Zentrale ....... und wieder 3 Tage vergehen

mausikuss
20.01.2006, 23:54
So weit ich weiss, ab den Tag wo der Antrag gestellt worden ist beziehungsweis, ab den Tag der Arbeitslosigkeit.