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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HARTZ IV Antrag alle 6 Monate neu stellen?


milli4503
11.02.2005, 00:35
Hey Leute.

Da ich aufgrund meines kleinen Sohnes auch zu den Hartz IV Menschen zähle, gesetzlich mir aber nicht viel Wissen angeeignet habe, hätte ich eine Frage an euch.

DER ANTRAG HAT EINE LAUFFRIST VON 6 MONATEN. VERLÄNGERT SICH
DER ANTRAG AUTOMATISCH NACH DEN 6 MONATEN, ODER MUSS MAN DEN IMMER WIEDER NEU STELLEN?????

Habe mich schon tot gegoogelt. Aber nichts gefunden. Hoffe dass sich jemand finden der eine Ahnung hat.

Danke im voraus.
:?

Asmodine
11.02.2005, 12:00
Hollo Milli,

alle sechs Monate werden die Anspruchsvoraussetzungen erneut überprüft. D.h. auch, dass alle sechs Monate ein neuer Antrag gestellt werden muss.

Lieben Gruss
Asmo

Betroffener
13.02.2005, 13:15
@Amodine,

daß die Anspruchsvoraussetzungen sechsmonatlich überprüft werden (sollen) ist eine Sache - aber wo steht, daß dafür jeweils ein neuer Antrag erforderlich ist ?

Das wäre ja ein Wahnsinnsprogramm, da bei über 5 Millionen alle 6 Monate neue Anträge zu bearbeiten (mit allem was da hinten dranh hängt) - das sind ja nur rund 830.000 Anträge monatlich.

Drum merke - ab einer bestimmten Größe braucht man einer Verwaltung keine Arbeit von aussen mehr zu führen - die beschäftigt sich alleine.

Asmodine
13.02.2005, 14:15
Schon mal den Report Mainz gelesen? http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/040209/02/frames.html

Es ist doch recht interessant, was das AA sich gern alles aufbürdet, nur um bei eine Sperre bei den Arbeitslosen einlegen zu können. Wer sich als Arbeitsloser nicht rührt, bekommt nichts und je mehr Leute die Finger und Füsse stillhalten, um so besser - wieder dem Staat ein bisschen Geld gespart! (Das war schon zu meiner Zeit der Arbeitslosigkeit so und hat sich seit dem nur noch erhärtet. Siehe auch der jetzige Fall meiner Tochter http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=45)

Ich bezweifle (lasse mich aber gern eines besseren belehren), dass die vielen Arbeitslosen automatisch an den Ablauf der 6 Monatsfrist erinnert werden, denn.....

O-Ton des AA:
"Arbeitslos ist derjenige, der bestimmte Kriterien erfüllt. Und wenn das Personengruppen sind, die bestimmte Kriterien nicht erfüllen, gelten sie dann auch für uns nicht als arbeitslos."

Was daraus folgt sind - meiner Meinung nach - Streichungen der Leistung, weil sich die Arbeitslosen bis zum 7. Monat ihrer "Schuld" nicht bewusst sind.

Lieben Gruss
Asmodine

PS: Wie will man Anspruchsvoraussetzungen prüfen, wenn man keine entsprechende Anträge stellt? Und seit wann setzt Deutschland nicht mehr auf die Bürokratie? :D

Betroffener
13.02.2005, 17:21
Für Herrn Clement werden das natürlich nur "unverzeihliche Ausrutscher" einiger Sachbearbeiter sein, denen er sofort nachgehen wird :evil:

Ist schon klar, daß da System hinter steckt. - die Masse machts.

Bei einer Bekannten ist zum 5.2. das Arbeitslosengeld ausgelaufen. Hierzu gab es mehrere Schriftstücke von der Arbeitsagentur.

Bei persönlicher Vorsprache und telefonischen Rücksprachen hiess es immer, wir schicken Ihnen den ALG II Antrag rechtzeitig zu. Nur gekommen ist nichts und ich denke mal, das Geld erst spätestens vom Abgabedatum des Antrages fliessen wird.

Also auch hier systematischer vorsätzlicher Beschiss an den Ärmsten der Nation.

Asmodine
13.02.2005, 18:15
Also auch hier systematischer vorsätzlicher Beschiss an den Ärmsten der Nation.

Ich denke schon, dass es darauf hinaus laufen wird. Natürlich wird sich niemand öffentlich dazu äussern, vorallem nicht das AA. Schliesslich gibt es Gesetze und die werden konsequent von ihnen eingehalten PUNKT
Selbst wenn sich eben genau diese Gesetze widersprechen. Was für eine tolle Rechtssprechung .... Und alles schaut betend auf den Richter, wie der sich wohl entscheiden wird. Oder würdest du dir so einen Schmarren gefallen lassen?

Hartz nein danke!
02.03.2005, 07:41
Es ist doch recht interessant, was das AA sich gern alles aufbürdet, nur um bei eine Sperre bei den Arbeitslosen einlegen zu können. Wer sich als Arbeitsloser nicht rührt, bekommt nichts

Bei alldem sollte man als ALGII-Empfänger nicht vergessen, sich alle drei Monate bei der Arbeitsagentur persönlich zu melden - sonst droht eine Sperre bzw. Kürzung :cry:
Also nicht warten bis eine Vorladung kommt, sondern die 3-Monatsfrist einhalten.


LG
Hartz nein danke

Schneida
31.03.2005, 20:43
Es scheint mittlerweile zu funktionieren, dass die ArGes, JobCenter, Arbeitsagenturen Folgeanträge verschicken. Die sind sehr viel kürzer als der Erstantrag.

Wichtig ist zu gucken, wie lange die erste Bewilligung lief, es sind nicht unbedingt sechs Monate, da bei den Erstanträgen gestaffelt wurde um nicht nach 6 Monaten wieder Massenandrang zu haben.

Falls 4 Wochen vor Ablauf der Bewilligung noch kein Folgeantrag eingegangen ist, empfehle ich aktiv zu werden. Entweder im Netz über Arbeitsagentur, oder direkt selbst zum Sachbearbeiter oder an Beratungsstellen, Internetadressen. (Tacheles Wuppertal, erwerbslos.de usw.)

Grüße

E.Schneider

Betroffener
18.04.2005, 03:58
Ich weiss, daß es irgendwo mehr oder weniger verklausuliert im SGB II vorkommt, aber ich habe in keinem offiziellen Dokument von der BA und auch nicht in den ALG II Bescheiden einen diesbezüglichen Hinweis darauf gefunden, daß ALG-II Empfänger im 3-Monatigen Rythmus vorsprechen müssen.

Wo steht das ?

stalker
28.04.2005, 02:35
Also vor Harz 4 war die Regel unter 30 Jahren alle 3 Monate und ab 30 alle 6 Monate Meldepflicht.
Wenn man dem nicht nachkommen würde, würde eine Sperrzeit eintreten(bla bla).
Ich wüsste nicht, warum es jetzt anders sein sollte?

Betroffener
28.04.2005, 03:12
Hallo stalker,

:welcome: im Forum und Danke für den ersten Beitrag.

Das es so sein könnte, ist mir schon klar. An verschiedenen Stellen (SGB II §59 und SGB III § 309) ist von Meldepflichten die Rede, aber immer nur von auf Aufforderung (Schriftliche Einladung) durch die Behörde, nicht durch den Arbeitslosen selber per irgendwelchen Automatismen.

Wenn, dann könnte das nur eine interne Durchführungsverordnung sein, die eigentlich vor einem Gericht nicht bestehen dürfte, weil diese eben nicht gesetzlich definiert ist. Auch über Begriff "Mitwirkung" oder "Mitwirkungspflichten" läßt sich das nicht ableiten.

Die Stelle suche ich also weiter in den Gesetzestexten.

Mutti mit 3 Kinder
28.04.2005, 10:13
Hallo zusammen.

Also Ich habe denn *neuen*Antrag zugeschickt bekommen.
Sind schon so paar Seiten.
Steht aber drinne:
Hat sich nix geändert bez.halt ausfüllen wenn sich was geändert hat.
Habs auch gleich wieder abgegeben aber bis heute habe ich weder bescheid noch das Geld auf dem Konto.Naja.Morgen ist ja auch noch ein tag.Es ist zum :kotz:
Das man sich als ALG 2 alle 3-6 Monate melden muß ist miir auch neu...Ich mein in meinem Fall und auch bei einigen Muttis hier wird sich so schnell nix ändern......

mal sehen wie lange es dauert bis was kommt..Zur Not hab ich die Telefonnummer vom Chef vom ganzen...........Geh Ich dem halt auf die Nerven dann........ :engel:

StephanK
04.05.2005, 18:00
Der Hinweis auf § 309 SGB III ist ganz richtig; § 59 SGB II verweist auf diese Vorschrift. Beide gehen offensichtlich davon aus, dass die Agentur bzw. Arbeitsgemeinschaft zur Meldung AUFFORDERT.

Meine Erfahrung damit aus vor-Hartz-IV-Zeiten ist die, dass die Aufforderung in der Weise ausgesprochen wird, dass beim Besuch "im Amt" der Mensch am Empfang meinen Besuch einträgt und mir dann einen Zettel in die Hand drückt, auf dem der nächste Termin verzeichnet ist, in der Regeln nach drei Monaten. Das ist dann die Aufforderung - so rechtzeitig, dass man sie sich in den Terminkalender eintragen sollte, um sie nicht zwischenzeitlich zu vergessen.

Es kann sein, dass mittlerweile anders verfahren wird - vielleicht auch, weil die Arbeitsgemeinschaften es kaum noch bewältigen. Aber ohne Aufforderung gibt's keine Pflicht, sich "nach Kalender" von sich aus zu melden.

mel35
23.05.2005, 21:49
Man hat den ersten Antrag beim AA abgegeben. Man macht sich ja übers ALN schlau druckt sich 'nen Folgeantrag aus und füllt ihn aus. Man versucht per Tel. nen Termin für Abgabe zubekommen. Nach 5 Wochen hört man immer noch nix von denen. Man ruft beim AA an und die sagen dann ganz trocken.Den geben sie man doch beim Sozialamt ab :patsch: Auf'm Sozialamt angerufen, man braucht zum Glück dort kein Termin.Ab zum Amt in den 1sten Stock, aber nun Versteht der Sachbearbeiter nur noch Bahnhof. Beamter fragt mich haben sie den ersten Antrag denn bei uns abgegeben. Nö sagte ich, und der Beamte, dann müssen sie den Folgeantrag im Erdgeschoss abgeben. Darauf erklärte mir der Beamte noch,die die beim Sozialamt die erst Anträge abgeben haben brauchen keinen Folgeantrag nach 6 Monaten stellen, der wird AUTOMATISCH VERLÄNGERT :-x .Antrag dann abgegeben, dann der Tante dort erzählt, wie Sachlage war. Dann kam die ketzerische Frage: hat man ihnen nicht geschrieben, das keine Termine mehr vergeben werden. Da fass ich mir doch mal gepflegt an den :patsch: und frage mich, WARUM ??? kann das nicht bei uns normalen Arbeitslosen nicht auch so sein. Aber was solls ist ja nicht mein Papierkrieg.

Betroffener
23.05.2005, 22:20
Hallo Melanie,

daß man/frau sich für die Abgabe eines Antrages bei einer ARGE / Arbeitsagentur einen Termin geben lassen soll, finde ich schon mehr als nur ein starkes Stück.

Inzwischen habe ich aber folgendes gelesen, was für einige hier auch interessant sein dürfte:

Sämtliche Anträge und Widersprüche (nicht nur die rund um Hartz IV) können bei praktisch JEDER Behörde abgegeben werden (Finanzamt, Krankenkasse, Meldebehörde, Deutsche Botschaft im Ausland, usw.) und die müssen das weiterleiten (auch wenn die sich erstmal erkennbar dumm anstellen wollen). Das kann gerade zur Wahrung von Fristen machmal sehr wichtig sein - denn entscheidend ist der Abgabetermin beim empfangenden Amt und nicht das eintreffen in der Zielbehörde. Hier ist aber erste Bürgerpflicht, sich die Abgabe schriftlich bestätigen zu lassen und ggf. erst Vor-Ort zukleben, damit die sich zwecks der gewünschten schriftlichen Bestätigung vergewissern können, was drin ist!

Unfallversicherung auf dem Weg zu / von der Behörde.
Das ist ein ganz spannendes Thema. Denn man/frau ist nur dann versichert, wenn man eine schriftliche Einladung hat.
Das bedeutet im Klartext, das der Erstbesuch immer ohne Unfallversicherung abläuft ebenso wie Folgebesuche ohne Einladung auch.

Das sind doch ganz neue Perspektiven - oder ?

Limone
16.07.2005, 22:32
Hallo!

Ja, der Antrag wird immer nur für 6 Monate bewilligt. Der Antrag auf "Fortzahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes" ist aber nicht mehr so umfangreich wie der Erstantrag. Wenn sich keine Änderungen ergeben haben, mußt du nur Name, Geburtsdatum angeben, unterschreiben uns überall "keine Änderung" ankreuzen ...

@ Betroffener: Naja, die Arge-Mitarbeiter müssen ja auch die Akten bearbeiten, d.h. mit Termin lässt sich das alles besser planen. Wenn der Antrag direkt beim zuständigen Sachbearbeiter abgegeben wird, hat's halt den Vorteil, dass der gleich gucken kann, ob alles komplett ist und das gleich absprechen kann, wenn noch was fehlt. Nimmts jemand anders an, müssen die Unterlagen erst gesichtet werden und dann wirst du angeschrieben, das verzögert die Sache ja nur.

saschaberlin
29.11.2005, 22:26
Hallo !

Mein zweiter ALG2 Bescheid hat 10 Wochen (2einhalb Monate) gebraucht, und dann dauerte es noch 9 Tage von Nürnberg bis in meinen Briefkasten.

Zufällig war ich an einem dieser 9 Tage im Amt und hab mir gleich den nächsten Antrag aushändigen lassen.

Wenn ich den also 10 Wochen vor Ende meines Bewilligungszeitraumes komplett abgebe, müßte ja eigentlich alles klappen...

TUTS ABER NICHT, weil ,so die Sachbearbeiterin, sie ihn nicht bearbeiten werden, solange der alte nicht abgelaufen ist...

ABSURDISTAN!

Da gibts nur eins: Immer schön Vormittage bei den Sachbearbeitern verbringen und Vorschüsse abholen.

Und freundlich sein, scheissfreundlich !!!

Betroffener
30.11.2005, 01:58
@sachaberlin,

sprichst Du jetzt von einem Neuantrag oder dem einfachen Verlängerungsantrag?

Das Nachfolgeanträge erst dann bearbeitet werden, wenn die alte Bescheidszeit abgelaufen ist, halte ich für eine Spezialität Deines Berliner JobCenters, aber nicht für allgemeine bundesweite Praxis.

bertram
05.12.2005, 14:55
Im Dezember 2004 habe ich Antrag auf ALG II gestellt; über Monate ist nichts passiert. Mein zuständiger Berater hatte täglich jeden Tage seinen Telefonhörer nicht "richtig" aufgelegt. Mehrere ~ 10 andere
Sachbearbeiter wollten sich um die Angelegenheit kümmern und mich zurückrufen (was nie geschah). Als ich im AUG 2005 wieder beim Arbeitsamt vorsprach, sollte ich, was ich auch getan habe, einen neuen Antrag stellen; niemand wußte warum der "Alte" nicht bearbeitet wurde, er war auf jeden Fall erfasst worden. Seit mittlerweile 4 Wochen soll eine Genehmigung vorliegen; nur nicht bei mir!! Mittlerweile habe ich (Glaube) einen Anspruch auf ALG II von über 11 Monaten! Es wurde mir lediglich mitgeteilt, dass ich einen neuen Antrag bereits im Juni hätte stellen müssen, da ich dies nicht getan hätte stünde mir auch erst wieder nach zweiter Antragstellung ALG II zu.
Meine Fragen:
- Habe ich Anspruch auf Zinsen ?
- Was kann ich überhaupt tun um nach 11 Monaten an das Geld zu kommen?
- Ist dies nicht kurruptive Amtswillkür?

efge
05.12.2005, 18:32
:welcome: bertram,

bevor wir auch nur ernsthaft über Zinsen nachdenken sollten, wäre es vielleicht hilfreich zu erfahren
- warum Du 8 Monate Zeit hast ins Land verstreichen lassen, um den Erstantrag auf ALG II „bearbeiten“ zu lassen
- wie Du die 8 bzw. mittlerweile 11 Monate finanziell überbrückt hast?
Zumindest die letzte Frage könnte von nicht unerheblichem Interesse für die „Behörde“ sein, wenn es um die Beurteilung der „Bedürftigkeit“ geht.

Wichtig ist zudem, dass Du Dich jetzt auf die Hinterbeine stellst und zügig persönlich (!!!) bei der „Behörde“ nach dem Verbleib des ersten Antrags nachhakst und natürlich auch nach dem schriftlichen Bescheid des Folgeantrages. Kein Telefon, persönliches Auftauchen ist jetzt dringend angesagt.

Betroffener
05.12.2005, 18:58
Und vor allem:

lass nicht wieder das Sachbearbeiter Ping-Pong mit Dir spielen.

Gehe gleich zum Chef - dem ist das ganze möglicherweise peinlich und Du hast eine Chance, die ganze Zeit zu bekommen.

Aber das gilt natürlich nur, wenn Du selber keinen "Dreck am Stecken" hast - worauf oben der Effge schon aspielte. Wovon hast Du also die ganze Zeit gelebt?

So bedürftig scheinst Du nicht gewesen zu sein.

efge
06.12.2005, 10:34
Hallo Bertram,

habe Deine PN erhalten und gelesen. Es ist jedoch für alle sinnvoller die Kommunikation über dieses Forum zu führen. Ok?

Ich hoffe, dass Du heute noch zur „Behörde“ gehst und Dich dabei auch an den Rat von Betroffener hältst!!!
Lass Dich nicht weiter auf nebulöse Aussagen von Sachbearbeitern ein und kläre Dein Anliegen direkt auf der „höheren Ebene“.