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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wickelkommode gehört zur Säuglingserstausstattung


StephanK
21.01.2006, 06:35
Gericht: Sozialgericht Hannover
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 13 04 05
Aktenzeichen: S 46 AS 62/05 ER

Kernaussage: Zur erforderlichen Erstausstattung Neugeborener (§ 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II) gehört auch eine Wickelkommode, deren Anschaffungskosten deswegen vom Alg II-Träger übernommen werden müssen.

Wortlaut (http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14747379_L20.pdf) des Beschlusses (PDF-Datei)