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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Folgeantrag ?


Efe47169
13.02.2007, 19:18
Hallo,
bin neu hier und möchte schon meinen ersten Unmut
kund tun.
Bin seit 4 Jahren Arbeitslos und meine Bewilligung ALGII endete
zum 31.01.07. Bisher bekam ich ein Formular geschickt, was diesmal nicht geschah. Da bin ich auch selber schuld !!!! Hätte ja gucken können.
Als bis zum 02.02.07 keine Leistung von der ARGE kam, rief ich bei der Hotline an.
Da sagte mir die freundliche Dame, das Sie es vermerken wird und ich solle
am Montag den Folgeantrag stellen. Was ich auch tat(05.02.07)
Jetzt bekam ich Bescheid und bin vom Hocker gefallen.
Man hatte mir ca. 270,-€ abgezogen, das die Dame von der Hotline einen Vermerk gemacht hatte, wird abgestritten.
Bei der Berechnung haben die den Betrag durch 30 Tage geteilt und dann
mal 24 Tage multipliziert, da dieser Monat 28 Tage hat und somit
"6 TAGE ABGEZOGEN"
Erst einmal wird mein Anruf vom 02.02.07 nicht eingetragen, dann auch noch 6 Tage abgezogen, anstatt 4 Tage.

Werde einen Widerruf einlegen, nur wie kann man es am besten formulieren?
Habe ich überhaupt eine Chance auf Nachzahlung ?
Wäre nett über eure Tipps !!!

schöne Grüße
EDU

efge
13.02.2007, 19:35
:welcome: Efe47169,

Dein Unmut besteht zu Recht, denn die eigenen Hinweise der BA sprechen eine eindeutige Sprache:
(6) Geht der Fortzahlungsantrag erst nach Ablauf des
Bewilligungsabschnitts beim zuständigen Träger ein, ist für
den Zeitraum zwischen Ablauf des Bewilligungsabschnitts und
Eingang des Fortzahlungsantrags zu prüfen, ob
Hilfebedürftigkeit durchgehend vorgelegen hat. Ist dies der
Fall, sind wegen der Fortwirkung des Erstantrags (siehe
Rz 37.3) die Leistungen nahtlos weiter zu bewilligen. (Quelle: Hinweise der Bundesagentur zu § 37 SGB II, S. 7) (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-37-SGB-II-Antragserfordernis.pdf)

Drucke Dir diesen Hinweis aus, gehe zur ARGE und spreche höflich aber bestimmt mit Deinem/Deiner zuständigen SB und weise auf deren ureigensten Hinweise hin.
Wenn Uneinsichtigkeit herrschen sollte, wende Dich umgehend an den oder die Teamleiter/in.
Wenn auch dieses zu keinem befriedigendem Ergebnis führen sollte (was ich nicht annehme): nicht vergessen, dass Du nur 4 Wochen Zeit hast einen Widerspruch einzulegen.

Also: Auf zur ARGE ;-)

Gruß

Efe47169
13.02.2007, 20:16
Danke erst einmal fürs schnelle Antworten.
Werde dieses kopieren und morgen meinen Widerspruch
einlegen.
Schreibe morgen, wie es gelaufen ist !!!

Gruß
Efe

efge
13.02.2007, 20:29
Guten Abend Efe,

versuche zunächst ohne Widerspruch zu agieren, da ein Widerspruch länger dauert als ein (hoffentlich) klärendes Gespräch.

Also: erst das Gespräch mit der ARGE suchen und wenn dann dort Uneinsichtigkeit herrschen sollte, dann erst Widerspruch einlegen.

Gutes Gelingen :)

Efe47169
14.02.2007, 17:12
Hallo,
war heute beim Amt in der Leistungsabteilung.
Habe es versucht ohne Widerspruch, leider ohne Erfolg.
Als ich den Paragraph für ein nahtlose Fortzahlung vorgelegt habe,
bekam ich nur ein großes Staunen bei der Sachbearbeiterin.
Sie wollte oder konnte keine Stellung dazu nehmen und ich solle doch
Widerspruch einlegen, was anderes wäre nicht machbar !!!
Es bleibt mir wohl nichts anderes übrig als zu warten und hoffen, das ich zu meinem Recht komme, nur wann ?

mfg
Efe

StephanK
14.02.2007, 17:36
Du bist allein heute schon der zweite Duisburger, der Dinge aus der dortigen ARGE berichtet, die einem die Haare zu Berge stehen lassen :confused:

Wenn dort eine schnelle und unbürokratische Bereinigung offensichtlicher Fehler (und ein solcher ist es!) nicht erwünscht ist, dann musst Du leider in's Widerspruchsverfahren gehen - so ärgerlich das ist.

Leg also Widerspruch ein, aber bitte NACHWEISBAR, also entweder per Einschreiben mit Rückschein (teuer) oder mach eine Kopie, gib das Widersspruchsschreiben persönlich beim Empfang ab und lass Dir die Entgegennahme auf der Kopie bestätigen. Das ist lästig, aber bei einem derart desorganisierten Laden wie dieser es zu sein scheint leider unverzichtbar.

efge
14.02.2007, 19:56
Ahoi efe,

Du wirst es durch die Duisburger Medien wahrscheinlich auch erfahren haben, dass der Geschäftsführer der Duisburger ARGE, Herr Scheffler, seinen "Rücktritt" vollzogen hat. Die "Behörde" ist zwar nun kopflos und die Mitarbeiter/innen mögen es (nun) auch sein, es kann Dich jedoch nicht daran hindern einen erneuten Versuch (fast hätte ich Selbstversuch geschrieben ;-) ) zu starten.

Wenn Du möglichst schnell die gesamten Leistungen, die Dir zustehen :!:, erhalten möchtest, dann gehe nochmals zur ARGE und verlange (höflich aber bestimmt) ein Gespräch mit dem oder der Teamleiter/in der Leistungsabteilung. Dabei hast Du schon den Widerspruch schriftlich fixiert und kannst damit letztlich auch "dezent" winken.

Wenn selbst er oder sie die ureigensten Durchführungshinweise der BA nicht kennen sollte, dann verfahre zügig so, wie es StephanK beschrieben hat.

Großes Daumendrücken.

Efe47169
14.02.2007, 23:52
Hallo an alle,

ahhhhhh, das tut richtig gut von euch ermuntert zu werden.
Habe lange Zeit keinen gahabt, der mich ermutigt hatte.
Bin wirklich froh hier im Netz zu sein.
Man sieht, das man nicht alleine ist. Werde weiter berichten, wie es ausgeht, hoffentlich zu meinem Gunsten. Ich kann jedem nur empfehlen
seinen Unmut mit anderen zu teilen.
Ich wünsche euch allen, das eure Wünsche in Erfüllung gehen, natürlich auch meins " ARBEIT "

schöne Grüße
Efe