StephanK
21.01.2006, 10:41
Gericht: Hessisches Landessozialgericht
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 26.10.05
Aktenzeichen: L 7 AS 65/05 ER
Kernaussage: Die Bedürftigkeit eines Antragstellers kann von der Behörde nicht mit dem Argument verneint werden, sein bloßes Überleben über einen längeren Zeitraum ohne Alg II-Bezug sei ein Indiz dafür, dass er andere, der Behörde verheimlichte Einkommensquellen haben müsse.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=24544&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 26.10.05
Aktenzeichen: L 7 AS 65/05 ER
Kernaussage: Die Bedürftigkeit eines Antragstellers kann von der Behörde nicht mit dem Argument verneint werden, sein bloßes Überleben über einen längeren Zeitraum ohne Alg II-Bezug sei ein Indiz dafür, dass er andere, der Behörde verheimlichte Einkommensquellen haben müsse.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=24544&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses