Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkommensnachweise der Tochter
Hallo,
ich habe mit meiner Mutter zusammen die unter Etage eines Hauses gemietet, welche so groß ist, daß wir zwei getrennte Wohnungen daraus machen konnten. Also jeder hat seine Küche, sein Bad, sein WZ und sein SZ. Sogar zwei Eingänge sind vorhanden.
Damit ich nicht immer um das ganze Haus laufen muß, haben wir eine Verbindungstür im Flur.
Weiterhin besitze ich zwei Ponies, die ich auf dem Grundstück halte.
Meinen Mietanteil überweise ich auf das Konto meiner Mutter und die überweist es an die Vermieterin.
Nun bekommt meine Mutter inzwischen ALG II. Ich kann noch nachvollziehen, daß man wissen möchte, wer der Eigentümer der Ponies ist (kann ich auch belegen), aber muß ich meine Einkommensnachweise vorlegen?
Meine Mutter hat im Sozialbüro gesagt, daß man gerne die getrennten Wohneinheiten überprüfen kann, wobei ich nicht einsehe, weshalb ich jemanden in meine Wohnung lassen soll.
Trotzdem will man Einkommensnachweise von mir haben.
Wir leben aber doch weder in Bedarfs- noch in Lebensgemeinschaft, oder?
Petra
StephanK
22.01.2006, 12:40
Hallo Petra,
Eure Wohnsituation war hier letztes Jahr ja schon mal Thema, und ich hoffe, dass das glatt gelaufen ist.
Natürlich seit Ihr keine Bedarfsgemeinschaft.
Dein Einkommen will der Alg II-Träger wohl deshalb wissen, weil er auf § 33 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR295500003BJNE003501308.html) schielt und überprüfen will, ob Du nicht gegenüber Deiner Mutter unterhaltspflichtig bist und er sich deswegen aus der Affäre ziehen kann.
Aber: Auskunft darüber muss (mit Ausnahme Deiner Anschrift) nicht Deine Mutter geben. Vielmehr hat der Alg II-Träger in Gestalt des § 60 Abs. 1 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR295500003BJNE006400000.html) selbst die Befugnis, Dich nach Deinen Einkommensverhältnissen zu fragen und sollte darauf verwiesen werden. Wenn Du nicht gerade zu den Großverdienern gehörst brauchst Du diesbezüglich aber keine Bedenken zu haben.
Den gleichen Hintergrund hat die Frage nach den getrennten Wohneinheiten - siehe § 9 Abs. 5 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR295500003BJNE001100000.html), die wegen der Verbindungstür allerdings auch nicht so ganz ohne ist :shock: Zumindest Deine Mutter als "Hilfebedürftige" wird Probleme bekommen, wenn sie einen Hausbesuch kategorisch ablehnt. Dich kann aber niemand hindern, die bewusste Tür abzusperren.
Nebenbei: Im Hinblick auf den kritischen Blick, den der Alg II-Träger auf die finanziellen Verhältnisse Deiner Mutter hat, wäre es natürlich geschickter, wenn die Mietzahlung an den Vermieter über Dein Konto liefe und umgekehrt zur jetzigen Praxis Deine Mutter Dir monatlich ihren Mietanteil zur Weiterleitung überweisen würde. So hat sie nämlich monatlich "zu viel" auf dem Konto, obwohl es halt nur ein durchlaufender Posten ist.
Hallo,
danke erstmal. Ja, wegen der Wohnsituation hatte ich schon mal angefragt.
Die Stadt hat meiner Mutter bereits mitgeteilt, daß sie nur ein halbes Jahr den vollen Mietanteil zahlt. Ist ja auch soweit o.k., das habe ich kommen sehen. Wir suchen auch schon nach etwas Neuem.
Allerdings diesmal jeder für sich.
Wobei der Betrag, den die Stadt als Miete ansetzt, einfach lächerlich ist, für das Geld bekommt man hier im Umkreis einfach gar nix. Da soll nochmal einer sagen, in der Eifel kann man günstig wohnen, der kriegt von mir :patsch: .
Naja, wieviel "Reichtümer" darf ich denn überhaupt verdienen, damit ich nicht unterhaltsverpflichtet bin? Ich kann mich mal gerade selbst über Wasser halten, obwohl ich bestimmt nicht schlecht verdiene. Wie wird es berechnet?
Wegen des Einkommensnachweises muß ich sagen, daß die Stadt meine Mutter angeschrieben hat, daß sie ihn bei Vorsprache vorlegen soll. Mir ist egal, ob sie meine Mutter anschreiben oder mich, mich hat einfach interessiert, ob ich verpflichtet bin, ihn vorzulegen, da wir über getrennte Wohnungen verfügen.
Sieht es nicht etwas blöd aus, die Mietzahlung jetzt von meinem Konto zu überweisen? Das Ganze läuft doch schon.
Ach ja, meine Mutter lehnt einen Hausbesuch natürlich nicht ab, sondern hat ihn selbst angeboten, aber meine Wohnung ist eben meine Wohnung und hat nix mit meiner Mutter zu tun. Dann werde ich wohl einen Riegel an der Verbindungstür befestigen.
Petra
StephanK
22.01.2006, 15:53
Naja, wieviel "Reichtümer" darf ich denn überhaupt verdienen, damit ich nicht unterhaltsverpflichtet bin? Ich kann mich mal gerade selbst über Wasser halten, obwohl ich bestimmt nicht schlecht verdiene. Wie wird es berechnet?Das wird so berechnet, dass erst geschaut wird, wieviel Du für Dich selbst hast. Zunächst müssen Dir in jedem Fall monatlich 1400 € bleiben und vom darüber hinausgehenden Betrag die Hälfte. Wenn Du also 1500 € hast, musst Du gerade mal 50 € Unterhalt leisten. Nachzulesen in der Düsseldorfer Tabelle (PDF-Datei) (http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab5/2005-07-01%20duess-tab.pdf), Seite 5 unten.
mich hat einfach interessiert, ob ich verpflichtet bin, ihn vorzulegen, da wir über getrennte Wohnungen verfügen.Die getrennten Wohnungen spielen dabei keine Rolle. Stressärmer für alle Beteiligten ist es natürlich schon, wenn Du Deiner Mutter einfach eine Kopie mitgibst.
Sieht es nicht etwas blöd aus, die Mietzahlung jetzt von meinem Konto zu überweisen? Das Ganze läuft doch schon. Nö. Ist ja auch kein Muß - war nur ein Vorschlag, das so zu gestalten, dass es möglichst wenig Driss mit dem Alg II-Träger gibt.
Dann werde ich wohl einen Riegel an der Verbindungstür befestigen.Das wär' immerhin 'ne Maßnahme... :-)
Gutes Gelingen!
Super, danke für die Antworten. Du kennst Dich wirklich gut aus :Respekt:
Nur nochmal zum Verständnis: Müssen mit 1400 nach Abzug aller Kosten bleiben?
Zum letzten Mal dann danke!!!!
Petra
StephanK
22.01.2006, 18:19
Du hast zielsicher den Punkt getroffen, den ich diskret übergangen habe, weil ich mir da auch nicht so sicher bin... :lol:
Ich denke aber schon, dass diese sog. Selbstbehaltsbeträge als Nettobeträge zu verstehen sind; alles andere wäre wenig sinnvoll, denn der Brutto- vs. Netto-Unterschied variiert ja sehr stark je nach individuellen Verhältnissen.
Es ist immer vom notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) die Rede, d.h. eigentlich daß ich von meinem Gehalt die notwendigen Kosten (ohne Miete) abziehe, die notwendigen Kosten sind somit der Selbstbehalt.
Ich hoffe, ich habe das dann auch so richtig verstanden.
Wenn ja, hab ich nix zu befürchten.
StephanK
23.01.2006, 08:00
Ich hab' da noch mal nachgesehen:
Bei Dir (d.h. im Falle einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Elternteil) geht es nicht um den notwendigen Selbstbehalt (das ist der - geringere - Betrag, der Eltern im Verhältnis zu ihren minderjährigen Kindern bleiben muss), sondern um den angemessenen Selbstbehalt, der so heisst, weil damit ausgesagt werden soll, dass Du keine Einbußen in Deinem Lebensstandard sollst hinnehmen müssen.
Von Deinem Nettolohn wird auch eine angemessene Miete abgerechnet - und von diesem "Netto-Netto" der Selbstbehaltsbetrag. Bei einem durchschnittlichen Gehalt dürftest Du Dich also beruhigt zurücklehnen können... :-)
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