Forumadmin
08.07.2005, 03:46
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif
Gericht: Sozialgericht Detmold
Entscheidungsart: Gerichtsbescheid
Datum: 21.06.05
Aktenzeichen: S 4 AS 17/05
Kernaussage: Ob ein PKW "angemessen", damit nicht als Vermögen anzusehen und folglich vor der Verwertung geschützt ist hängt nicht in erster Linie von dessen Zeitwert ab. Das folgt daraus, dass die Ausnahme von der Anrechnung als Vermögen um der Funktion des PKW willen gesetzlich festgelegt ist, nämlich um die für Arbeitnehmer nötige Mobilität zu gewährleisten. Deswegen kann ein Mittelklasse-PKW nicht als unangemessen angesehen werden und unterliegt nicht der Verwertungspflicht.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=24802&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Gerichtsbescheides
Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist entweder noch "taufrisch" und/oder von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.
Gericht: Sozialgericht Detmold
Entscheidungsart: Gerichtsbescheid
Datum: 21.06.05
Aktenzeichen: S 4 AS 17/05
Kernaussage: Ob ein PKW "angemessen", damit nicht als Vermögen anzusehen und folglich vor der Verwertung geschützt ist hängt nicht in erster Linie von dessen Zeitwert ab. Das folgt daraus, dass die Ausnahme von der Anrechnung als Vermögen um der Funktion des PKW willen gesetzlich festgelegt ist, nämlich um die für Arbeitnehmer nötige Mobilität zu gewährleisten. Deswegen kann ein Mittelklasse-PKW nicht als unangemessen angesehen werden und unterliegt nicht der Verwertungspflicht.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=24802&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Gerichtsbescheides
Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist entweder noch "taufrisch" und/oder von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.