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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welche Reihenfolge ist besser ALG- I; ALG-I als Umschulungsg


Thomas Hofmann2
19.04.2005, 19:07
Hallo,

welche Reihenfolge der Inanspruchnahme der gesetzlichen Fördermittel ist am besten:

zuerst ALG I, dann ALG I als Umschulungsgeld, dann Hartz-IV, dann Ich AG

oder zuerst ALG I, dann ALG I als Umschulungsgeld, dann Ich-AG?`

Ich bin derzeit seit dem 01.10.05 arbeitslos; mein Arbeitslosengeld läuft zum 30.09.05 aus. Ich bin gelernter Bankkaufmann und Network Security Ingineer.

Um im Finanzdienstleistungsbereich Fuß fassen können, benötigt es einiger Vorlaufzeit. Ich beabsichtige für den Herbst 2004 mir eine Förderung vom Arbeitsamt genehmigen zu lassen, damit ich die Versicherungsvermittlerrichtlinie erfülle.

Danach stellt sich für mich die Frage, Hartz-IV oder aber Ich-AG gründen, denn ganz ohne staatlich Beihilfe werde ich nicht leben können.

Was ist sinnvoller, da man ja jetzt bei Hartz-IV einiges dazuverdienen darf?

Betroffener
20.04.2005, 00:47
Zuerst mal - Willkommen im Club.

Ich habe ich ein Problem mit Deinen zeitlichen Jahresangaben. Wenn Du als Freelancer auch so mit den Jahreszahlen um Dich wirfst, dann hätte ich erhebliche Bedenken, Dir mich oder mein Geld anzuvertrauen :shock:

Irgendwie scheinst Du Dich mit der neuen Materie der Sozialgesetzgebung noch nicht so recht vertraut gemacht haben, da Du hier verschiedene Begrifflichkeiten bunt durch einander würfelst.

Das sind keine Fördermittel, das ist nach ALG-I beim ALG-II das letzte Auffangbecken ohne Netz und ohne Boden für Menschen die mindestens drei stunden am Tag arbeiten können. Ansonsten bist Du gleich "Kunde" beim "Parallelverein" Sozialamt.

Hallo,
welche Reihenfolge der Inanspruchnahme der gesetzlichen Fördermittel ist am besten:
zuerst ALG I, dann ALG I als Umschulungsgeld, dann Hartz-IV, dann Ich AG
oder zuerst ALG I, dann ALG I als Umschulungsgeld, dann Ich-AG?`
Da Du offensichtlich unter 55 Jahren bist wird das ALG-I nur noch für 12 Monate geleistet, danach fällst Du in ALG-II.

Du scheinst eigentlich beste Qualifikationen zu besitzen in zwei sich eigentlich widersprechenden Berufsbereichen (es heißt aber trotzdem "engineer" - warst Du vielleicht ein wenig aufgeregt beim Schreiben?).

Unabhängig davon sind die Arbeitsagenturen seit ALG-I sehr zurückhaltend mit Weiterbildungen aller Art (das Geld sitzt auch da nicht mehr locker) und bei ALG-II gibt es praktisch überhaupt keine mehr.

Ich bin derzeit seit dem 01.10.05 arbeitslos; mein Arbeitslosengeld läuft zum 30.09.05 aus. Ich bin gelernter Bankkaufmann und Network Security Ingineer.

Wie gesagt - mit dem Ausbildungsstand wirst Du hoffentlich recht gut verdient haben.

ICH-AG
Die sogenannte ICH-AG ist Krampf ohne Ende, da auch nur ein bestimmter maximaler Gewinn im Förderzeitraum erzielt werden darf, sonst verlierst Du die Förderung für die Folgejahre. Da Du verpflichtet bist, Dich rundum sozialversichern zu lassen, reicht die Förderung allenfalls im ersten Jahr gerade dafür aus. Maximaler Förderbetrag ist 14.400 Euro über drei Jahre, die abgestuft gezahlt werden.

Überbrückungsgeld für Existenzgründer
Eine bessere Variante wäre das Überbrückungsgeld für Existenzgründer. Hier erhältst Du 6 Monate Dein Arbeitslosengeld weiter zuzüglich weiteren 65% davon als Zuschuß für Sozialversicherungen - bist aber nicht verpflichtet welche abzuschliessen - die Krankenversicherung würde ich aber trotzdem dringenst empfehlen zum niedrigsten Satz ohne Krankengeld für rund 267 Euro monatlich.

Wenn Du einigermassen gut verdient hast, kommst Du mit den 165% Deines aktuellen Arbeitslosengeldes in den 6 Monaten Förderzeit (das kannst Du Dir wohl selber ausrechnen) auf eine annähernd ähnliche Förderleistung ohne die Restriktionen der ICH-AG. Wenn Du sparsam wirtschaftest reicht die Knete wahrscheinlich auch noch deutlich länger als nur 6 Monate.

Inzwischen muß für beide Förderarten eine Stelle mit Sachkenntnis (zumeist jemand von der IHK) die Tragfähigkeit des vorgelegten Konzeptes (wie sieht Deines aus? Hast Du eines?) für die Existenzgründung abnicken und gegenzeichnen, bevor die Arbeitsagentur zustimmt. Mit etwas Glück kommen noch aus EU-Mitteln (hierzu rechtzeitig erkundigen, ob dafür gerade Geld da ist) Gelder zum Begleiten und Coachen von Existenzgründern durch (mehr oder weniger) erfahrene Coacher hinzu. Auch diese Chance sollte man versuchen zu nutzen, weil die Leute meist recht gute Kontakte haben, die einem Türen öffnen können.

Wenn Du erst in die Nähe von ALG-II gekommen bist oder bereits drin steckst, reduziert sich die Neigung der Arbeitsagenturen zu solchen Fördermaßnahmen erheblich und es gibt allenfalls noch das Einstiegsgeld (was aber in keiner Weise mit den beiden obigen Ansätzen vergleichbar ist. Auch für ICH-AG Gründer gibt es wohl bei ALG-II inzwischen Restriktionen.

Der ideale Zeitpunkt wäre also meines Erachtens sich direkt und jetzt mit dem Thema Überbrückungsgeld für Existenzgründer aus einander zu setzen und Deine Zeitplanung zu überdenken - denn in einem halben Jahr hängst Du in ALG-II.

Um im Finanzdienstleistungsbereich Fuß fassen können, benötigt es einiger Vorlaufzeit. Ich beabsichtige für den Herbst 2004 mir eine Förderung vom Arbeitsamt genehmigen zu lassen, damit ich die Versicherungsvermittlerrichtlinie erfülle.

Meine ehrliche Meinung:vergiß das mit der Förderung einer derartigen Weiterbildung ganz schnell wieder. Das wird Dir keiner (mehr) genehmigen - Du mußt Dich da parallel in der Gründungsphase drum kümmern - warum hast Du so lange gewartet ?
Und was hat die Versicherungvermittlerrichtlinie mit dem Finanzdienstleistungsbereich zu tun ?

Übrigens sollen Versicherungsvermittler und auch der Finanzdienstleistungsbereich aktuell auch nicht unbedingt auf Rosen gebettet sein - jedenfalls wenn sie noch ein wenig Gewissen haben - was ich bei Dir voraus setze. Der Markt ist meines Erachtens sowohl bei den Vermittlern als auch bei den Kunden gut gesättigt und die potentiellen "Opfer" stehen Versicherungen, Versicherungsvermittlern und Finanzdienstleistungsvermittlern auch nicht mehr so offen gegenüber wie früher - sondern eher sehr kritisch. Das ist ein knallharter Job und man muß dabei mit Menschen gut umgehen und auch sehr überzeugend sein können ohne dabei zu lügen ohne rot zu werden. Sonst wird das nichts.

Danach stellt sich für mich die Frage, Hartz-IV oder aber Ich-AG gründen, denn ganz ohne staatlich Beihilfe werde ich nicht leben können.
Was ist sinnvoller, da man ja jetzt bei Hartz-IV einiges dazuverdienen darf?

Siehe oben. Das hinzuverdienen bei Hartz IV ist noch lange nicht verankert. Und das bißchen geplante Zuverdienst reißt nun wirklich keinen vom Hocker, sondern reduziert nur die Neigung zu Hause zu bleiben bzw. den Ansatz dann eben schwarz etwas zu tun ein wenig.
Ausserdem bist Du dann ewig damit beschäftigt mit der Arbeitsagentur auszuhandeln, was Du gerade verdient oder nicht verdient hast, damit die Dir nicht das ALG-II zu stark kürzen. Sowas blockiert einem den Weg in die Selbständigkeit total.

Wenn Du bereits mit diesem Ansatz an Deine Selbständigkeit herangehst, das neben bzw. auf Basis von Hartz IV machen zu wollen, hast Du entweder eine sehr realistische Ader oder aber Du zweifelst jetzt schon selber am möglichen Erfolg, bevor es los gegangen ist.

Speziell im letzteren Fall würde ich auf das Bauchgefühl hören und die Finger davon lassen.

Die IT-Branche sucht so langsam wieder mehr Leute und vielleicht hast Du da als Network Security Engineer mit Deinem (bank)kaufmännischem Hintergrund eine viel bessere Chance ?

Ich hoffe Dich nicht zu sehr demotiviert zu haben, aber die Zeiten mit "Hallo ich bin arbeitslos, welche Förderung kann ich mir aussuchen?" sind seit Hartz IV wirklich vorbei.
Auf jeden Fall viel Erfolg, egal welchen Weg Du gehen willst.

ulysses
20.04.2005, 01:23
Ich muß hier meinem Vorredner zureden. Früher gingen Bankleute in den Versicherungsbereich wenn's im Fach nicht so klappte.
Das ist endgültig aus vielerlei Gründen vorbei. Ausgerechnet die Paarung IT und kaufmännischer Bereich sind derzeit und auch noch weiterhin höchst angesagt. Ich würde alles unternehmen mich dort zu etablieren.

Thomas Hofmann2
20.04.2005, 10:47
Hallo,

ich möchte mich für die Schreibfehler entschuldigen. Ich bin seit dem 01.10.04 arbeitslos. Das Problem ist, daß ich zwar im IT-Bereich 5 Jahre beschäftigt war; dort jedoch nur für die Abarbeitung von Alarmmeldungen von Firewalls und englischem Telefonsupport zuständig war.

D.h. ich habe keine Praxiserfahrung im Netzwerkaufbau und -administration und bin auch kein Windows und Unix-Sepzialist.

Somit sind meine Jobchancen in diesem Bereich zwar theoretisch gegeben
in der Praxis wird man sich jedoch schnell wieder von mir trennen.

Im Finanzdienstleistungsbereich hat sich vieles in Richtung Allfinanz verwandelt, so daß ein Finanzdienstleister in der Regel Versicherungen mitvermittelt, vor allem z. b. im Bereich der Betrieblichen Altersvorsorge.

Insofern sollte man schon darauf achten, daß man die Versicherungsvermittlerrichtlinie erfüllt. Hier ist das Problem, daß erst im Spätsommer bekannt sein wird, welche Ausbildungen die Versicherungsvermittlerrichtlinie erfüllen.

Dies ist auch mitunter der Grund, weswegen ich solange gewartet habe.

Im Finanzdienstleistungsbereich gibt es eine Chance für mich, nur kann es sein, daß ich nicht so bald voll davon leben kann. Ich bin auch bereits dabei mich aktiv zu kümmern - dies mache ich schon bei einer Firma seit dem 01.10.04 allerdings ohne Bezahlung.

Insofern werde ich das mit der Förderung auf jeden Fall versuchen, jedoch zum 01.06.05 mich bei Zeitarbeitsfirmen bewerben mit dem Schwerpunkt für kaufmännische Bereiche, wo PC-Grundkenntnisse mit Sicherheit gefragt sind.

Ein weiterer Grund dafür , daß ich solange gewartet habe ist, weil ich eine private Arbeitslosenversicherung bei der Volksfürsorge habe, die mir zusätzlich von den 60 % vom letzten Netto vom Arbeitsamt 30 % vom letzten Netto bezahlt, d. h. ich bekomme derzeit 90 % vom letzten Netto bis zum 30.09.05.

Wenn ich den ersten Antwortenden richtig verstanden habe, empfiehlt er mir, mich so bald wie möglich im IT/kaufmännischen Bereich zu etablieren, was ich mit Bewerbungen bei Zeitarbeitsfirmen zum 01.06.05 tun möchte, sollte dies nicht funktionieren, empfielt er mir, sobald wie möglich, wenn es eine Perspektive gibt, in die Selbständigkeit mit Hilfe des Überbrückungsgeldes zu gehen.

Auf eine Genehmigung einer Förderungsmaßnahme soll ich nicht hoffen; bis wann ist denn bekannt wieviel man bei Hartz-IV entgültig hinzuverdienen darf?

Wobei dies mit den Hinzuverdiensten bei mir endgültig kein Problem ist, da ich auch die Provisionen auf meinen Vater abrechnen lassen kann.

Ich möche mich auf jeden Fall für die Beantwortung bedanken, die sehr ausführlich war.

Gruß,

Thomas Hofmann

Betroffener
20.04.2005, 13:23
Die ergänzende Antwort erklärt einiges. Auf jeden Fall solltest Du Dich sowohl bei Deinem Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur konkret nach den aktuellen Möglichkeiten für Fördermaßnahmen erkundigen (gedrucktes dazu verlangen !!) und ebenso aus neutralen Quellen Informationen absaugen. Klar sollte sein, daß seit dem 01.01.05 sich vieles zum Nachteil für die Arbeitslosen geändert hat.

Bei der "Befragung" würde ich auch klären, ob z.B: die Möglichkeit besteht, daß Dir ein Überbrückungsgeld auf Basis von ALG-I !! auch noch gegen Ende Deiner Leistungszeit von ALG-I gewährt wird.

Ansonsten käme nämlich nur noch das weithin undefinierte Einstiegsgeld in Frage, das nach "Ermessen" gewährt werden kann. Ein Einstiegsgeld aus ALG-II heraus kann bis 24 Monate gewährt werden und orientiert sich an ALG-II und den Bedürfnissen der Bedarfsgemeinschaft.

Bei den modernen Sklavenhändlern (neudeutsch: Zeitarbeitsfirmen) muß man meist höllisch aufpassen, nicht über den Tisch gezogen zu werden.

Auch hier im Forum wurde ein Fall beschrieben, wo eine Zeitarbeitsfirma mit unfreiwillig von der Arbeitsagentur zugeordneten 1 Euro Jobbern auswärtige Montagen durchführt (wenn das zu einem Arbeitsvertrag führt - OK. Wenn aber nur bewußt billigst Arbeitskraft für temporäre Spitzen ausgenutzt wird und dann wieder an die Agentur zurück gegeben wird, ist das eine Schweinerei von beiden Seiten - ich persönlich möchte eher letzteres unterstellen)

Vorsicht bei Abrechnungen über Dritte.
Zum einen müsste Dein Vater das dann als Einkommen versteuern und nicht Du. Somit kannst Du aber auch keine Werbungskosten absetzen, die dabei sicher reichlich entstehen. Du hättest dann Einkommen aus Unterstützung Deines Vaters. Weiterhin kannst Du gegenüber der Agentur nicht angeben, daß Du arbeitest und/oder Dich um Arbeit bemühst, hast also gute Chancen als 1 Euro Jobber vermittelt zu werden.

Weiterhin käme dann die Frage hoch, wie es um eine "Bedarfsgemeinschaft" oder "Haushaltsgemeinschaft" oder "Wohngemeinschaft" ggf. bei Euch bestellt ist. Auch hier gilt es, sich vorher gründlich zu informieren, damit das ganze kein Eigentor wird.

Zum Thema Zuverdienst bei ALG-II erstmal ein paar Links:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=399#399
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=25#25
http://www.job-review.com/index.php?option=com_content&task=view&id=132&Itemid=129

in Planung ist Folgendes:
Berlin
- Langzeitarbeitslose dürfen künftig mehr hinzuverdienen und sollen damit
stärker zu geringbezahlten Jobs motiviert werden.
Vier Wochen nach dem Job-Gipfel einigten sich Regierung und Union auf eine Ausweitung
der Freibeträge für Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes.
Neben einem pauschalen Freibetrag von 100 Euro
bleiben künftig 20 Prozent des Einkommens bis zu einer Obergrenze von 800 Euro anrechnungsfrei.

Nach der Neuregelung dürfte ein Langzeitarbeitsloser
beispielsweise bei einem Mini-Job von 400 Euro 160 Euro> behalten.
Nach bisheriger Gesetzeslage wären es nur 105 Euro.
Bei einem Bruttoeinkommen von 1000 Euro blieben 260 Euro anrechnungsfrei.

Mit dem Arbeitslosengeld II hätte der Bezieher dann 605 (West) beziehungsweise 591 Euro (Ost) in der Tasche.

Der alte bzw. aktuelle Stand sieht so aus:
§ 30 - Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem um die Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 bereinigten monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein Betrag abzusetzen:

in Höhe von 15 vom Hundert bei einem Bruttolohn bis 400 Euro,
zusätzlich in Höhe von 30 vom Hundert bei dem Teil des Bruttolohns, der 400 Euro übersteigt und nicht mehr als 900 Euro beträgt und
zusätzlich in Höhe von 15 vom Hundert bei dem Teil des Bruttolohns, der 900 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 500 Euro beträgt,

Das ganze ist additiv zu verstehen in den einzelnen Gruppen.

Wenn Du viel Absetzbeträge hast, kommt etwas mehr raus, aber prickelnd ist weder die neue noch die alte Regelung. Da werde viele weiter gar nichts tun und zu Hause bleiben oder aber schwarz etwas hinzu verdienen gegen Cash.