PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkommensanrechnung Ehepartner


Aristoteles001
23.01.2006, 19:16
Hallo liebes Netzteam,
Hallo Betroffener,

nach Längerem melde ich mich mich wieder einmal zu obigen Thema:

Ich hab glücklicherweise gleich wieder einen Job gefunden. Ich werde ein kleines Gehalt von 500 € brutto verdienen ( ca. 430 € netto) und kann daneben freiberuflich ca. 700 € mtl. dazuverdienen. Mein Mann muss leider Hartz IV beantragen. Ich bekäme also ca. 1180 € netto raus (da ich bei dieser Einkommenshöhe keine Steuern zahlen muss). Daneben habe ich monatlich ca. 200 € Fahrtkosten, d.h. Benzin, bis wir eine Wohnung in der Nähe meiner neuen Arbeitsstätte gefunden haben. Als abzugsfähige Kosten wären dann noch eine Pauschale (wieviel weiss ich nicht genau) für die Kfz-Kosten (Versicherung, Steuer, etc.).

Bekommt mein Mann (bzw. wir als Bedarfgemeinschaft) dann noch Hartz IV?

In einem Rechner bekam ich folgende Rechnung:

Regelleistung Partnerschaft: 622 €
+ Miete kalt bis ca.: 640 €
+ Nebenkosten ca.: 50 €
+ Heizkosten ca. 80 €
= Bedarf 1.392 €

Mein Nettoeinkommen: 430 €
- Freibetrag Erwerbstt.: 180 € (kam so in einem Rechner raus)
+ sonstiges Einkommen: 750 €
- Abzugsfähige Kosten: 300 € (Betrag von mir ins Blaue geschätzt, welche sind das genau ?)
ZU berücksichtigendes Einkommen: 700 €,
ALG II Geld: 692 €

Bekommen wir dann zu meinem Nettoeinkommen von ca. 1180 € noch die 692 € dazu?

Diese Rechnung mache ich eben. Ich traue mir selbst nicht zu ad hoc unser Überleben mit Miete und allem zu meistern. Mein Mann war bisher immer der Haushaltsvorstand.

Ich mute dir, euch, viel zu, ich weiss. Diese Rechnerei macht einen ganz kirre, aber ich würde mich über Antwort sehr freuen.
:-)
Viele Grüße von

Aristoteles

PS: Wir haben die Miete seit November nicht bezahlt (gemeinsamer Mietvertrag) und noch verschiedene Rechnungen offen, so dass noch Schulden da sind.

StephanK
31.01.2006, 13:54
Du hast ja schon fleißig gerechnet... :-)
Am besten schaust Du Dir noch mal den entsprechenden Abschnitt hier bei http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#17) an, auch, was die Werbungskosten angeht. Dort ist eigentlich alles nötige erklärt.

Bei Dir könnte es allerdings sein, dass Du durch die Kombination der beiden Einkommen selbst wieder krankenversicherungspflichtig wirst. Das ist nur eine Überlegung, die ich nicht näher überprüft habe. Frag am besten mal Deine Krankenkasse danach, damit Du diesbezüglich keine Überraschungen erlebst.

Und mach Dir mal nicht zu viel Gedanken darüber, wer dem Haushalt vorsteht. Die Situation ist für Euch beide bestimmt ungewöhnlich, aber auch Männer, die es eigentlich gewöhnt sind, ihre "Vorsteher"-Aufgabe vor allem dadurch wahrzunehmen, dass sie im Haushalt rumsitzen, können umlernen :D