Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufhebungsvertrag, Krankengeld, ALG I Sperre?
minniemaus
15.02.2007, 19:24
Hallo an Alle...
ich beziehe seit längerem Krankengeld und mir wurde von mehreren Ärzten bestätigt,
dass ich auf Dauer meine jetzige Arbeit nicht mehr auf Dauer ausüben kann.
Ich habe letztes Jahr eine Wiedereingliederung gemacht, welches ich auch aus gesundheitlichen Gründen abbrechen musste...
Wieder sollte ich eine Wiedereingliederung trotz Krankheit machen... da die Firma über mein Werdegang meiner krankheit Bescheid wußte...
war ein Gespräch mit meinem Chef.
Das Gespräch ob nochmal Wiedereingliederung oder nicht war nicht mehr das Thema.
Mir wurde gleich ein Aufhebungsvertrag zum unterschreiben vorgesetzt.
Dieser Aufhebungsvertrag beinhaltet auch eine Abfindung... welches ich auch unterschrieben habe.
Das ich mich beim AA gleich arbeitsuchend melden muss, ist mir schon klar.. auch eine Sperre von 3 monaten.
aber bekomme ich trotz Aufhebungsvertrag und Arbeitsunfähigkeit weiterhin Krankengeld oder zickt die Krankenkasse
weil ich dann nicht mehr im Arbeitsverhältnis bin wegen Krankengeld?.
Denn wenn ich eine Sperre habe, bin ich doch auch nicht krankenversichert oder nicht?
Meine Abfindung ist eine Sozialabfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Die Höhe sind ca. 3 Monatsgehälter.Da ich Teilzeit tätig war, so sonderlich hoch auch wieder nicht.
Wie wäre das wegen Ruhezeit?
Gruss
minniemaus
paulfels
16.02.2007, 00:29
Hallo, mir geht es genauso.
Seit langem Krank, Wiedereingliederung schief gelaufen, gestern dann Gespräch mit Chef..... Aufhebungsvertrag mit Abfindung war das Hauptthema
... Habe noch nicht unterschrieben, wegen der Sperre von der A-Agentur.
Habe schon vor geraumer Zeit Antrag auf Berufliche Reha gestellt, welche ich nach langer Zeit auch durchbekommen hatte
(Amtsarzt, Psychologischer Dienst, diverse Gutachten von Fachärzten....).
Allerdings soll ich vom AA her nicht kündigen oder ähnliches, da meine Berufliche Reha erst im August startet und die mir sagen
"das Angestelltenverhältnis muss/soll bis dahin bestehen bleiben".
Ich warte noch auf eine Antwort von meinem Sachbearbeiter beim AA, ob ich das Unterschreiben kann/darf
(die Abfindung ist ja nicht gerade Gering) und wie das dann mit dem Krankengeld die nächsten Monate aussieht möchte ich auch wissen.
Muss mich da auch noch genauer schlau machen.
Seebarsch
16.02.2007, 10:18
Hallo zusammen,
da beide Fälle was gemeinsam haben, versuche ich auch beide Fälle gleichzeitig zu beantworten.
1) Krankengeld wird auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses weiter gezahlt, wenn Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
2) Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist wie eine eigene Kündigung zu sehen, da der Vertrag ja ohne die eigene Zustimmung nicht zustande kommt. Eine Sperrzeit tritt dann ein, wenn kein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe vorliegt.
In beiden Fällen dürfte aber ein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe vorliegen, da die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr verrichtet werden kann. Hier dürfte die Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attestes dazu führen, dass eine Sperrzeit nicht eintritt.
3) Eine Abfindung wird nur dann angerechnet, wenn die tarifliche oder vertragliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
:-P
minniemaus
16.02.2007, 16:40
Hallo zusammen...
Danke für Eure Antworten...
Soweit ist mir dann einiges wieder klar und doch habe ich noch Fragen...
Ich hoffe ich nerve nicht aber ich war noch nie in einer solchen Situation...
Es ist schon mal beruhigend, dass ich weiterhin Krankengeld erhalte, denn meine Arbeitsunfähigkeit bleibt bestehen...
Ich sehe auch kein Problem mehr, dass ich auch durch einen Attest vorlegen kann, dass ich aus gesundheitlichen Gründen eben meine letzte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann... Ich bin nunmal gesundheitlich eingeschränkt...
Aber wegen Abfindung ist schon irgendwie alles widersprüchlich... Ein Aufhebungsvertrag beinhaltet eine Abfindung... Wenn ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird, wird der Kündigungsschutz aufgehoben oder nicht?
Alle wo eine Abfindung erhalten, bekommen diese Anrechnung... Wenn es um eine große Summe handelt, sehe ich das noch ein... aber wenn es um eine Summe handelt, weil die Betriebszuhörigkeit nicht so hoch ist und man die ersten Monaten (mit Sperre z.B) überleben muss, finde ich es eigentlich nicht richtig... Aber das ist nun mal so... *seufz*
Wenn jetzt aber z.b. das AA mir trotzdem eine Sperre gibt und ich Krankengeld ja noch beziehe... Wann fängt die Sperrzeit an... ab dem Tag wo ich mich arbeitsuchend melde oder warten die bis ich entweder von der Krankenkasse gesund gemeldet oder ausgesteuert werde und der Antrag beim AA vorliegt?
Wenn ich nun keine Sperre bekomme und Abfindung angerechnet werden muss, wie läuft das ab?... Wird die Anrechnung so gemacht, dass ich dann über mehrere Monate kein ALG erhalte bis es aufgebraucht ist?
Gruss
minniemaus
StephanK
16.02.2007, 17:10
Aber wegen Abfindung ist schon irgendwie alles widersprüchlich... Ein Aufhebungsvertrag beinhaltet eine Abfindung... Wenn ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird, wird der Kündigungsschutz aufgehoben oder nicht?Sozusagen. Das Arbeitsverhältnis wird dann nicht einseitig durch Kündigung des Arbeitgebers beendet, sondern zweiseitig durch einvernehmliche vertragliche Aufhebung des Arbeitsvertrages. Deswegen wird ein Aufhebungsvertrag von der Bundesagentur im Hinblick auf eine Sperrzeit genau so betrachtet wie eine Eigenkündigung, nämlich als Aufgabe des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer - außer wenn (und darauf bezog Seebarsch sich) Du nachweisen kannst, dass das Arbeitsverhältnis sowieso geendet hätte und die Aufhebung nur eine Kündigung ersetzt hat.
Dieser Nachweis ist, wenn eine krankheitsbedingte Kündigung im Raume gestanden hätte, unter Umständen nicht so ganz einfach. Wenn nicht dauerhafte komplette Arbeitsunfähigkeit besteht sondern nur bestimmte Tätigkeiten nicht mehr in Frage kommen, müsstest Du dann nachweisen, dass eine Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz im Betrieb nicht möglich war. Das hängt natürlich stark von der Art und der Größe des Betriebes ab.
Wenn jetzt aber z.b. das AA mir trotzdem eine Sperre gibt und ich Krankengeld ja noch beziehe... Wann fängt die Sperrzeit an... ab dem Tag wo ich mich arbeitsuchend melde oder warten die bis ich entweder von der Krankenkasse gesund gemeldet oder ausgesteuert werde und der Antrag beim AA vorliegt?Leider letzteres! :cry:
Wenn ich nun keine Sperre bekomme und Abfindung angerechnet werden muss, wie läuft das ab?... Wird die Anrechnung so gemacht, dass ich dann über mehrere Monate kein ALG erhalte bis es aufgebraucht ist?Nein. Das ist ein bisschen kompliziert geregelt und hängt von diversen Faktoren ab, die ich nicht kenne. Schau Dir mal bitte selbst den § 143a SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143a.html) an. "Ruhen des Anspruchs" heisst schlicht: so lange der Anspruch ruht, gibt's kein Arbeitslosengeld.
minniemaus
16.02.2007, 20:00
Hallo StephanK...
danke Dir für Deine ausführliche Antwort...
Ich habe § 143a SGB III gelesen und leider garnichts verstanden und habe dann gegoogelt... Ich fand dann diese Seite http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-sperrzeit_arbeitsamt.htm und das wollte ich hier mal posten... Da wird Sperrzeit und gerade Thema Anrechnung usw. so beschrieben, dass man das auch versteht... Vorallem für Leute die auch Probleme haben diesen Amtsdeutsch zu verstehen...
gruss
minniemaus
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