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MeLiSSa
24.01.2006, 01:52
Hallo,
Das Forum ist echt Super mann kann ganz viel lernen
Ich Danke vorraus die jenigen Der Gründe diser Forum und
den jenigen die mier Helfen Wollen.....

Am 01.11.2004 War Ich Arbeitslose ging dann zur Arbeitsamt und stellte einen Antrag.

Mein Mann kriegte in der zwischenzeit Arbeitslosenhilfe.
Am 01.01.2005 Mußte meinen Mann Antrag auf ALG 2 stellen
Und hat aber angegeben das die ehefrau also Ich Arbeitslosengeld kriege
das war wöchentlich 141,54€.
schriflich in Antrag geschrieben und auch den
Arbeitslosengeldbescheid hinzugefügt.

Die bewwiligung war bis 30.05.2005 weil mann alle 6 monate den antrag stellt wie ihr wisst.
Beim zweiten Antrag hat mein Mann das wieder genaue Angaben erteilt Das ich Arbeitslosengeld kriege schriftlich und den bescheid auch.

Die summe ist die Wir zu Unrecht bezogen haben ist 6293,76 für
9 Monate wie der Amt Uns schreibt.

Mein mann kriegt 1409€ inder der ersten 6 Monate dann
war eine kürzung wegen teuere Wohnung.
Wier sind 5 Personen 2 erwachsene 3 kinder in 99 qm. für 650 €.
Der Amt meint das der Wohnung zur teuer iste deswgen haben die es gekürzt.
Jetzt ist der ALg 2 1345,93 € -100€ die wier ab Januar zurückzahlen
bis die Sache erledigt ist.
Wier haben immer Angegeben was wier kriegen mit Unterlagen.
Aber trotzdem sagen die Jetzt das wier die Schuld haben.

Ich hoffe das Ihr jetzt mier eine gute nachricht geben könnt.
Ich wies nicht was ich noch machen soll
2 Widderspruch ist Jetzt von Uns geschickt worden

Das War der Brief von Amt

Sehr geehrter .........

nach meinen Erkenntnisen haben Sie in der Zeit vom 01.01.2005 bis
28.09.2005 Arbeitslosengeld II in Höhe von . . . . € zu Unrecht bezogen.

Ihre Ehefrau hat in dem o.g Zeitraum Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit erhalten.

Aufgrund der oben genanten Tatsache errechnet sich ein gerringere Lesitungsanspruch. § 43 SGB II

Nachdem mier vorliegenden Unterlagen haben Sie die Überzahlung verursacht,da Sie eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderungen in ihrem Verhältnissen verspätet angezeigt haben.

Der Betrag wird jeden Monat von der Arbeitslosengeld abgezogen.

Mit freundlichen grüßen

Unser Widderspruch war kurz So:
Wier haben bei jeder Antrag schriflich geschrieben
und Kopie der Arbeitslosengeld beigefügt.

MeLiSSa
26.01.2006, 18:11
Kann mir denn Niemand Helfen :cry:
Trotzdem vielen Dank

Snoox
26.01.2006, 20:34
Hallo MeLiSSa,

Es kommt immer wieder vor, dass die Behörde zuviel gezahlt, im Amtsdeutsch "überzahlt" hat.
Die überzahlten Beträge werden manchmal einfach bei der nächsten Gelegenheit von der laufenden Hilfe abgezogen.
Dies ist rechtswidrig.
Vor jeder Rückforderung muss geprüft werden, wer die Überzahlung verursacht hat.
Wenn die Behörde sich zu Euren Ungunsten verrechnet oder Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen nicht berücksichtigt, die Ihr nachweislich mitgeteilt habt oder das Recht zu Euren Gunsten falsch angewendet wurde, darf es die an Euch zuviel gezahlen Beträge nicht wieder rückfordern und erst recht nicht in Raten von der Sozialhilfe abziehen.
"Ein rechtswidriger, begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist.
Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistung verbraucht hat." (§ 45 Abs.2 SGB X)

Man muß sich nicht besser auskennen als der Sachbearbeiter.

Grüße

MeLiSSa
26.01.2006, 21:06
Danke für die Antwort
Der Behörde meint das wir das nicht bescheid gegeben haben
Deswegen haben die angefangen abzuziehen
Aber wir haben jedesmal angegeben was wir kriegen
und dazu auch eine Kopie beigelegt wie kann das sein
das Sie das nicht sehen ...... :patsch:
Ich habe 2 widerspruch geschrieben
Bei ersten widerspruch ablehnung und angefangen 100€ jeden Monat abzuziehen
Beim 2 Widerspruch noch keinen Antwort.

Ich habe 3 Kinder es hat vorher das
ALG II nicht gereicht jetzt reicht es
vorne und hinten nicht
daran denkt natürlich wieder mal keiner.

StephanK
26.01.2006, 22:30
Bei ersten widerspruch ablehnung und angefangen 100€ jeden Monat abzuziehen
Beim 2 Widerspruch noch keinen Antwort.
Einen zweiten Widerspruch zur gleichen Angelegenheit einzulegen bringt nichts.
Wenn die Ablehnung des ersten Widerspruchs (der Widerspruchsbescheid) noch keine vier Wochen alt ist, könnt Ihr beim Sozialgericht klagen, solltet das aber nicht ohne die Hilfe eines Rechtsanwalts tun.

MeLiSSa
26.01.2006, 22:39
Wenn die Ablehnung des ersten Widerspruchs (der Widerspruchsbescheid) noch keine vier Wochen alt ist, könnt Ihr beim Sozialgericht klagen, solltet das aber nicht ohne die Hilfe eines Rechtsanwalts tun.

Du hast Vielleicht Recht aber Ich kenn michh da nicht aus.
Mit Anwalt und Klage dafür braucht mann glaube ich einen Anwalt für die Sozialgericht.....

Ich wollte erst mit Widerspruch anfangen
Haben den Amt alles ausführlich erklärt.
Wenn es wirklich nicht anders geht.
Werde Ich da persönlich auftreten und Meine Anträge
verlangen das wir asugefüllt haben da steht alles
das wir das angegeben haben ist der letzte Beweis

StephanK
26.01.2006, 22:46
Mit Anwalt und Klage dafür braucht mann glaube ich einen Anwalt für die Sozialgericht.....Vorgeschrieben ist das nicht, aber schon besser.

Wenn es wirklich nicht anders geht.
Werde Ich da persönlich auftreten und Meine Anträge
verlangen das wir asugefüllt haben da steht alles
das wir das angegeben haben ist der letzte BeweisDie wirst Du nicht zurück bekommen, und das ist auch nicht nötig.
Du musst Dir jetzt einfach überlegen, ob Du klagen willst oder nicht - und das innerhalb der schon erwähnten vier Wochen, sonst geht nichts mehr.

MeLiSSa
26.01.2006, 22:50
Die Anträge will Ich nicht zurück die sollen nur schauen
das Ich das reingeschrieben habe wegen der ALG I
geht das nicht oder darf Ich das nicht ohne Anwalt

Für die Klage will Ich warten
bis der Widerspruchsbescheid kommt
ist es dann zu spät...