MeLiSSa
24.01.2006, 01:52
Hallo,
Das Forum ist echt Super mann kann ganz viel lernen
Ich Danke vorraus die jenigen Der Gründe diser Forum und
den jenigen die mier Helfen Wollen.....
Am 01.11.2004 War Ich Arbeitslose ging dann zur Arbeitsamt und stellte einen Antrag.
Mein Mann kriegte in der zwischenzeit Arbeitslosenhilfe.
Am 01.01.2005 Mußte meinen Mann Antrag auf ALG 2 stellen
Und hat aber angegeben das die ehefrau also Ich Arbeitslosengeld kriege
das war wöchentlich 141,54€.
schriflich in Antrag geschrieben und auch den
Arbeitslosengeldbescheid hinzugefügt.
Die bewwiligung war bis 30.05.2005 weil mann alle 6 monate den antrag stellt wie ihr wisst.
Beim zweiten Antrag hat mein Mann das wieder genaue Angaben erteilt Das ich Arbeitslosengeld kriege schriftlich und den bescheid auch.
Die summe ist die Wir zu Unrecht bezogen haben ist 6293,76 für
9 Monate wie der Amt Uns schreibt.
Mein mann kriegt 1409€ inder der ersten 6 Monate dann
war eine kürzung wegen teuere Wohnung.
Wier sind 5 Personen 2 erwachsene 3 kinder in 99 qm. für 650 €.
Der Amt meint das der Wohnung zur teuer iste deswgen haben die es gekürzt.
Jetzt ist der ALg 2 1345,93 € -100€ die wier ab Januar zurückzahlen
bis die Sache erledigt ist.
Wier haben immer Angegeben was wier kriegen mit Unterlagen.
Aber trotzdem sagen die Jetzt das wier die Schuld haben.
Ich hoffe das Ihr jetzt mier eine gute nachricht geben könnt.
Ich wies nicht was ich noch machen soll
2 Widderspruch ist Jetzt von Uns geschickt worden
Das War der Brief von Amt
Sehr geehrter .........
nach meinen Erkenntnisen haben Sie in der Zeit vom 01.01.2005 bis
28.09.2005 Arbeitslosengeld II in Höhe von . . . . € zu Unrecht bezogen.
Ihre Ehefrau hat in dem o.g Zeitraum Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit erhalten.
Aufgrund der oben genanten Tatsache errechnet sich ein gerringere Lesitungsanspruch. § 43 SGB II
Nachdem mier vorliegenden Unterlagen haben Sie die Überzahlung verursacht,da Sie eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderungen in ihrem Verhältnissen verspätet angezeigt haben.
Der Betrag wird jeden Monat von der Arbeitslosengeld abgezogen.
Mit freundlichen grüßen
Unser Widderspruch war kurz So:
Wier haben bei jeder Antrag schriflich geschrieben
und Kopie der Arbeitslosengeld beigefügt.
Das Forum ist echt Super mann kann ganz viel lernen
Ich Danke vorraus die jenigen Der Gründe diser Forum und
den jenigen die mier Helfen Wollen.....
Am 01.11.2004 War Ich Arbeitslose ging dann zur Arbeitsamt und stellte einen Antrag.
Mein Mann kriegte in der zwischenzeit Arbeitslosenhilfe.
Am 01.01.2005 Mußte meinen Mann Antrag auf ALG 2 stellen
Und hat aber angegeben das die ehefrau also Ich Arbeitslosengeld kriege
das war wöchentlich 141,54€.
schriflich in Antrag geschrieben und auch den
Arbeitslosengeldbescheid hinzugefügt.
Die bewwiligung war bis 30.05.2005 weil mann alle 6 monate den antrag stellt wie ihr wisst.
Beim zweiten Antrag hat mein Mann das wieder genaue Angaben erteilt Das ich Arbeitslosengeld kriege schriftlich und den bescheid auch.
Die summe ist die Wir zu Unrecht bezogen haben ist 6293,76 für
9 Monate wie der Amt Uns schreibt.
Mein mann kriegt 1409€ inder der ersten 6 Monate dann
war eine kürzung wegen teuere Wohnung.
Wier sind 5 Personen 2 erwachsene 3 kinder in 99 qm. für 650 €.
Der Amt meint das der Wohnung zur teuer iste deswgen haben die es gekürzt.
Jetzt ist der ALg 2 1345,93 € -100€ die wier ab Januar zurückzahlen
bis die Sache erledigt ist.
Wier haben immer Angegeben was wier kriegen mit Unterlagen.
Aber trotzdem sagen die Jetzt das wier die Schuld haben.
Ich hoffe das Ihr jetzt mier eine gute nachricht geben könnt.
Ich wies nicht was ich noch machen soll
2 Widderspruch ist Jetzt von Uns geschickt worden
Das War der Brief von Amt
Sehr geehrter .........
nach meinen Erkenntnisen haben Sie in der Zeit vom 01.01.2005 bis
28.09.2005 Arbeitslosengeld II in Höhe von . . . . € zu Unrecht bezogen.
Ihre Ehefrau hat in dem o.g Zeitraum Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit erhalten.
Aufgrund der oben genanten Tatsache errechnet sich ein gerringere Lesitungsanspruch. § 43 SGB II
Nachdem mier vorliegenden Unterlagen haben Sie die Überzahlung verursacht,da Sie eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderungen in ihrem Verhältnissen verspätet angezeigt haben.
Der Betrag wird jeden Monat von der Arbeitslosengeld abgezogen.
Mit freundlichen grüßen
Unser Widderspruch war kurz So:
Wier haben bei jeder Antrag schriflich geschrieben
und Kopie der Arbeitslosengeld beigefügt.