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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auszug aus der Bedarfsgemeinschaft - Möbel beantragen?


Jessy77
16.02.2007, 17:34
Hallo, ich weiss nun leider gar nicht ob mein tread hier an der richtigen Stelle ist - wenn nicht verzeit es mir bitte.

Folgende Frage habe ich:
mein Freund und ich lebten zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft und haben beide ALGII erhalten.
Nun haben wir uns getrennt und er ist zurück in seine alte Heimat wieder gezogen.
Er ist vorerst bei seinen Eltern untergekommen, jedoch schläft er in der Stube.
Eigene Möbel hat er keine.

Gibt es irgendeine Stelle, wo er Möbel beantragen kann oder muss ihm das Amt ggf. ein Dahrlehen geben oder ähnliches??

LG Jessy

StephanK
16.02.2007, 18:47
Vielleicht hat er Anspruch auf eine Wohnungserstausstattung. Das kommt allerdings darauf an, ob er nun noch Alg II bekommt oder nicht mehr bedürftig ist, weil das Elterneinkommen ausreicht.
Ansonsten kann er nur vor Ort sehen, ob caritative Einrichtungen gebrauchte Möbel umsonst oder für kleines Geld abgeben.

Jessy77
20.02.2007, 09:09
Ähm, bei den Eltern ist der Vater alleinverdiener. Und müßen die Eltern ihn praktisch "mit durchfüttern" wenn er doch aber Volljährig ist???
Der Einzug bei den Eltern ist wohl auch nur eine vorübergehnde Lösung.
Ich war der Annahme, dass das Amt dazu verpflichtet sei ihm ALG II zu gewähren.

StephanK
20.02.2007, 10:20
Die Volljährigkeit ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung. Interessant ist eher die Frage, ob er schon 25 ist oder noch nicht. Im zweiten Fall bildet er eine Bedarfsgemeinschaft mit seinen Eltern.
Bitte hier bei Hilfe/FAQ nachlesen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_eltern_und_unterhalt) :!: