Jessy77
16.02.2007, 17:34
Hallo, ich weiss nun leider gar nicht ob mein tread hier an der richtigen Stelle ist - wenn nicht verzeit es mir bitte.
Folgende Frage habe ich:
mein Freund und ich lebten zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft und haben beide ALGII erhalten.
Nun haben wir uns getrennt und er ist zurück in seine alte Heimat wieder gezogen.
Er ist vorerst bei seinen Eltern untergekommen, jedoch schläft er in der Stube.
Eigene Möbel hat er keine.
Gibt es irgendeine Stelle, wo er Möbel beantragen kann oder muss ihm das Amt ggf. ein Dahrlehen geben oder ähnliches??
LG Jessy
Folgende Frage habe ich:
mein Freund und ich lebten zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft und haben beide ALGII erhalten.
Nun haben wir uns getrennt und er ist zurück in seine alte Heimat wieder gezogen.
Er ist vorerst bei seinen Eltern untergekommen, jedoch schläft er in der Stube.
Eigene Möbel hat er keine.
Gibt es irgendeine Stelle, wo er Möbel beantragen kann oder muss ihm das Amt ggf. ein Dahrlehen geben oder ähnliches??
LG Jessy