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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dauer zwischen Bearbeitung und Erhalt des Bescheides


amore
24.01.2006, 14:41
Hallo erst mal!!

Nach mehrmaligen Anrufen habe ich nun heute von der Mitarbeiterin der ARGE erfahren, dass mein Fortzahlungsantrag auf ALG 2 am 19.01.06 bearbeitet wurde und es ca 10 Tage dauert bis ich ihn dann im Kasten habe.

Nun zu meiner Frage: wieso dauert das Ganze dann noch mal 10 Tage?

ich nehm mal an sie meint vom 19.01.06 an, denn zum fragen bin ich nicht mehr gekommen, da die "nette" Dame da schon aufgelegt hatte

efge
24.01.2006, 15:06
:welcome: amore,

Du hast zwar nicht geschrieben, wann Du Deinen Folgeantrag abgegeben hast, aber ich glaube, dass kein Grund zur Beunruhigung gegeben ist.
Die einzelnen Behörden arbeiten in unterschiedlichen "Geschwindigkeiten", z.B. hatte ich die Bewilligung meines Folgeantrages nach genau 3 Wochen...

amore
24.01.2006, 15:31
Hallo effge,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Den Antrag hatte ich Anfang Dezember abgegeben und da ich ja das Geld für Januar noch nicht habe sitzt man wie auf heissen Kohlen.

Naja zumindest weiß ich jetzt, dass der Antrag am 19.01.06 bearbeitet wurde und hoffe, dass das Geld schneller da ist als der Zettel.

efge
24.01.2006, 15:39
Ich gehe davon aus, dass Du den Folgeantrag ohne Verzögerung eingereicht hast.
Unabhängig davon: Interpretiere ich das jetzt richtig, dass Du Ende Dezember kein ALG II für Januar bekommen hast???

amore
24.01.2006, 15:50
Ja, da ich ja den Folgeantrag für Jan. bis Juni gestellt habe.

amore
24.01.2006, 15:53
vergessen: :patsch:
Mein Erstantrag lief Ende Dezember aus und den Folgeantrag hatte ich dann Anfang Dezember gestellt.

efge
24.01.2006, 16:15
Da Du ja den Folgeantrag bereits Anfang Dezember abgegeben hast, Du für Januar weder Bescheid noch Geld bekommen hast, gehe morgen direkt zu Deinem Leistungsträger und fordere höflich aber bestimmt nach einem Vorschuss auf das Dir zustehende ALG II für Januar. Du hast sicherlich nicht nur Miete zu bezahlen, sondern brauchst auch dringend etwas für Deinen Lebensunterhalt. Zumindest ein Vorschuss steht Dir zu.
Lasse Dich nicht abwimmeln, denn a) bist du sog. bedürftig und b) kann Dich die Behörde nicht durch langwierige Bearbeitungszeit auf dem Trockenen sitzen lassen. Sollte der/die Sachbearbeiter/in stur sein, wende Dich an den Vorgesetzten.
Nur Mut & gutes Gelingen

TommyHB
27.01.2006, 02:03
Also ich konnte mich bisher nicht beklagen. Ich habe mich sogar gewundert, dass mein Folgeantrag recht schnell entschieden wurde und mir im Kasten vorlag.
Ich denke es lag aber auch daran, dass man bei mir sehr schnell einen Grund für die Kürzung der Leistungen gefunden hat und es deshalb auch so schnell ging.