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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Können Angaben zur Absage führen?


ruppzuck
17.02.2007, 11:37
Hallo,

bin schon seit vielen Jahren in Besitz eines Schwerbeschädigtenausweis.
Habe aber keine auf den ersten Blick erkennbare Krankheiten/körperlichen Einschränkungen. Auch habe ich mit meinen tatsächlichen Einschränkungen (Psoriasis, eingeschränktes 3-D-Sehen u.a.) bei meinen bisherigen Arbeitgebern keine Probleme gehabt. Im Gegenteil, konnten sie dadurch ihre Quote für Schwerbeschädigte erfüllen und dadurch keine Sonderabgaben bezahlen.

Langsam frage ich mich aber, ob meine Angabe im Lebenslauf, das ich einen Ausweis habe und außerdem auch keinen Führerschein (noch nie gehabt!!)
nicht einen Nachteil bringt.

Bisher konnte mir keiner genau beantworten, ob ich, wenn ich das nicht gleich im Lebenslauf angebe, sondern wenn ich mal Glück haben sollte und zum Vorstellungsgespräch eingeladne werde, dies erst dabei sage, evtl. eine Art "Pflichtverletzung" begehe.

Kurz gesagt und gefragt: Ist es zwingend notwendig, auf dem Umstand, das ich den Ausweis habe, gleich in meinem Lebenslauf hinzuweisen bzw. anzugeben oder ist es vollkommen ausreichend bei einem Vorstellungsgespräch, spätestens vor dem Arbeitsvertrag dies dann ausdrücklich zu erwähnen.

StephanK
17.02.2007, 13:18
Zwingend notwendig ist es erst vor Abschluss eines Arbeitsvertrages.
Ob es vorher sinnvoll ist, hängt sehr vom angestrebten Arbeitsplatz und vom jeweiligen Betrieb ab. Deswegen kann man dazu keine allgemeingültigen Angaben machen.

Bei mir ist es insofern ähnlich, als man mir meine Behinderung auch nicht ansieht, so lange ich so gekleidet bin, wie man es bei Vorstellungsgesprächen üblicherweise ist.

Jedenfalls ist man nicht verpflichtet, diese Tatsache bereits in einem Bewerbungsschreiben zu offenbaren oder ohne entsprechende Frage in einem Vorstellungsgespräch zu erwähnen.

Je nach dem kann es dennoch sinnvoll, von sich aus darauf hinzuweisen. Das gilt z.B. bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst und teilweise auch in Großbetrieben der Wirtschaft. Dort gibt es nämlich eine Schwerbehindertenvertretung, die bei Einstellungsverfahren beteiligt werden muss und oft auch zu Vorstellungsgesprächen hinzugezogen wird. Oft ist es dann auch möglich, nach dem eigentlichen Vorstellungsgespräch noch mal getrennt und vertraulich mit dem/der Schwerbehindertenvertreter/in zu reden. Das kann sowohl für den Fortgang der eigenen Bewerbung nützlich sein als auch dafür, rechtzeitig gewarnt zu werden, dass man mit seiner Behinderung am konkreten Arbeitsplatz vielleicht keine Chance hat, ein Bein auf den Boden zu kriegen und deswegen vielleicht von seiner Bewerbung vernünftigerweise Abstand nimmt.

Fazit: Es kommt wirklich auf die konkrete Stelle und den konkreten Arbeitgeber an und man sollte meiner Meinung nach von Fall zu Fall entscheiden.

Strolchi
16.05.2008, 12:16
ich bekam eine Absage, da ich nicht mehr auswendig wußte was ich vor 15 Jahren beruflich machte. Das wurde mir als unwahre Angabe ausgelegt, da ich zuvor gesagt hatte ich war arbeitslos.Ich kann nur den Tipp geben, dass der Lebenslauf mit dem Fragebogen bei dem Arbeitgeber übereinstimmen soll.So eine Lücke vorhanden ist und man hat noch die falsche Antwort, dann wars das schon....