ruppzuck
17.02.2007, 11:37
Hallo,
bin schon seit vielen Jahren in Besitz eines Schwerbeschädigtenausweis.
Habe aber keine auf den ersten Blick erkennbare Krankheiten/körperlichen Einschränkungen. Auch habe ich mit meinen tatsächlichen Einschränkungen (Psoriasis, eingeschränktes 3-D-Sehen u.a.) bei meinen bisherigen Arbeitgebern keine Probleme gehabt. Im Gegenteil, konnten sie dadurch ihre Quote für Schwerbeschädigte erfüllen und dadurch keine Sonderabgaben bezahlen.
Langsam frage ich mich aber, ob meine Angabe im Lebenslauf, das ich einen Ausweis habe und außerdem auch keinen Führerschein (noch nie gehabt!!)
nicht einen Nachteil bringt.
Bisher konnte mir keiner genau beantworten, ob ich, wenn ich das nicht gleich im Lebenslauf angebe, sondern wenn ich mal Glück haben sollte und zum Vorstellungsgespräch eingeladne werde, dies erst dabei sage, evtl. eine Art "Pflichtverletzung" begehe.
Kurz gesagt und gefragt: Ist es zwingend notwendig, auf dem Umstand, das ich den Ausweis habe, gleich in meinem Lebenslauf hinzuweisen bzw. anzugeben oder ist es vollkommen ausreichend bei einem Vorstellungsgespräch, spätestens vor dem Arbeitsvertrag dies dann ausdrücklich zu erwähnen.
bin schon seit vielen Jahren in Besitz eines Schwerbeschädigtenausweis.
Habe aber keine auf den ersten Blick erkennbare Krankheiten/körperlichen Einschränkungen. Auch habe ich mit meinen tatsächlichen Einschränkungen (Psoriasis, eingeschränktes 3-D-Sehen u.a.) bei meinen bisherigen Arbeitgebern keine Probleme gehabt. Im Gegenteil, konnten sie dadurch ihre Quote für Schwerbeschädigte erfüllen und dadurch keine Sonderabgaben bezahlen.
Langsam frage ich mich aber, ob meine Angabe im Lebenslauf, das ich einen Ausweis habe und außerdem auch keinen Führerschein (noch nie gehabt!!)
nicht einen Nachteil bringt.
Bisher konnte mir keiner genau beantworten, ob ich, wenn ich das nicht gleich im Lebenslauf angebe, sondern wenn ich mal Glück haben sollte und zum Vorstellungsgespräch eingeladne werde, dies erst dabei sage, evtl. eine Art "Pflichtverletzung" begehe.
Kurz gesagt und gefragt: Ist es zwingend notwendig, auf dem Umstand, das ich den Ausweis habe, gleich in meinem Lebenslauf hinzuweisen bzw. anzugeben oder ist es vollkommen ausreichend bei einem Vorstellungsgespräch, spätestens vor dem Arbeitsvertrag dies dann ausdrücklich zu erwähnen.