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falling_star
24.01.2006, 19:38
Hallo zusammen ,
die gute alte ARGE hat es nun endlich geschafft, aus einer Partnerschaft eine Bedarfsgemeinschaft zu machen und jetzt ganz zum Schluss bringen sie uns zu heiraten.
Bekommt die ARGE, eine Prämie, wenn Paare heiraten???
LG
Star
StephanK
24.01.2006, 20:36
Hmmm - das liest sich jetzt nicht gerade so, als ob man Euch Blumen streuen sollte... :-o - eher schon, als ob man Euch sozusagen auf's Standesamt schleifen würde...
Ich glaube aber nicht, dass die ARGE eine Prämie dafür bekommt... :wink:
Hoffentlich habt Ihr Euch das sorgfältig überlegt.
Trotz der spürbaren Reserve wünsche ich Euch alles Gute!
falling_star
24.01.2006, 23:03
Hallo StephanK,
ja, da hast du recht , uns bleibt nichts anderes übrig. Mein Kids und ich sind seit fast 3 Monaten nicht mehr Krankenversichert.Das hatte ich zwei Tage vor Weihnachten erfahren. Darauf hin hatte ich gleich bei der Arge angerufen, wo man mir dann sagte das ich in den nächsten Tagen mein Bescheid zugeschickt bekomme. Ich bekam auch von der ARGE einen Brief , aber nicht meinen Bescheid , sondern sie wollten noch einige Unterlagen ( Mietbescheinigung und Verdienstbescheinigungen von meinem Freund) haben. Das alles hatte ich schon abgegeben. Anfang Januar hatte ich dann auch wieder die Mietbescheinigung von meinen Vermieter zurück bekommen und habe die Sachen am nächsten Tag zur ARGE gebracht. habe bis heute noch keinen Bescheid bekommen, aber man hatte mir heute am Telefon gesagt ich würde ihn so Anfang Februar bekommen.
Das ist aber zu spät, den am 31. sind die drei Monate um, wegen Krankenkasse. Das hatte ich dem guten Mann gesagt und ich darf dann Ende der Woche anrufen und noch einmal nachfragen, was nun wegen der Krankenkasse ist.
Aber ich weis jetzt schon was im meinen Bescheid drin stehen wird, nämlich das ich keinen Anspruch mehr auf Leistungen habe.
Begründung: Hatte sowieso nur 38,16€ bekommen und nun haben wir einen niedrigere Miete. Also gibt es nichts mehr.
Aber eine Frage hab ich da noch mal, vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Da ich gerade eine Schulung vom AA mit mache, müssen die mich da denn nicht Krankenversicherung, ist doch so gesehn mein Arbeitgeber???? Auch wenn ich keine Leistungen bekomme, außer Fahrgeld und Betreuungsgeld.
LG Star
Betroffener
25.01.2006, 00:04
Bekommt die ARGE, eine Prämie, wenn Paare heiraten???
Irgendwie schon. Sie müssen auf jeden Fall deutlich weniger bezahlen.
Wenn die Kinder nicht (alle) von Deinem freundschaftlichen Partner sind, wäre ich aber eher zum Sozialgericht gegangen statt jetzt zum Standesamt.
Bezüglich der Schulung müsste man wissen, um was es sich genau handelt.
Wenn kein ALG I Anspruch mehr vorhanden ist, sieht es aber generell schlecht aus, wenn auch kein ALG II gezahlt wird.
falling_star
27.01.2006, 14:47
Hallo Betroffener,
Wenn die Kinder nicht (alle) von Deinem freundschaftlichen Partner sind, wäre ich aber eher zum Sozialgericht gegangen statt jetzt zum Standesamt.
Meine Kinder sind nicht von meinem Freund, aber was soll ich denn beim Sozialgericht???
Die werden mir auch nicht weiter helfen können.
Ich habe heute meinen Bescheid bekommen, wie ich es vermutet habe ist er abgelehnt wurden, dafür darf ich aber etwas zurück zahlen. :sad:
Werde wohl jetzt einen Anwalt aufsuchen, kann mir jemand sagen, wo ich einen dafür geeigneten Anwalt finde?
StephanK
27.01.2006, 15:05
Es erscheint ein wenig widersprüchlich, wenn Du einerseits fragst, was Du beim Sozialgericht sollst und andererseits nach einem Anwalt Ausschau hältst, denn der wird Dir genau den Weg dorthin weisen - falls nicht schon Fristen verstrichen sind.
Wie dem auch sei: Einen Anwalt in Deiner Nähe suchst Du am besten über die Seite der Anwaltskammer (http://www.rakcelle.de/anwaltssuche/anwaltssuche.php) und gibst als Schwerpunkt "Sozialrecht" an.
falling_star
27.01.2006, 16:22
Hallo
Ich suche den Anwalt nicht wegen eines Widerspruches auf, sondern wegen der Rückzahlung.
Kann es nicht verstehen, wie bei einer Leistung von 38,16 €noch eine Überzahlung entstehen kann. Wenn sich bei meinen Einkünften nichts verändert hat.
Gruß Star
Betroffener
30.01.2006, 01:57
Hallo Falling_Star,
ich versuche es noch einmal.
Wenn die Kinder nicht von Deinem Freund sind, gibt es ausser dem Zusammenleben keinen wirklichen Grund, die Bedarfsgemeinschaft mit Deinem Freund zu akzeptieren.
Hiergegen solltest Du Dich beim Sozialgericht dahingehend wehren, dass Du als Alleinstehend eingestuft wirst.
Dann entfällt der ganze Quark mit der Anrechnung des Einkommnes Deines Freundes gegen Deine Sozialleistungen und Du bist dann auch krankenversichert.
Ob Du das tust, ist natürlich Deine Sache. Ich kann und will niemanden zu einem Gerichtsgang aufhetzen. Das Amt spekuliert aber darauf, dass Du nicht vors Sozialgericht ziehst und kann Dir somit weiterhin die Leistungen zu Deinem (Eurem) Nachteil vorenthalten.
Wie steht so schön bei Feline in der Signatur:
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Und da ist jede Menge Wahres drin.
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