Hügo75
17.02.2007, 14:14
Hallo,
ich bin erst vor kurzem auf euer Forum gestossen und finde es allgemein sehr interessant.
Ich habe eine Frage bzgl. des Kindesunterhalts und hoffe hier eine aufschlussreiche Antwort zu erhalten.
Ich bin Vater einer 9 monatigen Tochter welche bei der Mutter lebt. Ich habe natürlich kein Sorgerecht bin aber unterhaltspflichtig. Ich zahle einen Unterhalt in Höhe von 111 € von Anfang an, da ich mit meinem Verdienst unter der Selbstbehaltsgrenze lag.
Ich bin nun im Moment arbeitslos und beziehe ALG 1 in Höhe von 728 €. Dennoch zahle ich weiterhin den Unterhalt.
Trotzdem verklagt man mich nun den vollen Unterhaltssatz in Höhe von 177€(Ost) zu zahlen.
Ich selbst bin Wessi und lebe in Bayern.
Meine Frage lautet nun, ob das möglich ist, denn mit dem ALG liege ich ja noch weiter unter der Selbstbehaltgrenze.
Gibt es beim ALG1 Grenzen ab wann man den vollen Unterhalt zahlen muß.
Zudem verlangt man auch noch das ich 2 Monate rückwirkend zahlen soll - geht das?
Damit kein falscher Eindruck entsteht. Selbstverständlich zahle ich den vollen Unterhalt wenn ich kann, was ab nächsten Monat der Fall sein wird,
weil ich tatsächlich eine ordentlich bezahlte Arbeit gefunden habe.
Vielen Dank bereits im voraus.:danke:
Gruß
Heiko
ich bin erst vor kurzem auf euer Forum gestossen und finde es allgemein sehr interessant.
Ich habe eine Frage bzgl. des Kindesunterhalts und hoffe hier eine aufschlussreiche Antwort zu erhalten.
Ich bin Vater einer 9 monatigen Tochter welche bei der Mutter lebt. Ich habe natürlich kein Sorgerecht bin aber unterhaltspflichtig. Ich zahle einen Unterhalt in Höhe von 111 € von Anfang an, da ich mit meinem Verdienst unter der Selbstbehaltsgrenze lag.
Ich bin nun im Moment arbeitslos und beziehe ALG 1 in Höhe von 728 €. Dennoch zahle ich weiterhin den Unterhalt.
Trotzdem verklagt man mich nun den vollen Unterhaltssatz in Höhe von 177€(Ost) zu zahlen.
Ich selbst bin Wessi und lebe in Bayern.
Meine Frage lautet nun, ob das möglich ist, denn mit dem ALG liege ich ja noch weiter unter der Selbstbehaltgrenze.
Gibt es beim ALG1 Grenzen ab wann man den vollen Unterhalt zahlen muß.
Zudem verlangt man auch noch das ich 2 Monate rückwirkend zahlen soll - geht das?
Damit kein falscher Eindruck entsteht. Selbstverständlich zahle ich den vollen Unterhalt wenn ich kann, was ab nächsten Monat der Fall sein wird,
weil ich tatsächlich eine ordentlich bezahlte Arbeit gefunden habe.
Vielen Dank bereits im voraus.:danke:
Gruß
Heiko