Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : zu berücksichtigendes Gesamteinkommen
julia1986
17.02.2007, 15:41
Hallo, ich habe da mal ne Frage, habe Alg 2 beantragt und auch bewilligt bekommen!
Der bescheid kam heute, nur hier wird mir ein Einkommen von monatlich 120€ angerechnet:shock: , was ich garnicht habe!
Heißt statt 404€ (alg2 + Mehrbeadarf für schwangere) bekomme ich nur 280€!:sad: kann mir jemand von euch sagen wie die das machen können,
wenn ich keinerlei Einkommen habe???? Ich bekomme auch kein Kindergeld mehr, oder andere Zuschüsse vom Staat,
das hatte ich da auch angegeben, daher kann ich nicht verstehen, das die mir 120€ abziehen:x
Wäre lieb wenn Ihr mir helfen könntet!!
lg julia
StephanK
17.02.2007, 16:35
:welcome: julia1986,
ohne eine ganze Menge über Deine Lebensumstände zu wissen (z.B. ob Du allein lebst oder nicht, ob Du Ersparnisse hast oder nicht, was mit dem Kindesvater und vor allem mit seinem Geld ist usw.) kann man nur mit der Stange im Nebel herumstochern.
Deswegen kann ich im Moment nur weiterverweisen: Wenn Deine ARGE am Montag trotz Rosenmontag auf ist, frag bitte erst mal dort nach, sonst am Dienstag.
julia1986
17.02.2007, 16:50
Achso okay also ich wohne noch zuhause, aber mir wurde das auch nur bewilligt da ich in der 14 Schwangerschaftswoche bin.
Das Einkommen meiner Mama spielt ja dann keine Rolle mehr!
Werde nach der Geburt auch alleinerziehend sein, was die auch wissen, weil der Vater mir nicht bekannt ist!
Ersparnisse habe ich auch keine, hatte keinen Müden cent und von meiner Mama habe ich auch nix bekommen.
Ich kann mir echt nicht zusammenreimen, woraus die das rechnen!
da ich echt nix habe!
okay, dann rufe ich da mal an!
Danke!!!
StephanK
17.02.2007, 18:08
Ja, es ist richtig, dass in Deinem Fall Einkommen und Vermögen Deiner Mutter nicht berücksichtigt werden dürfen. Deswegen sieht das tatsächlich nach einem Fehler aus. Wenn er sich sich nicht im Einvernehmen mit dem Alg II-Träger klären lässt (was das schnellste wäre), wirst Du wohl Widerspruch einlegen müssen. Aber versuch es erst mal "im guten".
Erhälst du von deiner Famile bzw. Mutter unentgeltlich volle Verpflegung?
Wenn das so ist, ohne das du dafür bezahlst, wird das natürlich angerechnet.
In der Regelleistung ist die Verpflegung in Höhe von 35% (entspricht 120,75) enthalten. erhälst du die Verpflegung anderweitig wird dir das natürlich abgezogen.
Das ist das einzigstewas ich mir so vorstellen kann. Aber zur wirklichen Klärung sprich bei dir im Amt vor.
julia1986
17.02.2007, 18:46
Ich glaub du hast Recht LENA, weil das sind ja wirklich 120,75, hab nohmal geguckt! aber kann ich net verstehen, weil ich habe da angegeben das meine Mutter mir nichts mehr bezahlt sobald ich Geld bekomme, naja ich werds mal versuchen, denen das zu erklären!
:danke:
StephanK
18.02.2007, 08:50
Ja, Lenas Gedanke ist da wohl richtig! :Respekt:
Dass Deine Mutter Dir kein Geld gibt ändert daran nichts, denn Du erhältst durch das "durchgefüttert werden" eine geldwerte Leistung - und was Du von anderen erhältst, bekommst Du nicht als Alg II, weil Du insoweit nicht bedürftig bist.
julia1986
18.02.2007, 10:38
Achso so ist das mmhh echt sau blöd, weil so bleibt mir ja garnix mehr über wennsch auch noch zuhause was abgeben muss....:patsch:
Na aber trotzdem danke für die Antworten!
:lol:
StephanK
18.02.2007, 10:53
so bleibt mir ja garnix mehr über wennsch auch noch zuhause was abgeben muss....Moment mal! Lena schrieb von unentgeltlicher voller Verpflegung, also "für lau". Wenn Deine Mutter aber verlangt, dass Du etwas zu den Essenskosten beiträgst, ist es natürlich nicht ungentgeltlich und die € 120,75 dürfen nicht abgezogen werden.
julia1986
18.02.2007, 11:50
ahso okay, weil meine Mama hatte mir auch ein schreiben mitgegeben, indem stand, dass ich 150€ monatlich dabei tun muss, wenn ich Geld von denen beziehe! Das habe ich denen auch gezeigt und der Mann sagte mir da, dass sie das berücksichtigen werden, haben sie ja in dem Falle nicht getan! :wut:
Werds mal versuchen mit denen zu klären, wenn Karveval vorbei ist!
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.