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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermieter will die Mietbescheinigung nicht unterschreiben


hexxxxle
22.04.2005, 22:56
Hallo,

leider bleibt es mir nun auch nicht erspart und ich muss ALG II beantragen. Hab in einem Arbeitsplatz (Call Center) gearbeitet und bin wohl leider ungeeignet zum Telefonverkauf (SKL und NKL) - mir wurde gekündigt, hatte da auch einen sehr geringen Verdienst der es mir nicht möglich machte die letzte Miete zu bezahlen. Die Bank hat zugemacht :-( - verstehe ich auch, noch mehr kann ich mein Konto nicht überziehen.

Nun also ALGII Antrag geholt und der Vermieter weigert sich nun die Mietbescheinigung zu unterschreiben bis die letzte Monatsmiete bei ihm ist. Ja aber von was denn? Der Antrag wird nicht bearbeitet - zumindest was die Miete betrifft solange diese Mietbescheinigung nicht da ist. Wie verhält sich das nun rechtlich? Wenn ich die nächste Miete nicht bezahle bin ich ja schon mit 2 Mieten im Verzug und er kann mir fristlos kündigen, oder? Oder kann er das nicht weil er sich weigert zu unterschreiben? Ich meine es muss doch in seinem Interesse liegen sein Geld zu bekommen, oder nicht? Kann er mir kündigen, oder nicht?

Vielleicht kennt sich jemand aus? Das wäre schön, weiss nicht mehr weiter ...Danke

Betroffener
23.04.2005, 01:20
@hexxxxle,
erstmal ein herzliches Wiollkommen im Forum.

leider bleibt es mir nun auch nicht erspart und ich muss ALG II beantragen. Hab in einem Arbeitsplatz (Call Center) gearbeitet und bin wohl leider ungeeignet zum Telefonverkauf (SKL und NKL) - mir wurde gekündigt, hatte da auch einen sehr geringen Verdienst der es mir nicht möglich machte die letzte Miete zu bezahlen. Die Bank hat zugemacht :-( - verstehe ich auch, noch mehr kann ich mein Konto nicht überziehen.
Ja, der Verkauf von Sachen, von denen man so selber nicht unbedingt von überzeugt ist, war mmer schon schwierig mit einem Rest Gewissen im Hinterkopf.

Nun also ALGII Antrag geholt und der Vermieter weigert sich nun die Mietbescheinigung zu unterschreiben bis die letzte Monatsmiete bei ihm ist. Ja aber von was denn? Der Antrag wird nicht bearbeitet - zumindest was die Miete betrifft solange diese Mietbescheinigung nicht da ist. Wie verhält sich das nun rechtlich?
Das scheint mir mal wieder ein typischer Fall von Beamtensturheit zu sein. Das einzige was Du vorlegen mußt, ist eine Unterlage, aus der die aktuelle Miete (Mietvertrag oder letzte Mieterhöhung und die Nebenkosten hervorgehen (jährliche Betriebskostenabrechnung). Ich gehe mal davon aus, daß Du so etwas hast. Mehr brauchst Du nicht und schon gar keine vom Vermieter unterschriebene Bescheinigung - es sei denn, Du kannst die anderen Papiere nicht vorlegen.

Wenn ich die nächste Miete nicht bezahle bin ich ja schon mit 2 Mieten im Verzug und er kann mir fristlos kündigen, oder? Oder kann er das nicht weil er sich weigert zu unterschreiben? Ich meine es muss doch in seinem Interesse liegen sein Geld zu bekommen, oder nicht? Kann er mir kündigen, oder nicht?
Vielleicht ist das aber das Anliegen des Vermieters ?
Die Kündigungsfristen stehen im Mietvertrag, da gilt es nach zu sehen - insbesondere, wenn - warum auch immer - keine Miete gezahlt wurde.

Da die Antragsbearbeitung irgendwas um die 3 - 8 Wochen dauert, solltest Du:

mit dem Vermieter noch mal ganz offen klären, ob er Dir die Miete weiter stundet, ohne Dich zu kündigen, Du hättest ja den Antrag nicht abgegeben können, weil er Dir die Mietbescheinigung verweigert hat (was auch völliger Quatsch ist, da er nur die Miethöhe und das Mietverhältnis bescheinigt, aber nicht die Mietzahlungen)

mit dem Amt ist zu klären (hier mußt Du Sitzefleisch und Durchsetzungsvermögen haben!), ob die Dir entweder einen Vorschuß geben können (Du bist am Anschlag an allen Fronten!) und / oder eine Mietzahlung überweisen können, damit Du nicht auf der Straße landest.
Das geht natürlich nur, wenn die keine weiteren Probleme mit Deinen Unterlagen oder dem Antrag selber haben und Dein Anspruch berechtigt ist. Im Gesetz sind genau für solche Fälle Regelungen vorgesehen. (siehe auch in meiner Signatur den Link auf das SGB-II)

Die Frage, die sich mir stellt, ist allerdings die:
- warum hast Du solange gewartet
- und wovon willst Du die bereits fehlende Miete
- und das Minus auf dem Bankkonto ausgleichen ?

hexxxxle
23.04.2005, 02:50
Hallo,

danke dir für die schnelle Antwort. Ich sehe ich muss von vorne beginnen.
Es war also so, das ich bis letztes Jahr im Februar in einer Umschulung war und diese mit Bravour bestanden habe. Diese hab ich bekommen da ich schon auf diesem Beruf gearbeitet hatte (Industriekauffrau), jedoch kenen Abschluss hatte. Gekündigt wurde mir aufgrund einer Fehlgeburt.

Ich hab dann da ich nichts gefunden habe in einem Call Center angefangen zu arbeiten. Sollte ja nur so lange sein bis ich was gefunden habe - deswegen eben ein Job wo ich weniger verdiene. Besser als nix is es allemal. Auf die Frage ob ich noch Wohngeld bekomme (zusätzlich zum Mini-Verdienst) - 800 Euro waren das, bekam ich damals vom AA gesagt das ich das nicht bekomme, die 800 Euro würden zum Leben reichen. Naja ich kannte mich nicht aus und hab das auch so hingenommen. Im Dezember vergangenen Jahres hatte ich dann wieder einen Fehlgeburt :-( - leider. Waren ja alles Wunschkinder. Nun ja die Kündigung folgte erneut. Ich bin dann Übergangsweise, aber genauso ungern in den nächsten Call Center gewechselt, gleiches Produkt. Doch dieses Mal nur 600 Euro fix, der Rest pro Abschluss also Provision. Immer noch besser als ALG II dachte ich. Auch da war nichts mit zusätzlich irgendwie Wohngeld. Nun ja, die alte Firma hatte mir seit Dezember meinen Lohn nicht bezahlt, es fehlen da ca. 1000 Euro und von der neuen bekam ich nicht allzuviel. Da die 800 Euro von mir nicht ganz gereicht hatten zu leben, so schnell kann man ja nicht alles kündigen, die 1000 Euro fehlten, kannst du dir denken das die Bank eben dann irgendwann mal zumacht, damit nicht noch mehr überzogen wird. Tja - die Mietzahlung im März wurde zurückgebucht. dann konnte ich noch einen Teil davon überweisen, April ging ganz zurück, da ich ja den Antrag noch nicht abgeben konnte wegen der fehlenden Mietbescheinigung d.h. es wurde nur das ALG II nicht aber die Miete bearbeitet. Das Geld der alten Firma hab ich immer noch nicht :-( - ist aber unterwegs wie die mir schriftlich und auch telefonisch ständig versichern. Tue ja schon nichts mehr anderes als ständig nachzufragen und zu forschen :-(

Mein Vermieter ist stocksauer, hat mir mit Kündigung gedroht. Im ALG II Antrag steht ich brauche einen Mietvertrag (hab ich keinen - und eben diese Mietbescheinigung die mein Vermieter nicht unterschreibt ansonsten wird der Antrag nicht bearbeitet. Auch wenn die auf den Kontoauszügen der letzten 3 Monate welche ich ja auch abgeben musste, das die Miete eine Höhe von XXX hat.
Ich kann meinen Vermieter auf eine Art verstehen, doch wenn er unterschreiben würde dann wär das alles nicht. Ich wohne nun schon seit 8 Jahren hier, in dieser Zeit hab ich meine Miete immer überpünktlich bezahlt - er buchte immer am 28. des Vormonats ab. Und nun das :-(

Naja nun steh ich da und bin verzweifelt. Kann nicht mehr schlafen, ehrlich.Ein Job findet sich auch nicht und weiter kann ich nichtmal mehr Bewerbungen schreiben, hab nämlich kein Geld mehr. Letzte Woche konnte ich nichtmal zum Arzt gehen. Wenn ich meine Oma nicht hätte dann hätte ich nichtmal etwas zu essen - scheiss Bürokratie.

So ich hoffe das ist nicht allzu durcheinander. Bin nämlich am heulen. Geht im Moment nicht anders. Da haste immer gearbeitet und nun so eine Scheisse und die ganze Existens geht den Bach runter :-(

Liebe Grüße und danke und natürlich gute Nacht
Denise

hexxxxle
23.04.2005, 02:54
Zu meinem Verdienst:

Call Center I : 800 Euro fest sonst nichts
Call Center II 600 Euro plus Provision

Von der alten Firma stehen noch Lohn Dezember und Januar aus. Dezember 1/3 und Januar voll. Ab Februar dann Call Center II.

Nur so als Überblick :-)

Betroffener
23.04.2005, 12:13
@hexxxle,

Denise,

http://www.smiliemania.de/smilie132/00000965.gif Zu allererst möchte ich mich bedanken, daß Du hier Dein Herz ausgeschüttet hast. Da mußte wohl anständig Druck raus. Andererseits offenbarst Du uns hier einige Details Deines Lebens, die weder hier noch woanders jemanden was angeht, der nicht aus Deiner persönlichen Umgebung kommt und worauf Du unter weniger Druck möglicherweise verzichtet hättest. Als kleiner Hinweis: Die Inhalte des Forums sind auch unter Google auffindbar.

Zurück zur Frage:
Du wohnst seit 8 Jahren dort und und hast weder einen Mietvertrag (es muß doch irgendein Dokument geben, mit dem Du Dich bei der Meldestelle angemeldet hast - die wollen da auch einen Mietvertrag oder vergleichbares sehen), noch jährliche Nebenkostenabrechnungen oder Mieterhöhungen auf Papier oder sonstwas, aus der die vereinbarte Höhe der Miete, der Heizkosten usw. draus hervor geht ?
Das kann ich kaum nachvollziehen.

Üblicherweise sollte dem Amt auch die Abbuchung des Vermieters vom Konto als Nachweis ausreichen. Notfalls machst Du eine formlose Aufstellung, aus der Deine Anschrift, die des Vermieters, die Größe der Wohnung und die Höhe der Kaltmiete und der Nebenkosten und der Heizkosten ersichtlich ist und gehst mit den Kontoasuszügen und der Aufstellung wieder hin und weist bei Rückfragen auf die Mietbescheinigung darauf hin, daß der Vermieter sich weigert, diese Auszufüllen. Wenn Du die Heizkosten nicht weißt, rufe in der Verbrauchzentrale an und lasse Dir für Deinen Wohnort und Art der Wohnung die Basiswerte für die maximale Miethöhe (Euro/qm) und Heizkosten (Euro/qm) für ALG-II Empfänger durchgeben. Das rechnest Du dann über Deine Quadratmeter für Deine Wohnung so aus, daß dabei die volle Höhe der Miete rauskommt.
Wenn der/die SachbearbeiterIn wieder rumzickst, verlange den Chef, wenn der auch rumzickt, wieder dessen Chef usw.
Sobald das an sich anerkannt ist (der Antrag wurde angenommen) parallel sofort bei der Gelegenheit Vorschußzahlung verlangen, damit Du nicht auf die Straße gesetzt wirst. AUch hier muß ggf. die Hackordnung der Behörde wieder durchlaufen werden. Am Besten gleich mit Deinem letzten Anspprechpartner auch diesen Punkt gleich klären. Du mußt Dich durchsetzen.

Beispiel dazu: Die andere (weibliche) Hälfte unserer Wohngemeinschaft hatte nur eine Vereinbarung vorgelegt, die einige Sachen innerhalb der Gemeinschaft regelte, die Größe der Wohnung und die Höhe der Miete und Heizkosten auswies (da von 1999 war alles in DM) und ihren Anteil daran. Auf dem Antrag natürlich in Euro. Darauf gab es problemlos Wohngeld zum Mietanteil neben dem ALG-II. Die vorgelegte Kopie haben die nicht mal behalten.

Im Gesetz steht nirgends was von einem Mietvertrag oder einer Mietbescheinigung, sondern sinngemäß nur was von einem Dokument, daß die Miethöhe und Nebenkosten nachvollziehbar ausweist. Mit Deiner Aufsatellung und dem Nachweis der Zahlung auf den Kontoauszügen hast Du damit Diesen Teil glaubhaft nachgewiesen und es ist wieder ein Punkt abgehakt. Leider aufgrund der Sturheit der Behörde (möglicherweise auch ein bißchen wegen Deiner Naivität) viel zu spät.

Zu den ausstehenden Gehaltszahlungen würde ich auch nicht mehr lange warten, sondern einen gerichtlichlichen Mahnbescheid beantragen. Vorher beim Gericht anrufen, wer und wo die Zuständigkeit liegt. Frage dabei auch gleich, was das kostet. Ich habe noch eine Zahl um 30 (Euro oder DM) im Hinterkopf. Bei Erfolg muß die Firma das mit bezahlen ebenso Deine Auslagen. Du kannst auch Zinsen für die Zeit des nicht bezahlten Gehaltes verlangen.

Das ist relativ einfach und die Leute beim Gericht helfen Dir auch beim ausfüllen, wenn Du ein bißchen auf "hilflos" machst. Den Vordruck dazu gibt es in jedem besseren Schreibwarenladen. Wenn die Firma dann nicht darauf reagiert, kannst Du immer noch entscheiden, was Du weiter unternehmen willst. Notfalls kommt dann der Gerichtsvollzieher zu denen, was die sicherlich vermeiden wollen und Du hast zumindest einen vollstreckbaren einklagbaren Titel in der Hand.

http://www.smiliemania.de/smilie132/00000969.gif