Unglücksrabe
25.01.2006, 07:32
Guten morgen zusammen,
habe im August 2005 einen Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung ... (SGB II) gestellt.
Am 09. September 2005 habe ich - da ich einen Job gefunden habe - einen Antrag auf Löschung meiner bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten (§84 Abs. 2 SGB X) gestellt.
Wollte folgende Daten gelöscht haben: - Angaben über Vermieter, - Daten über Krankenversicherung und - Angaben über Schule des Kindes.
Habe einen entsprechenden Nachweis verlangt, dass ich die Datenlöschung überprüfen kann.
Seit 09. September 2005 habe ich von der ARGE nichts mehr gehört.
Was kann ich tun? Gibt es Musterschreiben? Falls ja, wo?
Vielen Dank
habe im August 2005 einen Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung ... (SGB II) gestellt.
Am 09. September 2005 habe ich - da ich einen Job gefunden habe - einen Antrag auf Löschung meiner bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten (§84 Abs. 2 SGB X) gestellt.
Wollte folgende Daten gelöscht haben: - Angaben über Vermieter, - Daten über Krankenversicherung und - Angaben über Schule des Kindes.
Habe einen entsprechenden Nachweis verlangt, dass ich die Datenlöschung überprüfen kann.
Seit 09. September 2005 habe ich von der ARGE nichts mehr gehört.
Was kann ich tun? Gibt es Musterschreiben? Falls ja, wo?
Vielen Dank