Nemo
25.01.2006, 10:32
Hallo,
meine Freundin ist Studentin und wir haben ein Kind, ich bin Arbeitslos und Alg.2 Empfänger.
Nun meine Frage , da meine Freundin im 2. Erziehungsjahr ist hat sie für diesen Zeitraum anspruch auf Alg.2? Und welche Unterstützung kann sie beantragen, nach Ablauf des 2. Erziehungsjahres? Kann sie Bafög beantragen, obwohl sie die Regelstudienzeit schon überschritten hat (Hilfe zum Studienabschluß nach § 15 Abs.3a)? Sie ist am überlegen, ob sie weiter studieren soll oder nicht, da wir uns dies rein finanziell nicht mehr leisten könnten.
Für hilfreiche Tips wären wir sehr dankbar.
meine Freundin ist Studentin und wir haben ein Kind, ich bin Arbeitslos und Alg.2 Empfänger.
Nun meine Frage , da meine Freundin im 2. Erziehungsjahr ist hat sie für diesen Zeitraum anspruch auf Alg.2? Und welche Unterstützung kann sie beantragen, nach Ablauf des 2. Erziehungsjahres? Kann sie Bafög beantragen, obwohl sie die Regelstudienzeit schon überschritten hat (Hilfe zum Studienabschluß nach § 15 Abs.3a)? Sie ist am überlegen, ob sie weiter studieren soll oder nicht, da wir uns dies rein finanziell nicht mehr leisten könnten.
Für hilfreiche Tips wären wir sehr dankbar.