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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : jahresbilanz


lsdan
19.02.2007, 15:08
hu all,
eine sache verstehe ich nicht. bei einer selbstständigen tätigkeit weiß ich doch erst am ende des jahres was ich wirklich verdient habe. einnahmen abzüglich ausgaben = gewinn/einkommen, weiß doch jedes kind...
momentan beziehe ich noch alg1 (300 euro) und zusätzlich alg2 für meine tochter und miete. ich hätte die chance einen job für 800 euro im monat zu bekommen, müßte mir dafür aber ein neues mac book für ca. 1200 euro anschaffen, sonst bekomme ich den job nicht. dann würde ich in diesem falle mit meinen ersten zwei monatseinkommen das macbook bezahlen...wie läuft denn das genau?? ich finde die reglung seltsam..oder soll ich lieber gleich gelder zur aufnahme der selbstständigkeit beantragen?

vielen dank für eure hilfe,
daniel

StephanK
19.02.2007, 15:20
:welcome: Isdan,
eines verstehe ich nicht so recht: geht es nun um einen "Job" - also um "abhängige Beschäftigung", für die Du Vorleistungen erbringen sollst oder geht es (doch) um eine selbständige Tätigkeit?

lsdan
20.02.2007, 12:59
ja, es geht um selbstständige arbeit (freelancer)

StephanK
20.02.2007, 13:43
Vorausgeschickt: Ich bin leider kein Fachmann für die Einkommensberechnung von Selbständigen.

bei einer selbstständigen tätigkeit weiß ich doch erst am ende des jahres was ich wirklich verdient habe. einnahmen abzüglich ausgaben = gewinn/einkommen, weiß doch jedes kind...Ja, das weiss sogar der Gesetzgeber. Dennoch muss man bei einer bedarfsabhängigen Leistung wie Alg II irgendeine Berechnungsbasis haben.

Die Bundesagentur für Arbeit versucht dieser Schwierigkeit folgendermaßen zu entgehen: (2) Grundlage ist das Einkommen für das Kalenderjahr, in dem der Bewilligungsabschnitt beginnt. Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben für das Kalenderjahr sind als Selbsteinschätzung darzulegen (Vordruck BA Alg II – Z 2.1 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt21-Einkommenserklaerung.pdf)); als monatliches Einkommen ist ein Zwölftel zu Grunde zu legen. Die Schätzung soll auf früheren Betriebsergebnissen basieren und kann anhand einer Steuerentscheidung über das Vorjahresergebnis oder, falls eine solche noch nicht vorliegt (z.B. bei Neugründung), durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Prognose des Steuerberaters) belegt werden.

(3) Bei Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich die Vorlage einer qualifizierten Gewinnermittlung (Einnahmen / Ausgaben-Rechnung) zu verlangen. Nur wenn die Vorlage einer solchen Rechnung nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, sind im Ausnahmefall (§ 2a Abs. 1 Satz 3 Alg II-V) die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Betriebsausgaben pauschal in Höhe von 20 vom Hundert der Betriebseinnahmen abzusetzen.

(4) Bei der Entscheidung über den Antrag ist abzuwägen, ob die Einkommensschätzung hinreichend sicher ist. Ist dies nicht der Fall, ist über den Leistungsanspruch gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a SGB II i. V. m. § 328 SGB III vorläufig zu entscheiden. Grundlage für die endgültige Entscheidung bildet der vom Finanzamt für das Berechnungsjahr festgestellte Gewinn (Einkommensteuerbescheid).
Auf die Vorläufigkeit der Entscheidung und die Pflicht zur Vorlage des endgültigen Einkommensteuerbescheides ist im Bescheid hinzuweisen.
(Quelle (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/GesetzestextAend-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf), PDF-Seite 18 f., Hervorhebungen von mir)Ob die Anschaffungskosten für den Computer allerdings auf einmal geltend gemacht werden können oder - analog zur steuerlichen Abschreibung - womöglich auf drei Jahre verteilt werden müssen weiss ich leider nicht.

lsdan
20.02.2007, 15:37
Vielen Dank Stephan, super Auszug von der Bundesagentur - hilft mir schon extrem weiter. natürlich müßte ich den computer normal abschreiben - über 3 jahre ganz richtig. wie würde es denn dann konkret ausschauen? ich erwarte jährlich einen umsatz von 9600 Euro abzüglich Ausgaben (Gewinnermittlung) 1600 Euro = 8000 Gewinn
wie in §2 in Zwölftel: 666 Euro/Monat

mein Dedarf mit Tochter;Wohnung usw. liegt momentan bei ca. 800 Euro
Würde ich dann die restlichen 144 Euro von der AG bekommen oder weiterhin mein herkömmliches ALG2 + 130 Freibettag/Monat dazu?

Liebe Grüße und Danke,
Daniel

StephanK
20.02.2007, 18:02
Computer-Abschreibung: Ich weiss nicht, ob Du die monatlichen € 33,33 bzw. jährlichen € 400 schon vom Gewinn abgezogen hast oder nicht.

Die Einkommensfreibeträge sind bei Selbständigkeit die gleichen wie bei abhängiger Tätigkeit. Wenn Dein Monats(netto)einkommen bzw. -(rein)gewinn abzüglich Versicherungsbeiträge über € 400 liegen wird, gibt es vom 1. bis zum 400. Euro einen Freibetrag von 20 %, vom 401. Euro an von 10 %.

Bei angenommenen 666 €/Monat wäre das also (ohne Versicherungsbeiträge gerechnet) ein Freibetrag von ca. € 127 , der anrechnungsfrei bliebe, die restlichen € 539 würden auf das Alg II angerechnet, so dass bei einem Bedarf von derzeit ca. € 800 ein Alg II-Restbetrag von ca. € 261 bliebe.

Sei Dir aber bewusst, dass es nicht beliebig lange so laufen wird. Mit Alg II kann man nicht dauerhaft eine nicht kostendeckende Selbständigkeit ko-finanzieren (es sei denn, man macht es im großen Stil und baut Kohle ab oder so... :wink: ). Mit anderen Worten: Früher oder später wird die ARGE maulen anfangen und Dir "nahelegen", Dir einen Job zu suchen, der Dich aus der Hilfebedürftigkeit heraus bringt. Noch mal anders formuliert: "Wachstumsorientierung" ist angesagt...