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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : alg II von partner - muss ich mich anlegen lassen?


cori
25.01.2006, 15:10
hallo alle zusammen
also mal kurz eine, zwei, drei vielleicht blöde fragen, zuvor aber situationsbeschreibung: mein freund/partner ist arbeitslos, muss nun alg II beantrage. ich studiere - bekomme also nix, arbeite sowieso nebenher (minijob).

er hatte schon mal angefangen antrag zu stellen, dann aber wegen event. job nicht weiterverfolgt, job hat nicht geklappt, arbeitsamt hatte aber alle unterlagen von mir (also lohnabrechnungen, mietvertrag, krankenkasse.....), diese aber zurückgeschickt weil er sich aus oben genannten gründen nicht mehr gemeldet hatte.... .

ich habe aber eigentlich echt keine lust denen noch meine kontoauszüge, bestätigung vom arbeitgeber, vermieternachweis... vorzulegen - ich hab nix zu verbergen, aber irgendwie geht mir das zu weit.....

hier nun meine frage (n): da wir zusammen wohnen geht das nicht anderst - oder? und wenn er mich nun einfach nicht angibt? können die einfach vorbeikommen und kontrollieren?......

StephanK
25.01.2006, 18:08
:welcome: cori,
Du spielst für den Alg II-Antrag Deines Freundes nur dann eine Rolle, wenn Ihr eine "eheähnliche Gemeinschaft" seit. Das ist aber keineswegs jedes zusammenwohnende Pärchen.
Schau Dir bitte mal den entsprechenden Abschnitt hier in Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#23) an. Wenn Ihr - was wahrscheinlich ist - keine eheähnliche Gemeinschaft seit, dann hat Dein Einkommen keinen Einfluss und braucht auch nicht angegeben zu werden.
Da Ihr aber die Wohnung teilt, muss schon erklärt werden, warum und wie Miete und Nebenkosten aufgeteilt werden; also völlig außen vor wirst Du nicht bleiben können.
Unangemeldete Kontrollbesuche muss und sollte man nicht einlassen.

cori
25.01.2006, 20:55
hallo stephank zunächst mal vielen dank für deine antwort!!

ich habe mich hier heute mal ausgiebig "vergnügt" und einige wertvolle infos gesammelt.

was ich vergessen hatte in meiner frage zu erwähnen ist die wahrscheinlich nicht unerhebliche tatsache, daß mein freund kein eigenes konto hat (auch keines eröffnen kann) und sein alg bisher auf mein konto überwiesen wurde (und dies auch weiter so laufen soll, denn wenn er sich das nun auf einmal per scheck geben lässt ist das doch schon seltsam???)..... damit ist eine eheähnliche gem. schaft - auch wohl durch die tatsache, daß die whg. bereits seit rund 4 jahren (steht ja auch aufm mietvertrag das datum drauf) von uns gemeinsam gemietet und bewohnt ist - gegeben....oder?

naja, mal sehen ..... viel erfolg euch allen