Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kurzung bei 1€Job
...weil ich niergend wo es nachfragen kann (ohne Sanktionen)
bitte ich die die Forummietglieder um hilfe (Antwort)
Meine Frage: wie ist das verhältnis (ALG II kurzungen) zu Krankennersicherung?
werden jemandem bei Wegfall der Leistung weiter Krankenversicherungbeitrege durch ARGE weiter bezahlt?
..Und noch eine Frage: wer kann mir & 15a Erklären ?
Meiner Frau ist zu 1€ Job verdonert trotz das die niemals irgrndwelche Leistungen bezogen hat? Koliediert es nicht mit § 15a?oder verstehe ich der § falsch???
Danke voraus
INnetz
StephanK
20.02.2007, 10:35
:welcome: innetz, wie ist das verhältnis (ALG II kurzungen) zu Krankennersicherung?
werden jemandem bei Wegfall der Leistung weiter Krankenversicherungbeitrege durch ARGE weiter bezahlt?Das lässt sich so allgemein kaum beantworten. Bitte erkläre genauer, warum wessen Leistung wegfällt und ob sie wirklich komplett wegfällt oder nur gekürzt wird.
.Und noch eine Frage: wer kann mir & 15a Erklären ?
Meiner Frau ist zu 1€ Job verdonert trotz das die niemals irgrndwelche Leistungen bezogen hat? Koliediert es nicht mit § 15a?oder verstehe ich der § falsch???Lies ihn einfach mal, er ist kurz :wink: Erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, weder nach diesem Buch
noch nach dem Dritten Buch (d.h. Arbeitslosengeld) bezogen haben, sollen bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angeboten werden.Auf gut Deutsch: Wer im Hinblick auf Erwerbsarbeit ein "unbeschriebenes Blatt" oder schon lange aus dem Arbeitsleben 'raus ist, soll nach Meinung des Gesetzgebers erst mal wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden. Platter formuliert: man testet erst mal, ob er oder sie überhaupt (noch) mit geregelter Arbeit klar kommt.
Nun weiss ich nichts darüber, was Deine Frau vorher gemacht hat (vielleicht einfach einen ordentlichen Haushalt geführt?), aber so ist das Gesetz nun mal...
ich möchte mich mich shr bedanken für so schnele Antwort.
bei die zweite Frage hat mir dein antwort wirklich geholfen es zu verstehen.
Was aber mir nicht gelungen war trotz mehrfache lesen. :-)
was meine erste frage angeht. Ich habe mir der Antwort telefonisch geholt bei Arbeits Ministeriun, Abteilung ALG I und ALG II
und es lautet: bei wegfall von ALG II leistungen, ist man auch nicht Krankversichert.
Ich weiss nicht ob es erlaubt ist weiter Tel. nummer zu geben
Wen nicht, bitte um korektur.
Aber vieleicht spart es Zeit von leute die es suchen.
Arbeits Ministerium für Arbeit udn Soziales Info für ALG I und II
noch mal danke.
INnetz
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