Betroffener
23.04.2005, 21:02
Widerstand gegen EU-Verfassung
Union befürchtet Entmachtung des Bundestages
Link zur Tagesschaumeldung: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4280634_REF1,00.html
In der Debatte um die EU-Verfassung ist derzeit Frankreich das prominenteste Sorgenkind. Dort entscheidet am 29. Mai die Bevölkerung über das nach zähen Verhandlungen gefundene Vertragswerk. Doch während Politiker dieses als "historisch" bewertet hatten, vertreten die Franzosen offensichtlich mehrheitlich eine andere Meinung: Eine Ablehnung ist durchaus wahrscheinlich.
In Deutschland kann die Bevölkerung ihren Willen zur Verfassung nicht direkt kund tun. Diese steht im Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung. Doch auch unter den dortigen Vertretern gibt es wachsenden der Widerstand gegen das Papier in seiner jetzigen Form. Laut einem Bericht der "Bild am Sonntag" wollen bislang rund 20 Abgeordnete vor allem der CSU aber auch von der CDU entgegen der offiziellen Unions-Linie mit Nein stimmen, wenn am 12. Mai im Bundestag über Annahme oder Ablehnung entschieden wird.
"Das deutsche Parlament wird entmachtet"
Als Hauptkritikpunkt führen die Abgeordneten eine "Entmachtung" des Parlaments an. "Rund 80 Prozent der Gesetzgebung wandern nach Brüssel", sagte der stellvertretende CSU-Landesgruppenchef Gerd Müller dem Blatt. Bei zentralen Entscheidungen müsse auch weiterhin der Bundestag gefragt werden, forderte er. Auch der CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein will mit Nein stimmen: "Brüssel erhält immer mehr Macht ohne demokratische Kontrolle. Wir werden von Bürokraten in Brüssel regiert." Die sächsische CDU-Abgeordnete Veronika Bellmann sagte, sie plädiere zwar stark für die europäische Einigung. Aber diese EU-Verfassung sei vom Bürger meilenweit entfernt. "Die Bürger verstehen Europa nicht mehr."
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Abstimmung der EU-Verfassung:
In den meisten der 25 EU-Staaten entscheidet entweder eine Volksabstimmung (Irland, Großbritannien, Dänemark, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Polen, Tschechien, Portugal und Spanien) oder das Parlament (Schweden, Finnland, Litauen, Deutschland, Belgien, Österreich, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Italien, Griechenland, Zypern und Malta) über die Annahme der EU-Verfassung. Lediglich in Estland und Lettland sind momentan weder Referendum noch Parlamentsabstimmung geplant.
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Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" machen die Ministerpräsidenten der unionsgeführten Länder die von der Bundesregierung angestrebte Abstimmung des Bundesrates über die EU-Verfassung am 27. Mai von mehr Mitbestimmungsrechten in der EU abhängig. Bundeskanzler Gerhard Schröder werde sich am kommenden Donnerstag mit mehreren Ministerpräsidenten treffen, um darüber zu beraten.
Regierungssprecher Bela Anda sagte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, die Äußerungen der Union zur Europapolitik hätten "ein bedenkliches Ausmaß an Europafeindlichkeit angenommen".
Stoiber will andere Beitrittsverträge
Der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber verlangte von der Bundesregierung unterdessen, Nachbesserungen der EU-Beitrittsverträge mit Bulgarien und Rumänien durchzusetzen, um den Zustrom von Billigarbeitern weiter zu beschränken. Schröder hätte solche Hürden schon bei den Beitrittsverhandlungen errichten müssen, sagte Stoiber gegenüber der ARD. In der derzeitigen Form dürften die Verträge nicht unterzeichnet werden.
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Hintergrund
Die wichtigsten Punkte der neuen EU-Verfassung
Link zur Tagesschaumeldung: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3374722_REF1_NAV_BAB,00.html
Die von den Staats- und Regierungschefs der EU vereinbarte Verfassung ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von den Parlamenten aller 25 EU-Staaten gebilligt werden muss. Hier die wichtigsten Punkte:
EU-Ratspräsident: Statt von der bisher alle sechs Monate rotierenden Präsidentschaft wird die EU künftig zweieinhalb Jahre lang von einem Ratspräsidenten geführt und nach außen vertreten. Das Mandat kann erneuert werden.
Außenminister: Um die künftige gemeinsame Außenpolitik zu koordinieren und in der Welt zu vertreten, soll es einen EU-Außenminister geben. Bislang wurde die EU in solchen Fragen vom Trio aus der Ratspräsidentschaft, einem Außenkommissar und dem außenpolitischen Beauftragten vertreten. Partnern der EU war nicht immer klar, wer wofür zuständig ist.
EU-Kommission: Bei der Größe der künftigen EU-Kommission wird bis 2014 jedes Mitgliedsland einen Kommissar stellen können. Danach soll die Kommissionsstärke auf zwei Drittel der Mitgliedstaaten begrenzt werden, was bei einer EU der 27 Mitglieder 18 Kommissare bedeuten würde. Sie sollen im Rotationsprinzip wechseln, wobei die demografische und geografische Größe aller Mitgliedsstaaten berücksichtigt wird.
Mehrheitsentscheidungen: Um Entscheidung in Europa transparenter zu gestalten, wird ab November 2009 die doppelte Mehrheit eingeführt. Dann sollen die meisten EU-Ratsentscheidungen mit Zustimmung von mindestens 55 Prozent der Mitgliedsländer und mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung fallen. Gegen eine Entscheidung kann Veto eingelegt werden, wenn mindestens vier Staaten dagegen sind. Bisland mussten viele Entscheidungen einstimmig gefält werden.
Erhöhte Quoren bei sensiblen Fragen: Bei zahlreichen Entscheidungen der Wirtschafts- und Währungspolitik und anderen Bereichen mit eingeschränkten Kommissionsbefugnissen wie Teilen der Innen- und Justizpolitik können Entscheidungen noch leichter blockiert werden. Jedem Beschluss müssen 72 Prozent der Staaten und 65 Prozent der Bevölkerung zustimmen. Diese Quoren sind deutlich höher als die Schwellen von 55 und 65 Prozent bei anderen Themen mit Vorschlagsrecht der Kommission.
EU-Parlament: Gestärkt wird die Kompetenz des Europaparlaments. Mehr Rechte erhält es in der Agrar-, Struktur-, Justiz- und Innenpolitik. Hier werden die Abgeordneten gleichberechtigte Mitgesetzgeber. Auch in Haushaltsfragen bekommt das Parlament umfassende Mitspracherechte. Als Entgegenkommen an kleinere EU-Staaten wird die Mindestzahl der Europaabgeordneten von derzeit drei pro Land auf später sechs erhöht. Große Länder müssen bei einem auf maximal 750 Abgeordnete begrenztem Parlament künftig Sitze abgeben. Für Deutschland sind das drei der gegenwärtig 99 Sitze. Die Zahl der Abgeordneten steigt von jetzt 732 Abgeordneten auf 750.
Stabilitätspakt: Deutschland setzte sich mit der Forderung durch, dass die EU-Kommission bei der Überwachung nationaler Haushaltsdefizite weniger Kompetenzen erhält als im Entwurf der Verfassung vorgesehen. Zwar darf sie künftig die Feststellung eines Defizits vorschlagen, in Bezug auf die daraus folgenden Maßnahmen kann sie jedoch lediglich eine Empfehlung aussprechen, die eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitglieder zurückweisen kann. Diese Frage sorgte bis zum Ende des Gipfels für heftiges Tauziehen vor allem mit den Niederlanden.
Gottesbezug: Polen und andere Länder scheiterten mit dem Versuch, einen Gottesbezug in der Präambel der Verfassung zu verankern. Stattdessen gibt es nur einen Bezug auf das "kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas".
Nach der politischen Einigung von Brüssel muss der endgültige Vertragstext nun geschrieben und übersetzt werden, bevor er von den 25 Staats- und Regierungschefs der EU förmlich unterzeichnet werden kann. Danach muss die Verfassung für Europa, die künftig für über 450 Millionen Menschen gelten soll, in allen Mitgliedsländern ratifiziert werden. Dafür sind zwei Jahre vorgesehen. Ein Referendum wird es in Deutschland nicht geben.
Stand: 21.02.2005 14:05 Uhr
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Kommentar: So - nun wird vieles klarer. Offensichtlich ist wie bei der vor 6 Jahren! beschlossenen Feinstaubverordnung nun auch bei den Politikern (wie immer sehr zeitnah) aufgefallen, was das bevorstehende ratifizieren der EU-Verfassung wirklich bedeutet für die nationalen Parlamente und Regierungen - nämlich massiven Machtverlust für die nationalen (deutschen) Politiker und ebenso für die deutsche Gerichtsbarkeit. Damit dürfte dann auch der im Grundgesetz definierte deutsche Sozialstaat zur Geschichte unseres Landes gehören.
Solche massiven Eingriffe hätten nach meiner Meinung in jedem Land per Volksentscheid oder Referendum durch die Bürger zumindest mit entschieden werden müssen und auch über die Bedeutung der neben der Verfassung mitlaufenden Veränderungen informiert werden müssen. Nicht einmal für die Medien war das bislang ein Thema.
Insofern kann ich mir nur wünschen, daß die Franzosen standhaft bleiben und auch ggf. Deutschland und andere Länder, die noch nicht abgestimmt oder ratifiziert haben, das Thema verschieben, um noch wichtige sinnvolle Veränderungen einbringen zu können.
Wie Völker und Regierungen über eine Verfassung entscheiden können ohne jemals den übersetzten Text in Ihrer ureigenen Landessprache gesehen zu haben, wird mir auch ewig ein Rätsel bleiben.
Europa - das wundersame Wesen.
Union befürchtet Entmachtung des Bundestages
Link zur Tagesschaumeldung: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4280634_REF1,00.html
In der Debatte um die EU-Verfassung ist derzeit Frankreich das prominenteste Sorgenkind. Dort entscheidet am 29. Mai die Bevölkerung über das nach zähen Verhandlungen gefundene Vertragswerk. Doch während Politiker dieses als "historisch" bewertet hatten, vertreten die Franzosen offensichtlich mehrheitlich eine andere Meinung: Eine Ablehnung ist durchaus wahrscheinlich.
In Deutschland kann die Bevölkerung ihren Willen zur Verfassung nicht direkt kund tun. Diese steht im Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung. Doch auch unter den dortigen Vertretern gibt es wachsenden der Widerstand gegen das Papier in seiner jetzigen Form. Laut einem Bericht der "Bild am Sonntag" wollen bislang rund 20 Abgeordnete vor allem der CSU aber auch von der CDU entgegen der offiziellen Unions-Linie mit Nein stimmen, wenn am 12. Mai im Bundestag über Annahme oder Ablehnung entschieden wird.
"Das deutsche Parlament wird entmachtet"
Als Hauptkritikpunkt führen die Abgeordneten eine "Entmachtung" des Parlaments an. "Rund 80 Prozent der Gesetzgebung wandern nach Brüssel", sagte der stellvertretende CSU-Landesgruppenchef Gerd Müller dem Blatt. Bei zentralen Entscheidungen müsse auch weiterhin der Bundestag gefragt werden, forderte er. Auch der CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein will mit Nein stimmen: "Brüssel erhält immer mehr Macht ohne demokratische Kontrolle. Wir werden von Bürokraten in Brüssel regiert." Die sächsische CDU-Abgeordnete Veronika Bellmann sagte, sie plädiere zwar stark für die europäische Einigung. Aber diese EU-Verfassung sei vom Bürger meilenweit entfernt. "Die Bürger verstehen Europa nicht mehr."
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Abstimmung der EU-Verfassung:
In den meisten der 25 EU-Staaten entscheidet entweder eine Volksabstimmung (Irland, Großbritannien, Dänemark, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Polen, Tschechien, Portugal und Spanien) oder das Parlament (Schweden, Finnland, Litauen, Deutschland, Belgien, Österreich, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Italien, Griechenland, Zypern und Malta) über die Annahme der EU-Verfassung. Lediglich in Estland und Lettland sind momentan weder Referendum noch Parlamentsabstimmung geplant.
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Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" machen die Ministerpräsidenten der unionsgeführten Länder die von der Bundesregierung angestrebte Abstimmung des Bundesrates über die EU-Verfassung am 27. Mai von mehr Mitbestimmungsrechten in der EU abhängig. Bundeskanzler Gerhard Schröder werde sich am kommenden Donnerstag mit mehreren Ministerpräsidenten treffen, um darüber zu beraten.
Regierungssprecher Bela Anda sagte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, die Äußerungen der Union zur Europapolitik hätten "ein bedenkliches Ausmaß an Europafeindlichkeit angenommen".
Stoiber will andere Beitrittsverträge
Der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber verlangte von der Bundesregierung unterdessen, Nachbesserungen der EU-Beitrittsverträge mit Bulgarien und Rumänien durchzusetzen, um den Zustrom von Billigarbeitern weiter zu beschränken. Schröder hätte solche Hürden schon bei den Beitrittsverhandlungen errichten müssen, sagte Stoiber gegenüber der ARD. In der derzeitigen Form dürften die Verträge nicht unterzeichnet werden.
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Hintergrund
Die wichtigsten Punkte der neuen EU-Verfassung
Link zur Tagesschaumeldung: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3374722_REF1_NAV_BAB,00.html
Die von den Staats- und Regierungschefs der EU vereinbarte Verfassung ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von den Parlamenten aller 25 EU-Staaten gebilligt werden muss. Hier die wichtigsten Punkte:
EU-Ratspräsident: Statt von der bisher alle sechs Monate rotierenden Präsidentschaft wird die EU künftig zweieinhalb Jahre lang von einem Ratspräsidenten geführt und nach außen vertreten. Das Mandat kann erneuert werden.
Außenminister: Um die künftige gemeinsame Außenpolitik zu koordinieren und in der Welt zu vertreten, soll es einen EU-Außenminister geben. Bislang wurde die EU in solchen Fragen vom Trio aus der Ratspräsidentschaft, einem Außenkommissar und dem außenpolitischen Beauftragten vertreten. Partnern der EU war nicht immer klar, wer wofür zuständig ist.
EU-Kommission: Bei der Größe der künftigen EU-Kommission wird bis 2014 jedes Mitgliedsland einen Kommissar stellen können. Danach soll die Kommissionsstärke auf zwei Drittel der Mitgliedstaaten begrenzt werden, was bei einer EU der 27 Mitglieder 18 Kommissare bedeuten würde. Sie sollen im Rotationsprinzip wechseln, wobei die demografische und geografische Größe aller Mitgliedsstaaten berücksichtigt wird.
Mehrheitsentscheidungen: Um Entscheidung in Europa transparenter zu gestalten, wird ab November 2009 die doppelte Mehrheit eingeführt. Dann sollen die meisten EU-Ratsentscheidungen mit Zustimmung von mindestens 55 Prozent der Mitgliedsländer und mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung fallen. Gegen eine Entscheidung kann Veto eingelegt werden, wenn mindestens vier Staaten dagegen sind. Bisland mussten viele Entscheidungen einstimmig gefält werden.
Erhöhte Quoren bei sensiblen Fragen: Bei zahlreichen Entscheidungen der Wirtschafts- und Währungspolitik und anderen Bereichen mit eingeschränkten Kommissionsbefugnissen wie Teilen der Innen- und Justizpolitik können Entscheidungen noch leichter blockiert werden. Jedem Beschluss müssen 72 Prozent der Staaten und 65 Prozent der Bevölkerung zustimmen. Diese Quoren sind deutlich höher als die Schwellen von 55 und 65 Prozent bei anderen Themen mit Vorschlagsrecht der Kommission.
EU-Parlament: Gestärkt wird die Kompetenz des Europaparlaments. Mehr Rechte erhält es in der Agrar-, Struktur-, Justiz- und Innenpolitik. Hier werden die Abgeordneten gleichberechtigte Mitgesetzgeber. Auch in Haushaltsfragen bekommt das Parlament umfassende Mitspracherechte. Als Entgegenkommen an kleinere EU-Staaten wird die Mindestzahl der Europaabgeordneten von derzeit drei pro Land auf später sechs erhöht. Große Länder müssen bei einem auf maximal 750 Abgeordnete begrenztem Parlament künftig Sitze abgeben. Für Deutschland sind das drei der gegenwärtig 99 Sitze. Die Zahl der Abgeordneten steigt von jetzt 732 Abgeordneten auf 750.
Stabilitätspakt: Deutschland setzte sich mit der Forderung durch, dass die EU-Kommission bei der Überwachung nationaler Haushaltsdefizite weniger Kompetenzen erhält als im Entwurf der Verfassung vorgesehen. Zwar darf sie künftig die Feststellung eines Defizits vorschlagen, in Bezug auf die daraus folgenden Maßnahmen kann sie jedoch lediglich eine Empfehlung aussprechen, die eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitglieder zurückweisen kann. Diese Frage sorgte bis zum Ende des Gipfels für heftiges Tauziehen vor allem mit den Niederlanden.
Gottesbezug: Polen und andere Länder scheiterten mit dem Versuch, einen Gottesbezug in der Präambel der Verfassung zu verankern. Stattdessen gibt es nur einen Bezug auf das "kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas".
Nach der politischen Einigung von Brüssel muss der endgültige Vertragstext nun geschrieben und übersetzt werden, bevor er von den 25 Staats- und Regierungschefs der EU förmlich unterzeichnet werden kann. Danach muss die Verfassung für Europa, die künftig für über 450 Millionen Menschen gelten soll, in allen Mitgliedsländern ratifiziert werden. Dafür sind zwei Jahre vorgesehen. Ein Referendum wird es in Deutschland nicht geben.
Stand: 21.02.2005 14:05 Uhr
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Kommentar: So - nun wird vieles klarer. Offensichtlich ist wie bei der vor 6 Jahren! beschlossenen Feinstaubverordnung nun auch bei den Politikern (wie immer sehr zeitnah) aufgefallen, was das bevorstehende ratifizieren der EU-Verfassung wirklich bedeutet für die nationalen Parlamente und Regierungen - nämlich massiven Machtverlust für die nationalen (deutschen) Politiker und ebenso für die deutsche Gerichtsbarkeit. Damit dürfte dann auch der im Grundgesetz definierte deutsche Sozialstaat zur Geschichte unseres Landes gehören.
Solche massiven Eingriffe hätten nach meiner Meinung in jedem Land per Volksentscheid oder Referendum durch die Bürger zumindest mit entschieden werden müssen und auch über die Bedeutung der neben der Verfassung mitlaufenden Veränderungen informiert werden müssen. Nicht einmal für die Medien war das bislang ein Thema.
Insofern kann ich mir nur wünschen, daß die Franzosen standhaft bleiben und auch ggf. Deutschland und andere Länder, die noch nicht abgestimmt oder ratifiziert haben, das Thema verschieben, um noch wichtige sinnvolle Veränderungen einbringen zu können.
Wie Völker und Regierungen über eine Verfassung entscheiden können ohne jemals den übersetzten Text in Ihrer ureigenen Landessprache gesehen zu haben, wird mir auch ewig ein Rätsel bleiben.
Europa - das wundersame Wesen.