Dini46
20.02.2007, 18:40
Hallo liebe Leute!
Ich werde im März nach 3 Jahren Erziehungsurlaub arbeitslos sein. Danach bin ich offen für alles: Teilzeit-, Vollzeit-, Heimatarbeit.
Ich war heute nun beim Amt, um Arbeitslosengeld zu beantragen. Da ich noch keinen Termin beim Arbeitsvermittler hatte, musste der gute Mann es noch offen lassen, ob ich vollzeit- oder teilzeit-arbeitslos sein will. Das macht natürlich einen Unterschied bei der Zahlung aus. Er sagte, dass ich, wenn ich Geld für Vollzeit bekomme, und dann eine Vollzeit-Stelle ablehne, das Geld zurück zahlen muss. Das leuchtet mir ein.
Was ist aber, wenn ich vollzeit gemeldet bin, dann aber eine Teilzeit-Stelle sehe, und die vielleicht bekomme? Ich bin ja über alles froh. Muss ich dann auch etwas zurück zahlen?
Ich bedanke mich für Eure Antworten.
Liebe Grüße, Dini46
Ich werde im März nach 3 Jahren Erziehungsurlaub arbeitslos sein. Danach bin ich offen für alles: Teilzeit-, Vollzeit-, Heimatarbeit.
Ich war heute nun beim Amt, um Arbeitslosengeld zu beantragen. Da ich noch keinen Termin beim Arbeitsvermittler hatte, musste der gute Mann es noch offen lassen, ob ich vollzeit- oder teilzeit-arbeitslos sein will. Das macht natürlich einen Unterschied bei der Zahlung aus. Er sagte, dass ich, wenn ich Geld für Vollzeit bekomme, und dann eine Vollzeit-Stelle ablehne, das Geld zurück zahlen muss. Das leuchtet mir ein.
Was ist aber, wenn ich vollzeit gemeldet bin, dann aber eine Teilzeit-Stelle sehe, und die vielleicht bekomme? Ich bin ja über alles froh. Muss ich dann auch etwas zurück zahlen?
Ich bedanke mich für Eure Antworten.
Liebe Grüße, Dini46