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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : U25 - Keine Ausbildung!


Marius
26.01.2006, 10:38
Hallo,

Ich bin 23 Jahre alt und wurde mit 19 zu Hause rausgeschmissen da ich große Probleme mit meiner alleinerziehenden Mutter hatte.

Ich habe zu dieser Zeit Zivildienst gemacht und nebenbei war ich hauptberuflich selbständig bis zum Jahr 2005.

Im Jahr 2005 musste ich mein Gewerbe abmelden und vorrübergehend wieder bei meiner Mutter einziehen da ich meine Wohnung in der ich vier Jahre allein gelebt habe verloren habe.

Ich habe keine Ausbildung.Jetzt lebe ich wieder in
einer eigenen Wohnung die vom Amt bezahlt wird.

Das Jobcenter hat jetzt Bewerbungsunterlagen,Passbild und einen Lebenslauf angefordert.

Ich Angst das sie alle Harz4 Leistungen streichen und ich meine Wohnung verliere wenn sie sehen das ich U25 und keine Ausbildung habe.

Wie soll ich am besten vorgehen?

Welche Bescheinigungen oder ähnliches kann ich vorlegen das das auf keinen Fall passiert?

Meine Eltern haben mich nie unterstützt und nie Unterhalt bezahlt!

Bitte helft mir!

Danke Marius

StephanK
26.01.2006, 11:48
:welcome: Marius,
ich denke, dass bei Deiner Situation zwei Dinge getrennt betrachtet werden müssen:
1. Die Sache mit selbständig wohnen
2. Die Frage, ob Du von Deiner Mutter finanziell etwas zu fordern hättest.

Zu 1: Ich denke, dass Du dazu vor allem das Gespräch mit dem Alg II-Träger suchen solltest. Auch wenn Deine selbständige Tätigkeit leider den Bach runter gegangen ist hast Du ja dadurch schon gezeigt, dass Du auf eigenen Füßen stehen kannst und vor allem willst. Das ist eine andere Situation als bei Leuten, die nur nicht mehr bei den Eltern wohnen wollen, aber sonst nix auf die Reihe kriegen. Das solltest Du dem Alg II-Träger rüberbringen.
Das wird Dir um so besser gelingen, je eher Du mit eigenen Vorstellungen hinsichtlich einer Ausbildung oder anderer beruflicher Perspektiven aufwarten kannst und nicht nur als ratlos-Ratsuchender dastehst.
Es wird also viel von Deiner Vorbereitung und Deine Überzeugungskraft abhängen, aber wenn Du in der Aug-zu-Aug-Begegnung nicht wesentlich weniger gewandt bist als hier schriftlich, habe ich da auch keine Bedenken. :-)

Zu 2: Da sieht es schon anders aus. Lies Dir bitte mal den entsprechenden Abschnitt in http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#26) durch. Deine Eltern sind durchaus noch verschärft unterhaltspflichtig, und der Alg II-Träger kann Dir sagen, Du sollest erst mal dort anklopfen. Auch da hilft nur die offene Schilderung der Situation. Der Alg II-Träger kann dann von sich aus versuchen, das Geld, das er Dir zahlt, von Deinen Eltern zurückzuholen. Aber damit muss er sich dann herumbeißen und nicht Du, und Du solltest Dir das auch nicht auf's Aug' drücken lassen; Du bist nicht verpflichtet, Deine Eltern auf Unterhalt zu verklagen.

Marius
26.01.2006, 11:59
Vielen Dank Stephan!Du hast mir sehr weitergeholfen!

Nadine1983
17.10.2006, 21:15
Hallo Marius,

ich habe deinen Eintag gelesen, weil ich selbst Probleme mit den Ämtern habe. Mir ist aufgefallen und daher meine folgende Frage...
Wie kommt es, das du eine eigene Wohnung vom Amt bezahlt bekommst? Ich werde nämlich andauernd abgewiesen, da ich erst 22, also unter 25 bin. Ich solle bei meinen Elern wohnen... (was aber nicht geht, aber das würde zu lang dauern :-? )

Würde mich sehr freuen, wenn du mir einen Tip oder Hilfestellungen geben könntest...

MfG Nadine