Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übernahme für Kosten abgelehnt!
bergmann
21.02.2007, 10:44
Hallo,
ich habe bei meiner zuständigen Stelle einen Antrag auf Erstausstattung gestellt. Ich habe keinen Kühlschrank, Ofen, Schränke usw. Also: NICHTS!
Jetzt wurde der Antrag abgelehnt, mit der Begründung: Das die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse ergibt, das ich in der Lage bin, die Kosten dafür aus eigenen Mitteln zu tragen! Das ganze könnte ich mir innerhalb von 6 Monaten zusammensparen!
Die Entscheidung beruht auf § 23 Abs. 3 SGB II
Hallo, ich bekomme 645 € für Miete, Strom, Heizung usw. Wie soll ich kochen, Waschen...Essen. Leben? Ich habe 3 Kinder, wenn die zu besuch kommen...Wie sollen die schlafen? Was sollen sie Essen...Wie soll ich deren Wäsche waschen?
Kann doch alles nicht sein. Ich bitte um Hilfe!
Gruß
B.
StephanK
21.02.2007, 11:35
:welcome: Bergmann,
bist Du denn frisch umgezogen oder wieso fehlt's Dir an so vielem?
bergmann
21.02.2007, 12:07
:welcome: Bergmann,
bist Du denn frisch umgezogen oder wieso fehlt's Dir an so vielem?
Nein, das war ich vor ca. 5 Monaten. Habe alles bei Frau und kindern gelassen! Das mir eine erstattung zusteht wusste ich damals nicht. Jetzt ziehe ich halt um, sehe meine kinder regelmäßig. Wie soll ich denen was kochen, wo sollen die schlafen? Wie soll ich wäsche waschen?
StephanK
21.02.2007, 12:23
Habe alles bei Frau und kindern gelassen!Das war freilich nicht gerade klug. Die Dir gehörenden Dinge hättest Du mitnehmen sollen, vor allem, wenn Du schon seinerzeit von Alg II lebtest. Als Alg II-Bezieher hat man nun mal nix zu verschenken.
Jetzt ziehe ich halt um...Noch mal, oder wie ist das gemeint?
Anscheinend hast Du Dir seit Deinem Auszug "irgendwie" beholfen.
Das ändert eigentlich nichts an der Notwendigkeit einer Erstausstattung.
Die von Dir zitierte Begründung der Ablehnung deutet darauf hin, dass Du zusätzlich zum Alg II Einkommen oder Vermögen hast. Wenn das so ist, fragt sich schon, ob Du die Kosten für die Erstausstattung nicht selbst aufbringen kannst.
Die gesetzliche Regelung Leistungen für
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, (...)
sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.ist ziemlich wolkig und lässt den dafür zuständigen Kommunen weite Spielräume. Deswegen ist es schwierig, im Einzelfall zu sagen, welche konkreten Ansprüche es gibt oder nicht.
Ich kann Dir nur empfehlen, gegen die ablehnende Entscheidung schriftlich und nachweisbar Widerspruch einzulegen. Ob die Anrufung des Sozialgerichts sich lohnen würde, kann ich nicht beurteilen.
bergmann
21.02.2007, 12:28
Nein, da hatte ich noch für einen Monat Arbeit, bin dann gekündigt worden!
Und nein, ich habe keine Nebeneinkünfte, keine Freundin die was dazu gibt usw!
Ich bin da ziemlich ratlos!?
bergmann
23.02.2007, 07:36
Hat keiner eine Idee, was man da machen könnte?
StephanK
23.02.2007, 10:26
Ich zitiere mich nur ungern selbst, aber anscheinend ist es nötig: Ich kann Dir nur empfehlen, gegen die ablehnende Entscheidung schriftlich und nachweisbar Widerspruch einzulegen. Ob die Anrufung des Sozialgerichts sich lohnen würde, kann ich nicht beurteilen.
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