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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ergänzendes ALGII für Frau und Kind, wenn Mann Selbständig?


Knutschkugel
26.01.2006, 11:28
Mein - zur Zeit getrennt lebender Mann - ist selbständig, wobei er gerade soviel verdient, dass er alleine überleben kann. :sad:

Inzwischen sind wir an dem Punkt angelangt, dass wir es nocheinmal miteinander probieren wollen und an unserer Ehe festhalten wollen. Dementsprechend möchten wir wieder als Familie (unser Sohn ist 1/2 Jahr alt) zusammenziehen. :-)

Allerdings sind wir jetzt völlig ratlos, wie das jetzt finanziell zu realisieren wäre? Bis mein Mann soweit ist, mit seiner frisch aufgebauten Selbständigkeit genug Geld für 3 zu verdienen wird es sicher noch einige Zeit dauern & ist im Moment für uns nicht abschätzbar.

Ich habe jetzt gehört, dass es die Möglichkeit gibt "ergänzendes ALGII" zu beziehen und hier im Forum schon folgende Auskunft erhalten:

Wenn Ihr wieder zusammenlebt wird es - vorausgesetzt, Dein Alg II-Bezug dauert noch an - auf das Einkommen Deines Mannes ankommen. Wenn es "niedrig genug" ist, gibt es für die gesamte Familie (Bedarfsgemeinschaft) noch das ergänzende Alg II, damit Ihr auf das Alg II-Niveau (745 € + Kosten der Unterkunft) kommt, wobei aber das Nettoeinkommen Deines Mannes angerechnet wird. Der genannte Betrag ist also sozusagen Obergrenze, die Ihr nicht nennenswert werdet überschreiten können.

Nun habe ich immernoch 1000 Fragen dazu:

Mit dem Thema Selbständigkeit & drumherum kenne ich mich auch nicht gerade gut aus - im Gegensatz zum Moderator "Betroffener", der Dir/Euch dazu eher wird weiterhelfen können.

Huhu "Betroffener" :D

Wenn wir als Familie ergänzendes ALGII beziehen, gibt es dann andere "Regeln".

Wie lange wäre das zum Bsp. möglich & könnte das Amt meinen Mann "zwingen" seine Selbständigkeit aufzugeben, wenn es in deren Augen nicht lukrativ genug ist? Er möchte sich halt gerne eine kleine Firma (Handwerk) aufbauen & das wird von der Auftragslage abhängig sein, wie schnell das gelingt. Gibt es vielleicht Infoseiten für "Selbständigkeit & ALGII"?

Wie wird das ergänzende ALGII berechnet? Monatlich? Halbjährlich? Es könnte sich ja jeh nach Auftragslage kurzfristig ändern....:s???:

Gibt es irgendwo gute Infoseiten im Netz dazu?

PS: Mein Thread mit Hintergurundinfos (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=52102)

Snoox
26.01.2006, 12:54
Hallo Knutschkugel 8)

Selbstständige haben genauso wie Lohnabhängige Anspruch auf Alg II.
Voraussetzung hierfür: das selbstständige Einkommen liegt unter dem Alg II-Bedarf.
Soweit ich weiß, müsste das AlgII jeden Monat neu berechnet werden, da das Einkommen eines Selbstständigen stark schwankt.
Und Dein Mann kann verpflichtet werden eine unselbstständige Arbeit anzunehmen, wenn er sich als Selbstständiger nicht in baldiger Zukunft unabhängig vom Alg II machen kann.

Grüße Snoox

Knutschkugel
26.01.2006, 13:02
Und Dein Mann kann verpflichtet werden eine unselbstständige Arbeit anzunehmen, wenn er sich als Selbstständiger nicht in baldiger Zukunft unabhängig vom Alg II machen kann.
Wie lange bekommt er dafür ungefähr Zeit?

Snoox
26.01.2006, 14:25
Das ist eine Ermessensfrage....
in einer Regelung in Bezug auf Sozialhilfe/AlgII OVG NI ZfF 1997,130 heißt es:

"Man muss Ihnen eine gewisse Zeit einräumen"


Grüße