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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzugskostenübernahme nach Ausland


helenaka
21.02.2007, 13:53
Hätten wir Anspruch auf Umzugskostenhilfe?

Ich habe in Estland einen Vollzeitjob für mich und für meinen Mann gefunden. Meine würde in Juli los gehen und seine ab August.

Unsere Lage:
Ich habe zur Zeit einen 400€-Job. Beziehe keine Leistungen. Bin beim Arbeitsamt gemeldet.
Mein Mann hat einen Vollzeitjob und war noch nie Arbeitslos.

StephanK
21.02.2007, 15:24
:welcome: Helenaka,
ich bin leider überfragt, meine aber schon, dass das gehen müsste.
Frag bitte mal beim Europa-Service der Bundesagentur für Arbeit in Magdeburg nach, Tel. 0391 / 257-1766

McKuddeldaddel
01.03.2007, 20:12
Hi,

Jo, am besten nachfragen.
Soweit ich weiß mit ALG I ja, mit ALG II "Kannleistung"...was heutzutage wohl heisst , nein, oder erst versprechen dann...wissen wir nix von.

Sieht man sich verschiedene andere Foren und sogar im TV , diese Serie wo Leute auswandern, war die Kamera live dabei als der Mann, ich glaube in Spanien saß, laut mündlicher Aussage Arbeitsamt die Kosten übernommen werden sollten und als die Familie nachkommen sollte nach 3 4 Wochen oder so, wusste plötzlich keiner mehr was davon. Er musste in Spanien einen Kredit nehmen, zum Glück hatte sein Chef irgendwas mit der Bank dort zu tun. Ansonsten haette die Familie in Deutschland ohne Wohnung etc festgesessen. Wenn ja lass es dir bloß schriftlich geben, mit Namen, Stempel was weiss ich.
Sonst kommt, aus den Augen (Reichweite) aus dem Sinn.

Abgesehen davon wir haben auch schon in Estland nach Arbeit geschaut, bisschen Infos geholt usw. Könnt ihr die Sprache oder habt, wollt Kurse nehmen ? Wo bekommt man Arbeit, nur in den großen Städten so wie Tallin, oder wo habt ihr was gefunden bzw wie? Das einzigste was wir bis jetzt gefunden hatten war ein Callcenter für Bertelsman, oder seid ihr da gelandet ;) Wohnungen sind ja recht billig wie wir im Internet gesehen haben, allerdings verdient man ja auch nicht soviel, nur in den Hauptstaedten etwas mehr. Wäre uns oder mir mittlerweile vollkommen egal, hauptsache Arbeit, raus aus Deutschland, möglichst weit weg und gut ist.

Menge Fragen hätten , vor allem wie es dort weitergeht in Zukunft, Probleme, obs gefällt etc :)

McKuddelDaddel

ratsuchende
02.03.2007, 13:54
Hallo!
Um für die Zukunft vorzusorgen: Dein Mann soll sich auf jeden Fall in D arbeitslos melden und noch (zumindest ein paar Tage!!!) ALG1 beziehen.
Dieser bewilligte Anspruch in Höhe und Dauer bleibt dann für die nächsten 4 Jahre erhalten und ihr habt keine Probleme bei der Wiederbewilligung, fals ihr in den nächsten Jahren wieder nach D zurückkommt (zurückmüßt). Bei Dir ist das nicht möglich, weil Du einen 400-EUR-Job ausübst und somit keinen Anspruch hast. Da ihr aber verheiratet seid (?), wärst Du nach einer evtl. Rückkehr durch den ALG1-Bezug in D durch Deinen Mann wieder familienversichert bei der Krankenkasse (nach Antrag).

Wenn die Arbeitsverträge usw. schon alles fest ist, sollte er sich unmittelbar nach der Kündigung (auch bei Eigenkündigung) arbeitslos melden. Er bekommt dann ein Formular, wo er als wichtigen Grund gegen die Vermeidung einer Sperrzeit angeben sollte, daß ihr BEIDE eine Vollzeitstelle in Litauen annehmt, bzw. daß Du als Frau eine Vollzeitstelle in Litauen annimmst und Dein Mann infolgedessen natürlich auch (Aufrechterhaltung der ehelichen Beziehung). So kann Dein Mann ohne Sperrzeit in D noch ein paar Tage Alg1 beziehen (s.o.) und hat als "Leistungsbezieher" auch eher Chancen, auch Leistungen für den Umzug zu erhalten!

Achtet bei der Kündigung (egal ob selber oder durch AG) auch darauf, daß sämtliche Urlaubsansprüche voll abgegolten (genommen) wurden, sonst verschiebt sich der ALG1-Bezug um die ausbezahlten Urlaubstage nach hinten und es gibt evtl. terminliche Schwierigkeiten!!!! Ihr solltet auf jeden Fall darauf achten, in D noch mind. 1 Tag ALG1 zu beziehen!!!!

Ich habe hier im Forum schon ein paar Fälle gelesen, wo es dann bei der Rückkehr Probleme gab, deshalb empfehle ich obige Vorgehensweise!

mfg