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Forumadmin
27.01.2006, 01:09
Neues ALG-II-Urteil zu Bedarfsgemeinschaften

Paare, die seit weniger als einem Jahr zusammenleben, sind in der Regel keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne von Hartz IV.

Das entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam.

Es gab einem Kläger recht, der seit September 2005 Arbeitslosengeld II bezog und seitdem mit seiner Partnerin in einer gemeinsamen Wohnung lebte.

Das Jobcenter rechnete das Einkommen der Partnerin auf das Arbeitslosengeld II an.

Dies ist nach dem Urteil des Landessozialgerichts unzulässig.

((Az.: L 5 B 1362/05 AS ER))