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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperre wegen Ablehnung von selbstgesuchter Bewerbung


Dini46
21.02.2007, 21:41
Hallo!

Ab dem 05.03.2007 bin ich arbeitslos. Die Arbeitssuchend-Meldung habe ich am 01.02.07 abgegeben.

Ich habe noch mit keinem Berater gesprochen, der Termin ist erst am 26.02. Das Arbeitslosengeld wurde mir schon zugesagt. Ich habe mich vollzeit arbeitslos gemeldet.

Heute habe ich im Internetportal des Arbeitsamtes eine Stelle gefunden, auf die ich mich beworben habe. Sie ist über 20 Stunden.

Mal angenommen, es käme zu einer Zusage. Ich bin in der Lohnsteuerklasse V, und dann müsste meine Tochter in den Kindergarten.

Also mal angenommen, da würde unterm Strich kaum noch Geld übrig bleiben, und ich würde ablehnen. Bekomme ich dann auch bei einer selbst gesuchten Stelle ein Sperre?

Vielen Dank, Dini46

StephanK
21.02.2007, 22:22
Definitiv nein!
Eine Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung kann nur verhängt werden, wenn Du ein schriftliches Vermittlungsangebot der Arbeitsagentur ablehnst oder Dich dort gar nicht erst bewirbst, also eines, dass Dir individuell zugeschickt wurde.

Die Internet-Stellenangebote auf dem "virtuellen Stellenmarkt" des Arbeitsmarktportals der Arbeitsagentur ist in dieser Hinsicht nicht anders als die Stellenanzeigen in einer Zeitung: Du kannst Dich bewerben - oder es bleiben lassen.

Das bedeutet natürlich nicht, dass Du nur auf solche verbindlichen Stellenangebote warten bräuchtest oder könntest. Es ist völlig richtig und auch notwendig, dass Du Dich selbst umsiehst und bewirbst.

Lass Dir bei Deinem Erst-Termin am besten gleich ein Formular mitgeben, das Du ausfüllen musst, um Deine Bewerbungskosten ersetzt zu bekommen.

Viel Erfolg!