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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : bildungsgutschein


nina1980
22.02.2007, 12:38
ich bin nun seit 2 monaten arbeitslos.
nun hat mir das arbeitsamt einen weiterbildungsgutschein für ein kaufmännisches seminar(4 monate) ausgestellt.
dieses würde mir jedoch für meinen jetzigen beruf nichs bringen.
kann mir das ALG gekürzt werden, wenn ich dieses angebot nicht wahrnehme?
wenn ja, in welcher höhe läge dann die kürzung?
desweiteren wurde mir ein computer seminar über 4 wochen angeboten.
bekannte von mir haben daran teilgenommen; da gibt es für die meisten leute nichts neues zu erlernen.
wie ist das hier? muss ich daran teilnehmen?

mfg

Seebarsch
22.02.2007, 13:14
Hallo nina1980,
:welcome:
ich bin etwas irritiert, weil der Bildungsgutschein eigentlich nur dann ausgestellt wird, wenn mit dem Vermittler etwas entsprechendes vereinbart wurde. Siehe hierzu die Informationen der BA. (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A053-Rehabilitanden/Publikation/pdf/Informationen-zum-Bildungsgutschein-fuer.pdf)
Der Bildungsgutschein ist kein offizielles Maßnahmeangebot, so dass bei Nichteinlösen auch keine Rechtsfolgen - Sperrzeit - eintreten können.
Lediglich die Ablehnung einer konkret benannten Maßnahme mit Rechtsfolgebelehrung würde eine Sperrzeit nach sich ziehen.
Du solltest den gesamten Vorgang mal mit Deinem Vermittler besprechen und dabei auch beachten, dass durch solche Maßnahmen das vorhandene Berufsbild durchaus sinnvoll erweitert werden kann.
:-P