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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie oft muss sich ein ALG-II Empfänger melden ?


Betroffener
26.04.2005, 00:51
Ich hatte das Thema schon mal angesprochen, aber es gab keine Antwort.

Ich habe im Internet gesucht, auf den Bescheiden, auf den Seiten der BA, im SGB II, aber nirgends hierzu etwas gefunden.

Es kursieren Meldungen, nach dem ein ALG-II Empfänger mindestens alle drei Monate unaufgefordert bei der BA oder ARGE vorsprechen muß, weil er anderenfalls eine Leistungsreduzierung bekommt.

Wenn dem wirklich so ist - ich kann wie geschrieben dazu nirgends etwas finden - WO steht das ?

Wenn, dann müßte doch zumindest auf dem ALG-II Bescheid dazu ein Hinweis existieren? Wer hat dazu sachdienliche nachlesbare Fakten ?

mel35
27.04.2005, 23:10
Das einzigste was ich habe das werd ihr wahrscheinlich auch kennen oder so..
SGB 2 § 59 Meldepflicht
Die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht, § 309 des Dritten Buches, und über die Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit, § 310 des Dritten Buches, sind entsprechend anzuwenden. :?

Betroffener
27.04.2005, 23:32
Hallo mel35,

Danke
Aber weder in §59 SGB II noch in § 309 SGB II ist irgendwas von unaufgeforderter Meldung sondern immer nur von "nach Aufforderung" beschrieben.

Ich denke mal, daß die Fälle, wo es zu diesbezüglichen Kürzungen der Regelleistungen kam, möglicherweise auf der Nichteinhaltung der Vereibarungen in der sogenannten "Eingliederungsvereinbarung" beruhen.
Details bekommt man ja leider aus den davon betroffenen nur selten raus.

StephanK
07.10.2005, 14:14
Aber weder in § 59 SGB II noch in § 309 SGB III ist irgendwas von unaufgeforderter Meldung, sondern immer nur von "nach Aufforderung" beschrieben.Das ist richtig, und es gibt ohne Aufforderung auch keine "automatische" Meldepflicht, etwa nach Kalender. Der Eindruck, es gäbe so etwas, kommt wohl von der Praxis der Arbeitsagenturen (jedenfalls kenne ich das so von der hiesigen wie auch von der an meinem früheren Wohnort), dass man bei einem Besuch gleich gesagt bekommt "Am soundsovielten sehe ich sie wieder!" Günstigstenfalls bekommt man das noch auf einen Zettel geschrieben. Das ist dann die Aufforderung.

Pokemoz
13.04.2007, 20:30
War bei mir immer so, dass ich geladen wurde und dann gleich gesagt war "ir sehen uns dann in ca. 3 Monaten. Ich schicke Ihnen dann einen termin zu.".

Weiteres hab ich d'rüber auch nicht denn ich hab mich auch mal 5 Monate nicht blicken lassen. Hat niemand gemeckert aber als ich die Arge dann besuchte und das sagte war die Verwunderung groß.

Eine richtige Meldepflicht gibt es glaub ich aber nicht. Ich bin auf jeden Fall nie auf etwas in der Art gestossen.

Limone
14.04.2007, 17:02
Hallo,

nein, eine Meldepflicht in der Hinsicht, dass man sich alle xy Tage sehen lassen muss, gibt es in der Tat nicht.

Das einzige ist, dass man alle Änderungen unverzüglich, d.h "ohne schuldhafte Verzögerung" melden muss. Im Prinzip bedeutet dies > nächster Werktag.n

moksha
01.06.2007, 18:06
Hallo,

mein Arbeitsvermittler sagte mir am 13.04. persönlich auf meine Nachfrage hin (eigene schriftliche Aufzeichnung, stets äußerst zu empfehlen): "Nein, eine Meldepflicht für LEISTUNGSEMPFÄNGER gibt es nicht mehr" (gab es ja früher mal).
Ich bin aber (noch) SGB III, d.h. ALG I.
Aber die Vorschriften des SGBIII gelten ja hier adäquat auch für SGB II-ler.

Barbara74902
23.05.2009, 14:44
das längste war bei mir mal über 1 Jahr, da rippelte sich bei mir rein gar nix und erst auf mein Nachfragen hin, wurden sie tätig und ich hoffe, das da nun was ins Rollen gelangt.