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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Obergrenze für Zuschuss zur Klassenfahrt


ALN - Robot
27.01.2006, 09:47
http://us.i1.yimg.com/us.yimg.com/i/us/nws/th/main_142.gif (http://news.search.yahoo.com/news)

Aachen (rpo).
Empfänger von Arbeitslosengeld II haben nicht in jedem Fall Anspruch darauf, dass die Arbeitsagentur die Kosten für eine Klassenfahrt vollständig übernimmt.

Ein Vater in Aaachen hatte auf Kostenübernahme geklagt,
war damit aber vor Gericht gescheitert.

Er muss jetzt selbst einen Teil der Kosten bezahlen.

Denn die Festlegung einer Obergrenze für Zuschüsse ist zulässig, wie das Sozialgericht Aachen entschied
(Urteil vom 18. November 2005, AZ: S 8 AS 39/05).

Damit wurde die Klage eines Vaters zurück gewiesen, der von der Arbeitsagentur die Übernahme der Kosten in Höhe von 300 Euro für die mehrtägige Klassenfahrt seines Sohnes verlangte.

Die Arbeitsagentur bewilligte jedoch nur einen Zuschuss von 184 Euro zum Arbeitslosengeld II und berief sich dabei auf eine entsprechende Richtlinie des Kreises Aachen,
die sich wiederum an landesweiten Regelungen für Schulfahrten und -ausflüge orientiere.