Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderung zum 01.02.2006
neuundahnungslos
27.01.2006, 10:15
Hallo Ihr,
ich versuche jetzt seit geraumer Zeit herauszufinden, ob durch die Änderung des Arbeitslosengeldes, welche am 01.02. in Kraft tritt, ich irgendwelche Nachteile habe.
Alter 37
von 1995- September 2004 ohne Unterbrechung berufstätig.
Ab Oktober 2004 Selbständig mit 6 Monate Überbrückungsgeld.
Wie lange habe ich denn nun nach dem alten und nach dem neuen Gesetz Anspruch auf ALG.
Wird die Zeit des Überbrückungsgeldes da angerechnet?
Schöne Grüße
StephanK
27.01.2006, 11:48
ich versuche jetzt seit geraumer Zeit herauszufinden, ob durch die Änderung des Arbeitslosengeldes, welche am 01.02. in Kraft tritt, ich irgendwelche Nachteile habe.Rückfrage: Welche Änderung meinst Du? Mir ist auf Anhieb nichts geläufig, was sich zum 1.2. ändern würde.
neuundahnungslos
27.01.2006, 12:10
für über 50 jährige oder so soll sich was änder. die von der agentur haben das heute auch gesagt.
StephanK
27.01.2006, 12:29
Danke - das ist wenigstens 'ne Spur, die mir sagt, wo ich suchen muss.
Wird aber ein wenig dauern... :engel:
Irgendwo hatten wir da schon mal was dazu hier im Forum... find es aber nicht mehr.
Jedenfalls hab ich dazu einen Artikel in unserem Wochenblättchen gefunden:
"Das ändert sich beim Arbeitslosengeld I (ALG I)
Die Anspruchsdauer auf ALG I wird bei unter 55-jährigen Personen auf 12 Monate begrenzt.
Ältere Arbeitslose (55 und älter) erhalten längstens 18 Monate ALG I, Die Regelung gilt für Arbeitnehmer, die ab dem 01.02.2006 arbeitslos werden.
Einen Anspruch auf ALG I erwirbt, wer in einem Zeitraum (Rahmenfrist) von 24 Monaten mind. 12 Monate versicherungspflichtig arbeitet. In der Vergangenheit betrug die Rahmenfrist 3 Jahre.
Saisonarbeiter, die bisher einen Anspruch auf ALG I bereits nach 6-monatiger Beschäftigung erwerben konnten, verlieren diesen Sonderstatus ab Februar 2006. Auch sie müssen in Zukunft innerhalb von 24 Monaten mind. 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, um einen Anspruch auf ALG I zu erlangen.
Alle Wehr- und Zivildienstleistenden werden in die Arbeitslosenversicherung einbezogen. Bisher mussten sich Schüler nach dem Ende ihrer Schulausbildung bei der Agentur für Arbeit melden, um sich einen möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Anschluss an den Wehr- oder Zivildienst abzusichern. Die Meldung ist zu diesem Zweck nicht mehr erforderlich.
Detailfragen beantwortet ihre örtliche Agentur für Arbeit."
für über 50 jährige oder so soll sich was änder. die von der agentur haben das heute auch gesagt.
Ein Teil der Änderungen steht bereits im aktuellen infoblatt oder Presse.
I.A. gelten ab 1.2. verschärfte Regeln (z.B. entstehung der AW etc.), die dich evt betreffen könnten.
mfG
:Respekt:
StephanK
29.01.2006, 15:18
OK, nachdem die Verwirrung jetzt geklärt ist (sorry!), muss ich schon sagen, dass Du Nachteile hättest, wenn Du Deine Selbständigkeit nach dem 31.1. aufgeben müsstest. Dein Alg-Anspruch wäre nämlich futsch, und Du würdest sofort in's Alg II geraten. Wenn es bei Dir momentan also auf der Kippe steht und Du hin- und herüberlegst, spring besser am Montag, melde Dich arbeitslos und lasse Deinen alten Alg-Anspruch wiederauferstehen. Ab Dienstag geht das nicht mehr!
Betroffener
29.01.2006, 15:36
Hallo,
bitte die Übergangsregelungen nach SGB III §487j nicht vergessen!
(das vergessen die Damen und Herren Sachbearbeiter nämlich auch gerne).
Soweit ich das verstehe, betreffen sämtliche ab dem 01.02.06 geltenden Regelungen nur diejenigen, die sich erstmalig ab diesem Tag arbeitslos melden.
Ansonsten gelten die alten Rahmenfristen und Anspruchszeiten von der ersten vorherigen Arbeitslosmeldung weiter - was gerade für die Bezieher (oder die welches bezogen haben) von Überbrückungsgeld eminent wichtig ist.
Ich habe extra vor einiger Zeit schriftlich nachgefragt (Beginn Arbeitslosigkeit Juli 2003, dann Überbrückungsgeld) und meine Rahmenfrist und Anspruchsdauer läuft weiter die vollen 4 Jahre bis Ende Juni 2007 mit dem vollen Anspruch auf die restlichen Tage Arbeitslosengeld.
Sprich: Wenn ich mich zum 30 Juni 2007 wieder arbeitslos melden würde, hätte ich noch meinen vollen Anspruch auf die restlichen 580 Tage bis Ende 2008.
Stephan,
kannst Du das bei Gelegenheit auch noch mal eruieren mit der Übergangsregelung für die gerade betroffenen Fälle aus 2004 und 2005?
StephanK
29.01.2006, 16:01
bitte die Übergangsregelungen nach SGB III §487j nicht vergessen!
(das vergessen die Damen und Herren Sachbearbeiter nämlich auch gerne).Nö, darum ging's mir ja (übrigens ist es § 434j).
Soweit ich das verstehe, betreffen sämtliche ab dem 01.02.06 geltenden Regelungen nur diejenigen, die sich erstmalig ab diesem Tag arbeitslos melden.Es geht nicht um die Arbeitslosmeldung als solche, sondern darum, ob der Anspruch auf Arbeitslosengeld vor dem 1.2. entstanden ist. Das ist aber auch für Sokobus das Entscheidende, und deswegen muss ich mich auch berichtigen :oops:
Danke also für den korrigierenden Hinweis, denn ich hatte fälschlicherweise an "geltend gemacht" gedacht statt an das "entstanden".
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