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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist das Gerecht ?


harzigirl
26.04.2005, 09:11
Hi,

Mein Lebensgefährte und ich bekommen Harz4, ich habe im Januar einen 160 Euro Job angenommen und dieses auch gemeldet, die ganze Zeit bis letzte Woche haben die mir nichts abgezogen, und jetzt soll mein Freund, dafür grade stehen, weil ich Arbeiten gehe, er soll von seinem Geld 240 Euro zurückbezahlen, desweiteren werden ihm auch 30 Euro, solange ich den Job noch habe abgezogen, wegen EHE ähnliche Gemeinschaft.

Ich finde das ungerecht das er da mit reingezogen wird, als wir nachfragten warum und wieso, sagten die - Ihr Lebensgefährte ist schliesslich der Antragsteller und muss auch dafür gerade stehen.

Ich bin begeistert :( zumal ich ja im Januar schon sagte das ich einen kleinen Nebenjob habe, hätten die mir das nicht von Januar an abhalten können ?

Mein Freund will sich jetzt eine eigene Wohnung nehmen, Wir haben uns das ausgerechnet , wenn jeder seine eigenen 4 Wände hat stehen wir uns Finanziell viel besser, der Staat leider nicht, der muss dann leider insgesamt 120 Euro mehr zahlen.

Also ich unserem Sachbearbeiter sagte wir wollen doch den Staat entlasten, aber Sie zwingen uns ja dazu, lächelte er nur und sagte : Ich mache hier nur meine Arbeit.

Das wollte ich hier nur mal loswerden.

Eure Nellie

Betroffener
26.04.2005, 13:35
Hallo Harzigirl Nellie,

:welcome: im Forum und Woh: mit echtem Bild?

Ich kann Dir nur zustimmen - ich finde es sogar mehr als nur ungerecht - es dürfte auch gegen das Grundgesetz sein. Leider fehlen diesbezügliche höchstrichterliche Entscheidungen hierzu noch aus Karlsruhe für die von vielen bemängelten Problembereiche rund um die Hartz IV Gesetzgebung. Insbesondere deshalb ist es wichtig, grundsätzlich einen allgemeinen Widerspruch wegen Verfassungswidrigkeit auf jeden Bescheid einzulegen, damit auch rückwirkend Korrekturen und Nachzahlungen überhaupt möglich sind.
Musteranträge für dieses und anderes findest Du hier: Musteranträge (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=1241#1241)

So leid es mir aber auch tut - Ihr hättet Euch von Anfang an nicht auf die sogenannte Bedarfsgemeinschaft einlassen dürfen sondern als "Hausgemeinschaft" oder "Wohngemeinschaft" anmelden müssen und am Besten auch noch getrennt, damit jeder seine eigene Bedarfsgemeinschaft trotz gemeinsamer Nutzung der Wohnung ist - die aber dazu auch eine bestimmte Größe und "passende" Räumlichkeiten haben sollte - 1.5 Raum Wohn-Koch-Klo dürfte dabei nicht funktionieren - jeder muß einen eigenen Raum haben. Dann hätte jeder sein eigenes Geld bekommen und die Miete würde geteilt.

Offensichtlich ist Dein "Lebensabschnittsbegleiter" als sogenannter Haushaltsvorstand Eurer Bedarfsgemeinschaft registriert und somit werden Forderungen auch bei ihm platziert.

Dumm ist jetzt halt nur, daß Eure Daten jetzt im Computer und in den Akten als bedarfsgemeinschaftliches Paar drin sind, wo man sie auch nach Jahren immer wieder hervorzaubern kann, selbst wenn Ihr eine zeitlang getrennt lebt und dann wieder zusammen zieht.

Ihr könntet Euch höchstens darauf zurückziehen, daß Euer Erst-Antrag aus Unwissenheit und falscher Beratung falsch ausgefüllt worden ist (1 Antrag für für zwei Personenen, statt je 1 Antrag je Person mit eigener Bedarfsgemeinschaft, aber gleicher Adresse), aber das geht rückwirkend auch nicht mehr, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist, sondern nur ab der Verlängerung bzw. dem nächsten Antrag. Versuchen würde ich das jetzt auf jeden Fall, wenn zu Ende April die Verlängerungsanträge für die Zeit ab dem 01.07.05 verschickt werden (sofern Eure Wohnung dazu auch räumlich einigermaßen paßt). Mehr als Ablehnen können die das nicht, aber dann habt Ihr einen Widerspruchsgrund und könntet bei erneutem Widerspruch den Klageweg beschreiten und z.B. das unten angeführte Urteil heranziehen und vielleicht auch weitere bis dahin ergangene Urteile berücksichtigen.

Was mir auffällt: Übergangsgeld von Arbeitslosengeld zu ALG-II taucht bei Euch nicht auf.
Das stünde jedem von Euch zu, wenn der letzte Bezug von Arbeitslosengeld innerhalb der letzten 2 Jahre war. Das wird gerne "vergessen".
Vielleicht bemüht Ihr auch mal einen ALG-II Rechner mit Euren aktuellen Daten - vielleicht fehlt ja auch noch mehr.
Zum: Hartz IV-Rechner (http://www.zeitungs.info/public/programme.arbeitslosengeld2.berechnung.html)

Da ich aber davon ausgeht, daß ihr dazu nicht den Klageweg beschreiten wollt, ist wohl die wohnungsmäßige Trennung vorerst die bessere Wahl.
Ansonsten verfestigen sich die Urteile zu den Bedarfsgemeinschaften immer eindeutiger, obwohl man das keinesfalls verallgemeinern darf.
Hier der Link zum neuesten Urteil: SG Saarbrücken v. 4.4.05: Grundsatzentscheidung zur eheähnlichen Gemeinschaft (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=2373&sid=0e40d64576ff49c97d987ee70a1a1894#2373)

Schneida
26.04.2005, 21:47
Widerspruchsfrist und Bedarfsgemeinschaft

ganz so negativ würde ich die Lage nicht einschätzen. Zum einen gibt es die Urteile aus Saarbrücken und glaube Düsseldorf (siehe Tacheles - Wuppertal - Seiten) wo sogar ein Paar das mehr als 20 Jahre zusammenlebte und ebenfalls als Bedarfsgemeinschaft den Antrag gestellt hatte, vom Richter beschieden bekam, dass es keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes ist. Und auf wie engem Platz man dabei wohnt, ist glaube ich nicht relevant.

Und genau auf dieses "falsch verstandene: Bedarfsgemeinschaft" würde ich mich beziehen und einen sogenannten Rücknahmeantrag nach § 44 SGB X stellen. Wenn der durchgeht, wird von der ersten Antragstellung an neu berechnet.

Siehe quer heft 1 2005, Artikel: Widerspruchsfrist abgelaufen.

Man legt dar, dass man erst jetzt realisiert hat, dass es sich um einen fehlerhaften Bescheid handelt und dass rechtswidrig Leistungen vorenthalten wurden. Nämlich in dem Fall eine Berechnung von 2 Bedarfsgemeinschaften.

Ich würd´s mal versuchen.

Grüße

E.Schneier

harzigirl
27.04.2005, 12:03
Hallo,
vielen Dank ersteinmal für die schnellen Antworten.

Die Links sind auch sehr hilfreich.

Ich habe mich mit meinem Freund abgesprochen, wir lassen das jetzt alles solange, bis die Bewilligung abgelaufen ist, danach werden wir jeder einen Antrag abgeben, 2 Konten, 2 Anträge, Ich nehme das Wohnzimmer und er das Schlafzimmer. Meinen Nebenjob sollen die dann mit meinem Geld verrechnen. Wir hatten in den letzten Wochen so viel Stress und Angst das wir ersteinmal alles so laufen lassen wollen wie es jetzt ist.

Ich werde hier aber öfters mal reinsehen, hier sind echt viele gut Tipps und Links, das Forum finden wir echt super :D

Gruß Nellie

Betroffener
27.04.2005, 22:49
Hallo Nellie,

Danke für die netten Worte.
Wir geben uns viel Mühe, das in unserer Freizeit weiter auf- und aus zu bauen. Da ist jedes freundliche Wort zu unseren diesbezüglichen Aktivitäten eine neue Motivation.

Euch weiterhin viel Erfolg